Gesundheitspolitik

Zwölf Jahre Haft für Zyto-Apotheker

BERLIN (dpa/az) | Im Skandal um gepanschte Krebsmedikamente hat das Landgericht Essen den Bottroper Apotheker Peter S. am 6. Juli zu zwölf Jahren Haft verurteilt.

Das Landgericht Essen hat am vergangenen Freitag sein Urteil über Peter S. gesprochen: Die Richter stellen darin fest, dass in der Apotheke des Bottroper Pharmazeuten Infusionslösungen gestreckt, bei den Krankenkassen aber voll abgerechnet wurden. Im Urteil ist von mehr als 14.000 Medikamenten die Rede, die in ihrer Qualität nicht „unerheblich“ gemindert ­waren. Die Richter verhängten ­außerdem ein lebenslanges Berufsverbot. Der Apotheker wurde am Tag der Urteilsverkündung 48 Jahre alt.

Staatsanwaltschaft hatte 13,5 Jahre Haft gefordert

Die Staatsanwaltschaft hatte Peter S. im vergangenen Jahr wegen Abrechnungsbetrugs in Höhe von 56 Millionen Euro, wegen Hygieneverstößen und versuchter Körperverletzung in 27 Fällen angeklagt. In seinem Plädoyer hatte Staatsanwalt Rudolf Jakubowski diese Fälle zu insgesamt 59 Fällen monatlichen Abrechnungsbetrugs sowie einem Fall eines Organisationsdeliktes zusammengefasst, das auch die versuchten Körperverletzungen umfasst. Dafür forderte der Staatsanwalt dreizehneinhalb Jahre Haft. Er war überzeugt, dass Peter S. jahrelang lebenswichtige Krebsmedikamente streckte, um seinen luxuriösen Lebensstil zu ­finanzieren. Der 48-Jährige habe sich auf Kosten von Menschen bereichert, die um ihr Leben bangten, erklärte Jakubowski in seinem Plädoyer. „Und das zur Fortsetzung seines luxuriösen Lebensstils – zum Beispiel zum Bau einer Villa mit Wasserrutsche.“

Verteidiger plädierten auf Freispruch

Peter S.‘ Verteidiger hatten die Indizienkette insgesamt angezweifelt und einen Freispruch verlangt.

Unter anderem stellen sie die Analyseergebnisse der sichergestellten Infusionsbeutel in Abrede: Es bleibe unklar, ob es Unterdosierungen überhaupt gab. Die Anwälte prangerten zudem eine mediale Vorverurteilung ihres Mandanten an. Sie hatten außerdem im Laufe des Prozesses immer wieder die Schuldfähigkeit von Peter S. angezweifelt. Der Angeklagte selbst äußerte sich im gesamten Verfahren nicht zu den Vorwürfen.

Opfer und Hinterbliebene kritisierten, dass wichtige Fragen in dem Verfahren am Landgericht Essen offengeblieben seien. Vor allem konnte nicht geklärt werden, wie viele Patienten unterdosierte Medikamente bekamen. Anfänglich war die Staatsanwaltschaft von mehr als 1000 betroffenen Patienten ausgegangen.

Ausgezeichnete Whistle-blower

Der Skandal um die gepantschten Zyto-Zubereitungen war von zwei Mitarbeitern des Apothekers aufgedeckt worden. Für ihre Enthüllungen wurden sie Ende 2017 mit dem Deutschen Whistleblower-Preis ausgezeichnet. |

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