Arzneimittel-Festbeträge in der Schweiz

Pläne für Referenzpreissystem werden konkretisiert

Remagen - 28.05.2018, 12:00 Uhr

In der Schweiz sind die Medikamentenpreise auch für Generika und patentabgelaufene Originalpräparate hoch, und der Anteil der Nachahmer am Markt im europäischen Vergleich sehr niedrig. (Foto: anoli / stock.adobe.com)

In der Schweiz sind die Medikamentenpreise auch für Generika und patentabgelaufene Originalpräparate hoch, und der Anteil der Nachahmer am Markt im europäischen Vergleich sehr niedrig. (Foto: anoli / stock.adobe.com)


Günstigste Generika als Maßstab

Um das Niveau der Generikapreise möglichst rasch auf das europäische Niveau zu senken, soll nach Meinung des Preisüberwachers ein Vergleich des durchschnittlichen Preises pro Wirkstoff in neun Vergleichsländern die maximale Referenzpreishöhe bestimmen. Auch für die patentabgelaufenen Originale soll zur Ermittlung eines Höchstpreises weiterhin ein Auslandpreisvergleich durchgeführt werden. Auf jeden Fall sollen die günstigsten Generika preislich den Kurs vorgeben. Die Abstandsregel soll abgeschafft werden. Damit würden die Preise der Generika und der Referenzpreis vom Preis des Originals abgekoppelt. Weiterhin empfiehlt der Preisüberwacher, den Referenzpreis zweimal jährlich zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. 

Flankierende Maßnahmen 

  • Als eine von diversen Begleitmaßnahmen sollen die Wirkstoff (INN)-Verschreibung und die Generikasubstitution gefördert werden, allerdings mit medizinisch zu begründenden Ausnahmefällen, falls ein Patient unbedingt ein bestimmtes Medikament erhalten soll.
  • Damit in der Schweiz mehr günstige Generika erhältlich sind, soll der Parallelimport erleichtert werden.
  • Außerdem soll das Territorialitätsprinzip abgeschafft werden, damit die Schweizer Patienten ihre erstattungsfähigen Medikamente mit einem Arztrezept auch direkt im Ausland einkaufen können. Diese werden ihnen dann von der Grundversicherung vergütet, falls sie dort günstiger sind.
  • Grundsätzlich soll nach Erreichen des gewählten Grund-Selbstbehalts (Franchise) für alle Medikamente unter oder auf dem Niveau des Referenzpreises weiterhin ein Selbstbehalt von 10 Prozent gelten. Wünscht ein Patient ohne medizinischen Grund ein teures Medikament, so soll er die Differenz zum Referenzpreis selber bezahlen müssen. Dieser Betrag soll weder an seine Franchise noch an den jährlich maximal zu bezahlenden Selbstbehalt angerechnet werden. Die deutsche Regelung, wonach Medikamente, deren Preise 30% unter dem Referenzpreisniveau liegen, zuzahlungsbefreit sind, könnte nach Einschätzung des Preisüberwachers „auch für die Schweiz interessant sein“.
  • Bei allen Medikamenten in derselben Referenzpreisgruppe soll der Vertriebsanteil in Franken identisch hoch sein. Damit sollen die Apotheken und die dispensierenden Ärzte keine finanziellen Einbußen haben, wenn sie ein günstiges Medikament abgeben.
  • Sowohl der verschreibende (evtl. auch abgebende) Arzt als auch der Apotheker und die Krankenhäuser sollen dazu verpflichtet werden, den Patienten zu informieren, falls bei einem Medikament eine Zuzahlung geleistet werden muss.

Kritiker werden in die Schranken verwiesen

Ausführlich setzt sich die Analyse weiterhin mit der Kritik auseinander, die in der Schweiz von der Pharmaindustrie inklusive der Generikahersteller in Bezug auf das Referenzpreissystem vorgebracht wird. 
Argumente wie „Billigsystem“, „Einschränkung der Wahlfreiheit“ oder „Gefährdung der Versorgungssicherheit der Patienten“ will der Preisüberwacher nicht gelten gelassen. Es sei allerdings wichtig, dass die Patienten das System verstehen. Dabei komme besonders den Ärzten und Apothekern, die am nächsten am Patienten sind, eine wichtige Rolle zu.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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