FDP-Antrag auf Fristverlängerung

Telematik-Deadline: Für Ärzte unrealistisch - für Apotheken erst recht?

Berlin - 14.06.2018, 16:35 Uhr

Bevor die Daten auf der Gesundheitskarte geteilt werden können, muss die Telematikinfrastruktur als Datenautobahn ausgebaut sein. Doch bisher scheint noch keine Apotheke an das Spezialnetz angeschlossen zu sein, die Nutzung des Medikationsplanes rückt weiter in die Ferne.  (Foto: Imago)

Bevor die Daten auf der Gesundheitskarte geteilt werden können, muss die Telematikinfrastruktur als Datenautobahn ausgebaut sein. Doch bisher scheint noch keine Apotheke an das Spezialnetz angeschlossen zu sein, die Nutzung des Medikationsplanes rückt weiter in die Ferne.  (Foto: Imago)


Der Countdown läuft – bis Ende 2018 sollen alle Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Apotheken an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein. Bisher sind nach Informationen des BMG erst 12 Prozent der Arztpraxen und dem Vernehmen nach noch keine einzige Apotheke mit den notwendigen Hardwarekonnektoren ausgestattet. Die FDP-Bundestagsfraktion fordert nun mit einem Antrag, die Frist für den Roll-out um mindestens 6 Monate zu verlängern.

Die Einführung der Telematikinfrastruktur verlief bisher mit erheblichen Verzögerungen und weitere sind zu erwarten. Dies geht unter anderem aus einem Antwortschreiben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) auf eine kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor. Laut BMG sind bisher nur rund 12 Prozent aller Arzt- und Zahnarztpraxen vollständig an die Telematikinfrastruktur angeschlossen.

FDP fordert mindestens 6 Monate Aufschub 

Das e-Health-Gesetz gibt vor, dass bis Jahresende der roll-out der Telematik (TI) in allen Praxen sowie Apotheken und Krankenhäuser abgeschlossen sein muss. Die Freien Demokraten finden diese Deadline unrealistisch und haben am vergangenen Dienstag einen Antrag beschlossen, mit dem sie eine Fristverlängerung um mindestens weitere 6 Monate fordern. Der Termin für die Einführung wurde übrigens schon 2017 um ein halbes Jahr verlängert.

Für Ärzte und Zahnärzte besteht noch ein weiteres Problem, denn ihnen drohen Honorarkürzungen von 1 Prozent, wenn sie diese Frist nicht einhalten. Die Bereitstellung der dafür erforderlichen Hard- und Software liegt allerdings nicht allein im Verantwortungsbereich der Leistungserbringer. 

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Dr. Wieland Schinnenburg, Initiator des Antrags und der vorangegangenen kleinen Anfrage findet daher die Sanktionen, die im e-Health-Gesetz angedroht werden, nicht gerechtfertigt: „Der Staat darf von Ärzten und Zahnärzten nicht etwas Unmögliches verlangen und sie dazu mit schweren Sanktionen bedrohen, wenn sie das Geforderte nicht schaffen. Minister Spahn muss dringend handeln.“

„Verzögerungen auch bei Apotheken zu befürchten“

In dem Antrag nehmen die Liberalen zwar keinen Bezug zur Apothekensituation. Doch laut dem e-Health-Gesetz müssen auch die Apotheker die E-Medikationspläne der Versicherten ab Januar 2019 elektronisch bearbeiten können. Und dafür müssen sie an die TI angebunden sein und sowohl mit einem Konnektor als auch mit einem Kartenlesegerät für die elektronische Gesundheitskarte ausgestattet werden.

Schinnenburg erklärt auf Nachfrage von DAZ.online dazu: „Unter anderem können auch Apotheken davon profitieren, z.B. bei der elektronischen Bearbeitung von Rezepten und Medikationsplänen. Deshalb bin ich sehr dafür, dass Apotheker möglichst bald angeschlossen werden. Es ist allerdings zu befürchten, dass sich das ebenso verzögert wie bei den Ärzten.“

Wie weit ist die Telematik in Apotheken?

Den Pharmazeuten drohen glücklicherweise keine Sanktionen, sollten sie ab dem 1. Januar 2019 den elektronischen Medikationsplan ihrer Kunden noch nicht einsehen können. Doch wann ist mit der Einbindung der Apotheker zu rechnen?

Für die Koordination der Telematikanwendungen ist die Gematik verantwortlich, in der auch die Apotheker sitzen. Der Gematik ist derzeit nicht bekannt, ob es bundesweit Apotheken gibt, die bereits an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind, da die Anbindung von den jeweiligen Landes- und Mitgliedsorganisationen der Gesellschafter begleitet werde. Zudem liege der aktuelle Fokus auf der ersten Anwendung, dem Online-Abgleich der Versichertenstammdaten, der von Apotheken nicht vorgenommen wird, hieß es aus der Gematik.

Dem Vernehmen nach ist noch keine Apotheke mit einem Hardwarekonnektor an die Telematikinfrastruktur angeschlossen. Zudem bestehen für Apotheken noch keine Finanzierungsvereinbarungen für den Konnektor.

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Der elektronische Medikationsplan wäre wohl die erste Telematik-Anwendung, die für Versicherte einen echten, spürbaren Mehrwert darstellen würde. Wann diese zur Verfügung steht, ist allerdings fraglich. Denn abgesehen davon, dass die Bereitstellung der Hardware dem Zeitplan hinterher hinkt, scheint es auch bei der Software für den elektronischen Medikationsplan Verzögerungen zu geben: So geht das BMG derzeit davon aus, dass erst ab Mitte 2019 die entsprechenden Softwareprodukte am Markt kommen.

Eine weitere Voraussetzung, dass Apotheken auf den Medikationsplan zugreifen können, sind die Heilberufsausweise. Diese sollen Ende dieses Jahres ausgegeben werden.



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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