Humira-Patentablauf

Adalimumab-Biosimilars: Wer bietet weniger?

Berlin - 16.11.2018, 09:00 Uhr

Adalimumab-Biosimilars: Jeder Prozentpunkt Preisdifferenz zum Originator Humira zählt. (m / Foto: Olivier Le Moal / stock.adobe.com)

Adalimumab-Biosimilars: Jeder Prozentpunkt Preisdifferenz zum Originator Humira zählt. (m / Foto: Olivier Le Moal / stock.adobe.com)


Kostendämpfung durch Wettbewerb ausreichend?

Der lebendige Wettbewerb dürfte sich günstig auf die GKV-Ausgaben auswirken. Aus Sicht der Hersteller sind weitere Kostendämpfungsinstrumente wie Festpreise nicht mehr erforderlich. „Die Preissenkungen der Adalimumab Biosimilars zeigen, dass sich der Wettbewerb bei Adalimumab jetzt nochmals intensiviert hat,“ erklärt Pro Generika Geschäftsführer Bork Bretthauer gegenüber DAZ.online. „Generell sehen wir eine Doppelregulierungen über Rabattverträge und Festbeträge als nicht zielführend an“, erklärt Biogen gegenüber DAZ.online.

Ob den Kostenträgern diese Form der Preisregulation genügen wird, ist fraglich. Zwar ist im Gegensatz zu Generika mit kleinen Molekülen aus pharmazeutischer Sicht die Austauschbarkeit bei Biosimilars nur bedingt gegeben. Denn aufgrund des Herstellungsprozesses können sich biopharmazeutische Analogpräparate in ihrer Verträglichkeit unterscheiden. Doch im Fall Infliximab war dies für die Selbstverwaltung kein Hinderungsgrund für eine Festbetragsgruppenbildung. Demnach ist es nicht auszuschließen, dass es demnächst auch einen Festpreis für Adalimumab-Präparate geben wird.

Ein weiterer Wunsch der Kassen ist es, die Substitution in der Apotheke zu ermöglichen. Einem Bericht des Handelsblatts zufolge soll Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den Vorschlag der Kassen aufgreifen wollen. Wie DAZ.online berichtete, warnt CDU-Arzneimittelexperte Michael Hennrich allerdings vor Verunsicherungen durch eine vorschnelle Einführung der Austauschbarkeit in der Apotheke.

Boehringer zieht sich zurück

Bis neue Regulierungen in Kraft treten, dürfte es im Adalimumab-Wettbewerb weiter spannend bleiben. Was ist eigentlich aus den zwei verbleibenden Mitbewerbern, Boehringers Cyltezo® und Mylans Hulio® geworden? Beide Präparate sind zwar in der EU zugelassen, jedoch immer noch nicht in der Taxe zu finden.

Cyltezo® soll laut Hersteller in Europa nun doch nicht auf den Markt kommen: „Boehringer Ingelheim hatte ursprünglich geplant Cyltezo® auch Patienten in Europa zur Verfügung zu stellen, aber wegen der laufenden patentrechtlichen Auseinandersetzungen mit der Firma AbbVie in den USA, werden wir Cyltezo® nicht in der EU auf den Markt bringen.“

Mylan ist zuversichtlich, beim Wettbewerb in Europa bald mitmischen zu können: „Wir gehen von einem baldigen Markteintritt mit Hulio® mit einem Preis auf dem Niveau der anderen Biosimilars aus.“



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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