Bottroper Zyto-Skandal

Staatsanwalt fordert 13,5 Jahre Haft für Zyto-Apotheker Peter S.

Essen - 03.07.2018, 15:50 Uhr

Peter S. vor dem Landgericht Essen. Die Staatsanwaltschaft macht dem Apotheker schwerwiegende Vorwürfe und verlangt eine langjährige Gefängnisstrafe. (j / Foto: hfd / DAZ.online)

Peter S. vor dem Landgericht Essen. Die Staatsanwaltschaft macht dem Apotheker schwerwiegende Vorwürfe und verlangt eine langjährige Gefängnisstrafe. (j / Foto: hfd / DAZ.online)


Nebenklagevertreter sieht versuchten Mord

Am heutigen Dienstagnachmittag trugen Nebenkläger ihre Plädoyers vor. Der erste Nebenklagevertreter schloss sich hierbei dem Strafmaß des Staatsanwalts an, schreibt das Recherchebüro „Correctiv“. Doch während dieser keinen Hinweis für ein Tötungsdelikt oder einen Tötungsvorsatz gesehen hatte, sieht dies die Nebenklage teilweise anders.

Mehrere Nebenklagevertreter schlossen sich den Forderungen des Staatsanwalts an. Ein Anwalt erklärte, S. habe durch positive Äußerungen über seine Untersuchungshaft angedeutet, dass er wenig strafempfindlich sei: Daher könne nur eine höhere Strafe ihren Zweck erfüllen. Er sah es auch als bedenklich an, dass ein Kollege eines Strafverteidigers Steuerberater von S. gewesen sei – hier handele es sich womöglich um eine Grenzüberschreitung in Sachen der anwaltlichen Interessenvertretung.

Nebenkläger sehen Behördenversagen

Ein Nebenklagevertreter sprach davon, es handele sich um einen „schweren Fall von Behördenversagen“. Außerdem kam von einem Anwalt die Forderung, dem Apotheker nicht nur seinen Beruf, sondern jede Tätigkeit im Labor zu verbieten – samt Überwachung durch eine elektronische Fußfessel. Auch solle dem Angeklagten untersagt werden, Betroffene zu kontaktieren. Der Anwalt bemängelte außerdem, dass der Apotheker zu den Vorwürfen gegen sich keine Aussage gemacht hat. So habe er nicht einmal auf diese Weise die Folgen seiner Tat gelindert und „reinen Tisch“ gemacht.

Der Nebenklagevertreter Markus Goldbach wiederholte seinen Standpunkt, dass auch eine Verurteilung wegen Tötungsdelikten in Betracht käme. Er forderte, S. wegen versuchten Mordes in einer nicht genau feststellbaren Anzahl von Fällen zu verurteilen. Sie „haben meine Mandantin um die Chance betrogen, diese Krankheit zu besiegen und das kann man nicht anders als versuchten Mord werten“, sagte er laut „Correctiv“ in Richtung des Apothekers. Es dürfe aber auch niemand unbehelligt bleiben, der sein „System“ mitgetragen habe.

Nach der Nebenklage wird auch die Verteidigung ihr Plädoyer vorbringen. Anschließend könnte es vielleicht schon am kommenden Freitag zum Urteil kommen.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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