Zwölf Jahre Haft für Peter S.

Zyto-Prozess geht in Revision zum Bundesgerichtshof

Stuttgart - 10.07.2018, 17:45 Uhr

Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Nebenklage legen Revision beim BGH an. (c / Foto: hfd / DAZ.online)

Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Nebenklage legen Revision beim BGH an. (c / Foto: hfd / DAZ.online)


Das Landgericht Essen hatte den Bottroper Zyto-Apotheker Peter S. zu zwölf Jahren Haft verurteilt und ein lebenslanges Berufsverbot ausgesprochen. Nun haben die Verteidiger, der Staatsanwalt wie auch die Nebenklage Revision eingelegt – damit geht der Fall zum Bundesgerichtshof.

Wie ein Verteidiger des Bottroper Zyto-Apothekers Peter S. und die Staatsanwaltschaft gegenüber DAZ.online bestätigen, haben beide Seiten Revision gegen das Urteil des Landgerichts Essen eingelegt. Dieses hatte den Pharmazeuten wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz in mehr als 14.000 Fällen sowie wegen Betrugs an den Krankenkassen in Höhe von rund 17 Millionen Euro zu einer zwölfjährigen Haftstrafe verurteilt – und ihm für immer verboten, den Beruf des Apothekers wieder auszuüben.

Daher wird sich nun auch der Bundesgerichtshof mit dem Fall beschäftigen müssen. Doch dies wird noch etwas dauern: Das Gericht hat laut seinem Sprecher 15 Wochen Zeit, die schriftlichen Urteilsgründe vorzulegen – anschließend bleibt den Verfahrensbeteiligten ein Monat Zeit, die Revision zu begründen.

Peter S. muss sich auch Zivilprozessen stellen

Auch der Anwalt einer Nebenklägerin hat laut dem Gerichtssprecher Revision eingelegt. Weitere Nebenkläger werden vermutlich folgen: Teils wollen sie über den Bundesgerichtshof erreichen, dass Peter S. auch wegen Morddelikten verurteilt wird. Das Landgericht Essen hatte lediglich auf Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz als „Rettungsanker“ zurückgegriffen, da sich nach Ansicht der Richter selbst Vorwürfe wegen versuchter Körperverletzung nicht nachweisen ließen.

Das Gericht hatte einen Vermögensarrest in Höhe von 17 Millionen Euro erlassen, die Peter S. sozusagen als Strafe an den Staat zahlen müsste, wenn das Urteil rechtskräftig wird. Darüber hinaus wird er sich aber auch Zivilprozessen stellen müssen, die vermutlich bei vorliegendem schriftlichen Urteil beginnen werden. Die geschädigten Krankenkassen sowie Patienten, die Krebsmittel von dem Apotheker erhalten haben, können auf diesem Wege versuchen, möglicherweise erlittenen Schaden geltend zu machen.

Zivilrechtliche Ansprüche würden vorrangig erfüllt, erklärte der Gerichtssprecher gegenüber DAZ.online. „Die staatliche Einziehung steht hinten an.“ In dem Prozess waren rund 50 ehemalige Patienten von Peter S. – oder deren Angehörige – als Nebenkläger vor Gericht aufgetreten.


Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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