Gesundheitspolitik

Grippeimpfstoffe – Vergütung pro Verordnungszeile?

Neuer TSVG-Änderungsantrag: 1 Euro Fixhonorar, maximal 75 Euro pro Verordnungszeile

bro/eda | Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) soll auch die Apothekenvergütung im Impfstoffbereich neu geregelt werden. Seit das Bundesgesundheitsministerium im vergangenen Sommer den ersten Gesetzentwurf vorgelegt hat, hat die beabsichtigte Neuregelung allerdings schon mehrere Änderungen durchlaufen. Der jüngste Vorschlag kommt aus den Regierungsfraktionen. Er sieht vor, dass in der Arzneimittelpreisverordnung festgehalten wird, dass die Apotheker bei der Abgabe von saisonalen Grippeimpfstoffen an Ärzte einen fixen Zuschlag von einem Euro je Einzeldosis berechnen können. Zudem ist ein Deckel von maximal 75 Euro pro Verordnungszeile vorgesehen. Offenbar hat sich hier CDU-Arzneimittelexperte Michael Hennrich durchgesetzt. Er hatte vor zwei Wochen moniert, dass der zuvor angedachte 20-Euro-Deckel pro Verordnungszeile „lebensfremd“ sei. Doch mit der Vergütung pro Verordnungszeile drohen den Apotheken ganz neue wirtschaftliche Risiken.

Schon im vergangenen Jahr legte das BMG mit seinem ersten TSVG-Entwurf einen Vorschlag zur Umstellung der Versorgung mit saisonalen Grippeimpfstoffen vor. Handlungsdruck gab es, weil der Bundestag in der vergangenen Legislaturperiode eigentlich ein Verbot von Rabattverträgen im Impfstoffbereich beschlossen hatte. Einige Landesapothekerverbände hatten dann jedoch mit den Kassen Festpreis-Vereinbarungen getroffen, die der Politik ebenfalls ein Dorn im Auge waren.

Der erste Vorschlag aus dem BMG, der weiterhin von ergänzenden Verträgen zwischen Apothekerverbänden und Krankenkassen ausging, wurde bereits im nächsten Entwurf, der dann auch vom Kabinett beschlossen wurde, wieder abgeändert. Apotheken sollten nun im Rahmen regionaler Versorgungsverträge mit Krankenkassen pro Impfdosis den Einkaufspreis sowie eine Vergütung von einem Euro plus Umsatzsteuer erstattet bekommen. Die 1-Euro-Begrenzung sollte den Apotheken den Anreiz für Preisverhandlungen mit pharmazeutischen Unternehmen nehmen. Zudem sah der Entwurf vor, die europäische Preisreferenzierung auszuweiten und zusätzliche gesetzliche Rabatte auf Impfstoffe einzuführen. Dann meldeten sich Mitte Februar allerdings die Regierungsfraktionen mit einem anderen Ansatz zu Wort. Was die Preisbildung betrifft, setzen Union und SPD zwar ebenfalls auf eine Stärkung des EU-Referenzpreissystems. Die vom BMG angedachten neuen Zwangsrabatte haben die Regierungsfraktionen hingegen aus ihren Plänen entfernt. Was das Apothekenhonorar betrifft, sollen vertragliche Lösungen komplett gestrichen werden. Explizit soll zudem klargestellt werden, dass Impfstoffe für Schutzimpfungen nicht Gegenstand von Rabattverträgen sein können. In einer ersten Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag war noch vorgesehen, dass die Apotheker bei der Abgabe von saisonalen Grippeimpfstoffen an Ärzte einen Zuschlag von höchstens (!) einem Euro je Einzeldosis berechnen dürfen, pro Verordnungszeile jedoch höchstens 20 Euro – beides festgehalten in der Arzneimittelpreisverordnung.

Doch auch dieser Vorschlag sollte nicht der letzte sein. CDU-Arzneimittelexperte Michael Hennrich erklärte, dass er die Festvergütung von einem Euro pro Dosis fixieren wolle. Den 20-Euro-Deckel pro Verordnungszeile bezeichnete Hennrich als „lebensfremd“.

In der nun aktualisierten Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag heißt es, dass „bei der Abgabe von saisonalen Grippeimpfstoffen an Ärzte durch die Apotheken ein Zuschlag von 1 Euro je Einzeldosis, höchstens jedoch 75 Euro je Verordnungszeile, sowie die Umsatzsteuer“ erhoben werden können. Das „höchstens“ vor der neuen Festvergütung ist also gestrichen und der Deckel pro Verordnungszeile wurde deutlich angepasst. An der Stärkung der Referenzpreisregelung wollen Union und SPD aber nicht mehr rütteln, ebenso wenig an der Streichung zusätzlicher Zwangsrabatte.

Unklare Honorierung verunsichert Apotheker

Bei dieser Regelung wird jedoch völlig ausgeblendet, welche wirtschaftlichen Risiken die Apotheker bei der Versorgung mit saisonalen Grippeimpfstoffen eingehen. Ein sensibler Kühlartikel, der nur wenige Monate verkäuflich ist, kann kaum mit einem Aufschlag von einem Euro und noch dazu mit einer Deckelung pro Verordnungszeile honoriert werden. Äußerst ungünstig ist auch der Zeitpunkt der Gesetzgebung: Derzeit werden schon Bestellungen für Grippeimpfstoffe getätigt, ohne dass die Apotheker überhaupt wissen, was sie am Ende dafür bezahlt bekommen. Eine Situation, die viele verunsichert und eigentlich unzumutbar ist. |

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