ABDA-Chef im „Datenklau“-Prozess

„Das mit El Pato würden wir heute nicht mehr so machen“

Berlin - 10.04.2018, 15:55 Uhr

ABDA-Hauptgeschäftsführer Sebastian Schmitz gab dem Gericht Einblicke in die ABDA und ihre Zusammenarbeit mit der PR-Agentur El Pato. (Foto: ABDA)

ABDA-Hauptgeschäftsführer Sebastian Schmitz gab dem Gericht Einblicke in die ABDA und ihre Zusammenarbeit mit der PR-Agentur El Pato. (Foto: ABDA)


Schmitz: Apotheke Adhoc ist nicht auffällig

Als der Richter dann zu den konkreten Tatvorwürfen kam, fielen Schmitz‘ Antworten einsilbig aus: Ob er vor der öffentlichen Berichterstattung etwas von diesen Vorwürfen gewusst habe? Nein. Ob Bellartz seines Erachtens besonders gut aus dem BMG informiert war? Nein. Ob er besondere Kontakte ins Ministerium gepflegt habe? Nein. Ob Apotheke Adhoc besser informiert gewesen sei als andere Medien? Nein. Zwar sei Apotheke Adhoc immer gut informiert, aktiv und schnell gewesen, sonst aber nicht auffällig. Ob er etwas von einer Synopse zu einem Änderungsentwurf zur Apothekenbetriebsordnung gewusst habe? Nein, davon habe er erst später aus der Presse erfahren.

Verteidiger auf Konfrontationskurs zum Staatsanwalt

Bellartz‘ Anwalt überreichte Gericht und Staatsanwaltschaft zum Sitzungsende noch Schriftsätze mit Anträgen, die er beim nächsten Verhandlungstermin am kommenden Freitag verlesen will. Klar ist: Dem Verteidiger passt so einiges in dem Verfahren nicht. Schon zu Beginn des Prozesses hatte er den Staatsanwalt für seine ersten Äußerungen zu dem Verfahren gegenüber der Presse kritisiert. Vor Verlesung der Anklageschrift habe er gegenüber dem rbb schon weite Teile daraus zitiert und sich von den Journalisten Worte wie „Lobbyist" in den Mund legen lassen. Der Anwalt hatte beantragt, Filmmaterial des rbb in die Hauptverhandlung einzubringen, um die Worte des Staatsanwalts noch einmal genau nachzuvollziehen. Diesen Antrag lehnte das Gericht heute allerdings ab. Zwar hatte der Vorsitzende schon früher erklärt, dass der Auftritt des Staatsanwalts im rbb „unsensibel“ gewesen sei. Allerdings zeigte er sich auch heute überzeugt, dass es diese Aussagen für die Bewertung der Schuld und die Rechtsfolgen im vorliegenden Fall kaum von Belang sein werden. Bellartz' Anwalt zeigte keinerlei Verständnis für diese Entscheidung.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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