Apothekerkammer Nordrhein

„Dem Spahn-Vorschlag ist die Rechtswidrigkeit ins Gesicht geschrieben“

Stuttgart - 14.12.2018, 11:30 Uhr

Nordrheins Kammerpräsident Lutz Engelen lobt die Honorar-Vorschläge in Spahns Apotheken-Plänen. Allerdings protestieren er und sein Kammervorstand heftig gegen den vorgesehenen Boni-Deckel. (Foto: AKNR)

Nordrheins Kammerpräsident Lutz Engelen lobt die Honorar-Vorschläge in Spahns Apotheken-Plänen. Allerdings protestieren er und sein Kammervorstand heftig gegen den vorgesehenen Boni-Deckel. (Foto: AKNR)


Die Apothekerkammer Nordrhein protestiert gegen den vom Bundesgesundheitsministerium vorgeschlagenen Boni-Deckel von 2,50 Euro. Während die ABDA die Apotheken-Eckpunkte von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bis Mitte Januar intensiv prüfen will, ist man sich in Nordrhein klar: Das Paket wird zurückgewiesen, auch wenn es sinnvolle Änderungen am Honorar enthalte, teilt die Kammer ihren rund 10.000 Mitgliedern mit.

Nach der Vorstellung der Apotheken-Pläne durch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in der ABDA-Mitgliederversammlung evaluieren die 34 Mitgliedsorganisationen der ABDA in diesen Tagen das geplante Gesetzespaket. Am 17. Januar wollen alle Kammern und Verbände dann nochmals zusammenkommen, um darüber abzustimmen, ob man positiv oder negativ auf die Pläne reagiert. Zur Erinnerung: Das BMG plant einerseits Honorar-Erhöhungen, die über eine erhöhte Notdienstpauschale, höhere BtM-Honorare und neue Dienstleistungspauschalen fließen sollen.

Die ersten Reaktionen aus den Regionen fallen aber durchweg negativ aus. Die Hamburger Apotheker (Kammer und Verband) warnen beispielsweise gemeinsam vor der teilweisen Öffnung der Rx-Preisbindung für EU-Versender. Und nun legt die Apothekerkammer Nordrhein nach. Die Kammer Nordrhein ist mit etwa 2000 Apotheken und 10.000 Mitgliedern die drittgrößte Kammer im Bundesgebiet und hat in der ABDA-Mitgliederversammlung daher ein erhebliches Stimmgewicht.

Kammer Nordrhein: Wenig Licht, viel Schatten

In dieser Woche versammelte sich der Vorstand der Kammer, um über die Pläne des Ministeriums zu beraten. Dazu konsultierte der Kammervorstand auch den Apothekenrechtsexperten Dr. Morton Douglas. Die Kammerspitze kommt nun zu einer ersten Bewertung, die sie an alle Kammermitglieder geschickt hat.

Konkret begrüßen die Nordrheiner zwei in den BMG-Eckpunkten festgehaltene Vorschläge: Erstens werden die „zielgerichteten Vorschläge zur Verbesserung der pharmazeutischen Versorgungssituation der Patientinnen und Patienten und zur Stärkung der flächendeckenden Versorgung“ begrüßt. Insbesondere geht es der Kammer um die vorgeschlagenen zusätzlichen Mittel für die Einführung von pharmazeutischen Dienstleistungen, „mit denen dringender Versorgungsbedarf der Bevölkerung im Bereich Arzneimitteltherapiesicherheit und Prävention durch niederschwellige Angebote der Apotheken gedeckt werden kann“. Aber auch die geplante Stützung des Nacht- und Notdienstfonds sowie die bessere Vergütung der Versorgung mit Betäubungsmitteln werden positiv hervorgehoben.

Todesstoß für die Preisbindung

Der Kammervorstand um Präsident Lutz Engelen findet auch die Einbindung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) in § 129 SGB V sinnvoll. Zur Erinnerung: Das Apothekenhonorar soll laut Spahn ins SGB V überführt werden – somit würde künftig nicht mehr alleine das Bundeswirtschaftsministerium darüber entscheiden können. Außerdem erhofft man sich, dass die geplanten Boni-Deckel-Regelungen im SGB V europarechtlich „sicherer“ sind als an anderen Stellen. Aus Sicht der Kammer stärke dies den „sozialen Charakter der Preisbindung“, dies sei das richtige Signal zur Sicherung des einheitlichen Arzneimittelpreises für verschreibungspflichtige Arzneimittel.

Überhaupt kein Verständnis hat die Kammer Nordrhein allerdings für den geplanten Boni-Deckel in Höhe von 2,50 Euro. „Dem einheitlichen Arzneimittelpreis, der Versorgungsgerechtigkeit für alle Bürgerinnen und Bürger in unserem solidarisch finanzierten Gesundheitssystem schafft, der für die gesundheits- und sozialpolitische Ausgestaltung unserer Arzneimittelversorgung zentrale Bedeutung besitzt, würde der Todesstoß versetzt!“, so die klare Reaktion der Apotheker. Und weiter: „Die Verankerung einer Boni-Gewährung in einem deutschen Gesetz für ausländische Versender wird abgelehnt!“ Der Kammervorstand verweist auf die erste rechtliche Bewertung durch Douglas: „Dem Eckpunktepapier ist in Bezug auf die angestrebte Bonusregelung für ausländische Versandapotheken die Rechtswidrigkeit ins Gesicht geschrieben“, so das Urteil.

Die Kammer wolle sich trotzdem weiterhin konstruktiv an der Diskussion beteiligen. Eine ganze Kammerversammlung vor der ABDA-Mitgliederversammlung am 17. Januar ist derzeit aber nicht mehr geplant. Kammerpräsident Lutz Engelen erklärte, er stehe in engem Kontakt mit allen Listen der Kammerversammlung.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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1 Kommentar

Denk ich an D.. in der Nacht ...

von Horst Wycisk am 14.12.2018 um 13:59 Uhr

das hat zwar jetzt so gar nichts mit dem obigen Artikel zu tun, aber weil es doch recht "lustig" ist:
gerade passiert, Freitag, 14. 12. 2018; 13.00 Uhr
Anruf in einer deutschen Klinik für ein notwendiges Antibiotikum eines Kind mit Leukämie. Warum?
Es konnte kein Rezept mehr ausgedruckt werden, weil in der Ambulanz "wo der Drucker steht" um diese Zeit (siehe oben) niemand mehr da ist!
Einen schönen 3. Advent allerseits!

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