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Ambulant und stationär
Ärztekammer geht von 2213 Behandlungsfehlern in 2017 aus
Die Zahl der festgestellten Behandlungsfehler in Krankenhäusern und Praxen in Deutschland ist im vergangenen Jahr nach Daten der Ärzte leicht gesunken. Bestätigt wurden 2213 Fälle – nach 2245 Fällen im Jahr 2016, wie die Bundesärztekammer am Dienstag in Berlin mitteilte. Zum Tod von Patienten führten Behandlungsfehler demnach in 62 der nun festgestellten Fälle (2016: 96 Fälle).
Die meisten Beschwerden bei den Gutachtern und Schlichtungsstellen der Ärzteschaft betrafen weiterhin Operationen an Knien und Hüftgelenken sowie Eingriffen wegen Brüchen von Unterschenkel und Sprunggelenk. Jeder Fehler sei einer zu viel, betonte die Ärztekammer. Gemessen an jährlich 19,5 Millionen Behandlungen in Krankenhäusern und rund einer Milliarde Arztkontakten in Praxen liege die Zahl bestätigter Fälle aber im Promillebereich. Ursache für Gesundheitsschäden waren Fehler oder Mängel in der Risikoaufklärung laut Statistik nun in 1783 Fällen – nach 1845 Fällen im Jahr zuvor. Drei Viertel der Beschwerden wegen möglicher Behandlungsfehler betrafen Krankenhäuser, ein Viertel Arztpraxen.
Insgesamt trafen die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen für außergerichtliche Lösungen im vergangenen Jahr bundesweit 7307 Entscheidungen zu mutmaßlichen Fehlern (2016: 7639). Dafür beurteilen Experten, inwiefern eine Behandlung zum jeweiligen Zeitpunkt dem anerkannten medizinischen Standard entsprochen hat.
Neben der Ärzteschaft gehen auch die Medizinischen Dienste der Krankenkassen Behandlungsfehlern nach. Im Jahr 2016 erstellten sie rund 15.000 Gutachten, in knapp jedem vierten Fall wurden Fehler bestätigt. Wie viele Patienten sich direkt an Gerichte, Anwälte oder Versicherungen wenden, ist unbekannt. Nach Schätzungen der Ärzte dürfte die Beschwerdezahl etwa bei 40.000 pro Jahr liegen.
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