BMG-Abteilungsleiter Dr. Lars Nickel

Importförderklausel: „Da ist noch Musik drin“

Berlin - 15.02.2019, 17:55 Uhr

Bundesrat und Bundesregierung haben in Sachen Importrzneimittel unterschiedliche Ansätze. (Foto: VAD)

Bundesrat und Bundesregierung haben in Sachen Importrzneimittel unterschiedliche Ansätze. (Foto: VAD)


Securpharm: Schonfrist bei Bußgeldern

Auch bei der Importförderung ist laut Nickel „noch ein bisschen Musik drin“. Der bisherige Preisabstand von mindestens 15 Euro oder 15 Prozent zwischen Import und originalem Referenzarzneimittel, bei dem die Abgabe eines preisgünstigen Imports Pflicht ist, soll laut GSAV-Entwurf durch einen differenzierten Preisabstand ersetzt werden. Allerdings hat der Bundesrat einen Antrag beschlossen, nach dem die Importförderung im SGB V ganz abgeschafft werden soll – das sah auch schon eine frühere Version des GSAV-Entwurfs vor.

Securpharm

Arzneimittel-Fälschungsschutz

Securpharm

Weniger strittig dürften die im Arzneimittelgesetz geplanten Anpassungen an die Delegierte Verordnung über die neuen Sicherheitsmerkmale sein – Stichwort Securpharm. Neben Ergänzungen von Anzeige- und Überwachungsvorschriften sowie einer Erleichterung bei der Kennzeichnung von Arzneimittelverpackungen (statt „verwendbar bis“ darf künftig mit „verw. bis“ abgekürzt werden), sind insbesondere neue Bußgeldvorschriften vorgesehen. Und zwar für Apotheken, Hersteller und Großhändler, die Arzneimittel in den Verkehr bringen, obwohl Grund zur Annahme besteht, dass dessen Verpackung manipuliert wurde oder das Arzneimittel nicht echt sein könnte. Bußgeldbewehrt ist es künftig auch, wenn sie die zuständigen Behörden in solchen Verdachtsfällen nicht unverzüglich informieren. Laut Nickel ist es ein „glücklicher Umstand“, dass die neuen Bußgeldtatbestände noch nicht scharfgestellt sind. Schließlich ist das Securpharm-System gerade erst angelaufen. Auch wenn der Start mit erfreulich wenig Problemen erfolgt sei, kann es gerade in der Anfangsphase noch zu Fehlern kommen. Da sei es gut, wenn noch nicht die „volle Härte des Bußgelds“ drohe.

Derzeit ist vorgesehen, dass das GSAV im Juli 2019 in Kraft treten soll. Doch Nickel will dafür keine Garantie geben. „Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass wir im Vermittlungsausschuss landen“.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

BMG-Beamte berichten beim Pharma Recht Tag über Gesetzesvorhaben

BMG: Securpharm-Start erfreulich problemlos

Drei GSAV-Entwürfe mit drei verschiedenen Vorschlägen zur Importförderklausel

Was wird aus der Importquote?

GSAV-Anhörung: Selbst der GKV-Spitzenverband zweifelt mittlerweile

Breite Front gegen Importförderung

Importförderung, Apothekenkontrollen, Arzneimittelskandale

Bundesrat beschließt GSAV – und verzichtet auf Vermittlungsausschuss

Kleine Anfrage der FDP-Fraktion

Wie viel spart die Importförderung wirklich?

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.