Gesundheitspolitik

Breite Front gegen Importförderung

GSAV-Anhörung: Selbst der GKV-Spitzenverband zweifelt mittlerweile

BERLIN (ks) | Die Importförderklausel bekommt immer mehr Gegenwind. Bei der Anhörung zum Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) am vergangenen Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestags schlug auch der stellvertretende Vorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Johann-Magnus von Stackelberg, erstmals kritische Töne an. Bislang hatte der Verband eine Streichung nicht befürwortet.

Seit Jahren wird diskutiert, ob die Importförderklausel noch zeitgemäß ist – mittlerweile gibt es für den patentgeschützten Markt andere Sparinstrumente. Die Diskussion verschärfte sich nach der Lunapharm-Affäre im vergangenen Sommer. Der Taskforce-Bericht zur Aufarbeitung der Geschehnisse rund um den Brandenburger Pharmahändler empfahl unter anderem, die Importförderklausel im Sozialgesetzbuch V zu streichen. Zu den Experten der Taskforce gehörten auch Prof. Wolf-Dieter Ludwig (AKdÄ) und Prof. Martin Schulz (AMK). Brandenburg brachte daraufhin eine Initiative zur Abschaffung der Klausel in den Bundesrat ein, die vom Plenum befürwortet wurde. Die Bundesregierung wurde ebenfalls aktiv und brachte während der Genese des GSAV-Entwurfs bereits drei verschiedene Änderungsvorschläge ins Spiel. Im derzeit debattierten Regierungsentwurf befindet sich eine differenzierte Preisabstandsregelung, die derjenigen im neuen Rahmenvertrag zwischen DAV und GKV-Spitzenverband entspricht. Diese Regelung war gleich das erste Thema bei der GSAV-Expertenanhörung. ABDA-Hauptgeschäftsführer Sebastian Schmitz erklärte, dass man mit der Änderung im Rahmenvertrag im hochpreisigen Bereich schneller zu den Sparzielen kommen wollte. Grundlage hierfür sei die bisherige Regelung zu Importen im SGB V gewesen. Doch eigentlich hält die ABDA die Klausel für verzichtbar. Die Praxis zeige, dass sie ein Einfallstor für Fälschungen sei.

Grenzwertige Einsparung

Interessanter waren jedoch die Ausführungen von Stackelbergs. Er sagte, die Importförderung habe lange Jahre ihr Ziel erfüllt. Doch mittlerweile müsse man sich fragen, wie zeitgemäß sie noch sei. Bei einem hochpreisigen Import sei es „grenzwertig“, bei einem Preisabstand von 15 Euro von der Erschließung von Rationalisierungsreserven zu sprechen. Bei Diskussionen habe sich gezeigt, dass es ein breites Meinungsspektrum bei den Kassen gebe. Einige verweisen noch immer auf die Einsparungen – auch wenn es nur ein kleiner dreistelliger Millionenbetrag sei. Doch die große Strömung, so von Stackelberg, sei mittlerweile, dass sich die Importförderung überholt habe. Dabei betonte er: Es gehe nicht um ein Verbot von Importarzneimitteln – er selbst sei „ein ausgesprochener Fan“ von ihnen –, aber sie sollten nicht noch gefördert werden. Er persönlich schließt sich daher der Meinung des bekannten Importförder­klausel-Kritikers und AOK-BaWü-Chefs Christopher Hermann an.

Auch Ludwig wiederholte in der Anhörung seine ablehnende Haltung zur Importförderung, ebenso Pro-Generika-Geschäftsführer Bork Bretthauer. Die Risiken durch den Parallelhandel als Einfallstor für Fälschungen stünden nicht im angemessenen Verhältnis zu den marginalen Einsparungen, so die breite Meinung. Auch in den schriftlichen Stellungnahmen der Pharmaverbände sowie der Krankenhausapotheker wurde die Abschaffung der Importförderklausel gefordert. Einzig der Verband der Arzneimittel-Importeure Deutschlands (VAD) hält erwartungsgemäß an ihr fest. |

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