Gesundheitspolitik

Verzögerung im „Datenklau“-Prozess

BERLIN (ks) | Der Strafprozess zur mutmaßlichen „Apotheken-Spionage“ im Gesundheitsministerium begann vergangene Woche mit einem kurzen ersten Verhandlungstag.

Am 4. Januar startete rund fünf­einhalb Jahre nachdem ein anonymer Hinweis die Ermittlungen ins Rollen gebracht hatte, der Strafprozess gegen den Systemadministrator Christoph H. und den „Apothekenlobbyisten“ Thomas B. Bei Letzterem handelt es sich um den früheren ABDA-Pressesprecher und jetzigen Apotheke-Adhoc-Herausgeber Thomas Bellartz. Ersterer war einmal als externer IT-Mitarbeiter im Bundesgesundheitsministerium (BMG) tätig.

Foto: AZ/ks
Thomas Bellartz (l.) und sein Anwalt Carsten Wegner sorgten zu Prozessbeginn für weitere Verzögerung. Rechts im Bild: Christoph H. und sein Verteidiger.

40 Mal Daten gegen Geld

Den beiden Angeklagten wird vorgeworfen, sich in den Jahren 2009 bis 2012 in 40 Fällen vertrauliche Daten aus dem BMG verschafft zu haben. Dabei soll H. seine Stellung im Ministerium ausgenutzt haben, um bestimmte kennwortgeschützte E-Mail-Postfächer der Fachrefe­rate auszuspähen, die ihm Bellartz zuvor benannt haben soll. Dabei ging es um E-Mails an Staats­sekretäre im damals FDP-geführten Ministerium. Die darin ent­haltenen Daten soll H. laut Staats­anwaltschaft auf CD gespeichert haben. Diese soll er sodann dem damaligen ABDA-Sprecher gegen Zahlung von Geldbeträgen (mehrere dreistellige Beträge, insgesamt 26.550 Euro) übergeben haben. Während H. offenbar finanzielle Probleme hatte und es ihm um das Geld gegangen sein dürfte, wird B. vorgehalten, er habe sich mit den ausgespähten Daten einen Informationsvorsprung in Bezug auf aktuelle Gesetz- und Verordnungsentwürfe des BMG mit Bezug zur Apothekerschaft verschaffen wollen. Ein Beispiel war ein Arbeitsentwurf für eine novellierte Apothekenbetriebsordnung, den nicht einmal der Minister kannte, über den Apotheke Adhoc aber bereits berichtete. Denn Bellartz war in der Zeit von Juli 2007 bis August 2011 nicht nur ABDA-Pressesprecher, sondern hatte in dieser Zeit auch die Kommunikationsagentur El Pato aufgebaut, zu der auch der Branchendienst Apotheke Adhoc gehört. Staatsanwalt Roland Hennicke sprach am Rande des Prozesses davon, dass die Informationen „Munition für Lobbyisten“ für ein frühes Eingreifen in politische Prozesse gewesen seien.

Es hat lange gedauert bis zur Prozesseröffnung in der vergangenen Woche. Die DAZ hatte Ende 2012 erstmals über den Fall berichtet – nachdem es Durchsuchungen im BMG gab. Schon damals sorgte der Fall für erhebliches Aufsehen in den Medien. Doch dann war es lange ruhig um Bellartz und Christoph H. Erst Ende 2015 beschloss das Landgericht Berlin, die Hauptverhandlung zu eröffnen. Und dann dauerte es weitere zwei Jahre bis es so weit war. Zum Prozessauftakt zeigte sich, dass das Interesse der Presse noch immer groß ist. Am Vorabend des 4. Januar hatten bereits die Tagesthemen in der ARD über das Verfahren zum Datenklau „im Zeichen des Roten A“ berichtet. Nach dem Prozess gegen den Bottroper Zyto-Apotheker gibt es damit schon wieder ein Strafverfahren, das geeignet ist, ein zweifelhaftes Licht auf die ganze Branche zu werfen, obwohl es sich hier um Einzeltäter handelt, für die bislang zudem die Unschuldsvermutung gilt.

Verteidigung rügt Besetzung des Gerichts

Der erste Prozesstag in Berlin war jedoch schnell vorbei. Die Personalien der beiden Angeklagten wurden abgefragt. Bellartz präsen­tierte sich gewohnt selbstbewusst. Dann hätte eigentlich die Anklage verlesen werden können. Doch dazu kam es nicht. Vielmehr stellte Bellartz’ Anwalt Prof. Dr. Carsten Wegner einen dem Gericht bereits vorliegenden Antrag, mit dem er die Besetzung des Gerichts rügte. Konkret beschwerte er sich, dass das Verfahren wieder an die 1. Strafkammer des Landgerichts verwiesen wurde, nachdem es zwischenzeitlich bei der 20. Strafkammer anhängig war. Dabei, so Wegner, seien formelle Anforderungen missachtet worden. Auch auf die Auswahl bzw. Ablehnung der Ersatzschöffen erstreckt sich die Rüge. Die Anwälte von Christoph H. schlossen sich dem Antrag an.

Nach einer kurzen Beratungspause des Gerichts gab zunächst der Staatsanwalt eine Erklärung ab, warum der Antrag der Verteidiger seines Erachtens zurückzuweisen ist. Der Vorsitzende Richter Reimar Mülders entschied dann, die Hauptverhandlung zu unterbrechen. Beim nächsten regulären Prozesstermin am 12. Januar soll es weitergehen. Bis dahin will das Gericht über den Antrag der Verteidigung entschieden haben. Bislang sind weitere 16 Verhandlungstage angesetzt. Zahlreiche Zeugen sind geladen. Unter anderem der frühere ABDA-Präsident Heinz-Günther Wolf. Aber auch Bellartz’ El-Pato-Mitbegründer Patrick Hollstein und Elke Hinkelbein, seine frühere Frau, sollen aussagen. |

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