AMG-Novelle

Spahn fixiert Zyto-Honorar und streicht 15-Euro-Grenze bei Importen

Berlin - 16.11.2018, 11:15 Uhr

Jens Spahn legt sein erstes Gesetz im Arzneimittelbereich vor. (m / Foto: Schelbert)

Jens Spahn legt sein erstes Gesetz im Arzneimittelbereich vor. (m / Foto: Schelbert)


15-Euro-Grenze fällt, 15 Prozent Preisabstand bleiben

Auch mit Blick auf den Fall Bottrop will das BMG die Häufigkeit von unangemeldeten Inspektionen in Zyto-Apotheken erhöhen. Im Gesetz soll festgehalten werden, dass es künftig verpflichtende unangemeldete Kontrollen in Apotheken geben soll. Die Kontrollfrequenz soll aber in der Hand der Landesbehörden bleiben.

Auf den Lunapharm-Skandal reagiert das BMG unter anderem mit einer Änderung der Importförderklausel. So soll die gesetzlich festgelegte Regelung, nach der zur Anrechnung auf die Quote ein Abstand von mindestens 15 Euro zwischen inländischem Original und einem von der Apotheke bevorzugt abzugebenden Import-Medikament bestehen muss, fallen. Dass die Importe aber weiterhin 15 Prozent günstiger sein müssen, um auf die Importquote angerechnet zu werden, soll allerdings erhalten bleiben. Zur Begründung hieß es aus dem Ministerium, dass sich die 15-Euro-Grenze als ungeeignet erwiesen habe, Wirtschaftlichkeitsreserven zu heben. 

Neues Apotheken-Honorar für Cannabis-Abgabe

Während das BMG die Honorierung der Apotheker im Zyto-Bereich stärker regulieren will, setzt es bei der Versorgung mit Medizinalhanf auf Verhandlungslösungen. Mit dem GSAV will das Ministerium nämlich Kassen und Apotheker verpflichten, Apothekenzuschläge für die Abgabe von Cannabis und Cannabiszubereitungen zu vereinbaren. Die bisherige in der Arzneimittelpreisverordnung festgehaltene Preisbildung soll gestrichen werden. Dort ist bislang geregelt, dass die Apotheker einen Aufschlag von 100 Prozent bekommen, wenn sie die Blüten unbearbeitet abgeben. Bei Zubereitungen gibt es derzeit 90 Prozent Aufschlag. Aus dem BMG hieß es, dass man sich durch diese Lösungen Einsparungen von 25 Millionen Euro pro Jahr erhoffe.

In der Begründung des Entwurfs heißt es dazu, dass die geltende Regelung in der AmPreisV für die Krankenkassen „angesichts der Zahl der Genehmigungen zur Versorgung mit Cannabisarzneimitteln und der Zahl der Verordnungen von unverarbeiteten Blüten und Zubereitungen aus Blüten zu hohen Ausgaben geführt" habe. Deswegen sei die Verhandlungslösung erforderlich geworden. Nach Informationen von DAZ.online verhandeln der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband aber ohnehin schon seit mehreren Monaten, um die Vergütung für die Cannabis-Abgabe neu zu regeln.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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6 Kommentare

Außerdem

von Redaktion DAZ.online am 16.11.2018 um 11:57 Uhr

Hallo Herr Müller,
zumindest könnte es in Zukunft schwer fallen, Hochpreiser zu finden, die auf die Importquote angerechnet werden können.
Viele Grüße
Ihre DAZ.online-Redaktion

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Außerdem

von Karl Friedrich Müller am 16.11.2018 um 11:43 Uhr

Wie soll das bei den Importhochpreisern aussehen? Mindestens 15% weniger? Da werden die Importeure ganz schön jaulen. Oder ist das nur die halbe Meldung? Oder versucht dich mal wieder jemand an einer Materie, von der er gar nichts versteht?

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Schlaubis unter sich...

von Rolf Lachenmaier am 16.11.2018 um 11:38 Uhr

... dass im BMG nicht gerade die hellsten Kerzen brennen, ist mir klar. Aber kann mir vielleicht ein BMG-Schlaubi erklären, was der Valsartan-Skandal mit Importen zu tun haben soll? Dümmer geht wohl immer.

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AW: Schlaubis unter sich

von Redaktion DAZ.online am 16.11.2018 um 12:02 Uhr

Lieber Herr Lachenmaier,

das BMG ist unschuldig. Ein Dreher unsererseits. Richtig ist natürlich der Lunapharm-Skandal. Wahr wohl der Geschwindigkeit geschuldet. Tut uns sehr leid. Zum Glück haben wir so aufmerksame Leser.
Ein schönes Wochenende und viele Grüße
Ihre DAZ.online-Redaktion

Importe?

von Karl Friedrich Müller am 16.11.2018 um 11:33 Uhr

Das mit den 15€ kapiere ich nicht. Importe sind immer austauschbar.

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AW: Importe

von Redaktion DAZ.online am 16.11.2018 um 12:08 Uhr

Lieber Herr Müller,

entschuldigen Sie, das war missverständlich. Gemeint war 15 Euro Abstand, dass das Arzneimittel auf die Importquote angerechnet werden kann.
Herzliche Grüße und ein schönes Wochenende
Ihre DAZ.online-Redaktion

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