Besteuerung von Lebensmitteln

Die Softdrink-Steuer wirkt. Sollte Gemüse mehrwertsteuerfrei sein?

Stuttgart - 03.04.2018, 09:00 Uhr

Sollten Verbraucher für gesundes Essen weniger bezahlen als für ungesundes? (Foto: jchizhe / stock.adobe.com)

Sollten Verbraucher für gesundes Essen weniger bezahlen als für ungesundes? (Foto: jchizhe / stock.adobe.com)


Sollte man den Konsum ungesunder Lebensmittel mit einer Steuer bestrafen und den Verzehr von Obst und Gemüse durch eine Befreiung von der Mehrwertsteuer belohnen? Deutschland setzt bislang auf die Ernährungskompetenz seiner Bürger, auch weil man der Meinung ist, eine Zucker-Steuer würde nicht helfen. Doch in Großbritannien senken Getränkehersteller aktuell den Zuckergehalt ihrer Softdrinks. 

Viele Softdrink-Hersteller haben in Großbritannien den Zuckergehalt ihrer Limonaden gesenkt. Der Grund ist die neue Herstellerabgabe auf Getränke mit besonders viel Zucker. 2016 wurde sie angekündigt, am 6. April 2018 tritt sie in Kraft. Das meldete die Verbraucherorganisation Foodwatch vergangenen Dienstag auf Grundlage eigener Recherchen

Unternehmen müssen ab April in Großbritannien eine Abgabe zahlen, wenn ihre Produkte mehr als 5 Gramm Zucker je 100 Milliliter enthalten, bei mehr als 8 Gramm Zucker je 100 Milliliter wird eine höhere Zahlung fällig. Die führenden Getränkeunternehmen Coca-Cola, Britvic, Lucozade Ribena Suntory, die Handelskonzerne Tesco und Lidl, der Nahrungsmittelkonzern Nestlé sowie mehrere kleinere Getränkehersteller haben die Zeit genutzt und den Zuckergehalt vieler Produkte deutlich gesenkt.

Zum Vergleich: Coca-Cola hat den Zuckergehalt im Softdrink Fanta von 6,9 auf 4,6 Gramm Zucker gesenkt – in Deutschland sind 9,1 Gramm enthalten. Nur noch 3,3 Gramm Zucker enthält heute die britische Sprite, zuvor war doppelt so viel Zucker enthalten. In Deutschland konsumiert man mit 100 Millilitern Sprite immernoch 9,1 Gramm Zucker. Orangina enthält in Deutschland 10,2 Gramm Zucker in 100 Millilitern. Auch in Großbritannien waren bislang 10 Gramm enthalten, jetzt jedoch nur noch 4,3 Gramm. Auch der größte Nahrungsmittelkonzern Nestlé kündigte an, dass drei seiner San Pellegrino-Limonaden ab April 2018 weniger als 5 Gramm Zucker je 100 Milliliter enthalten werden. In Deutschland enthalten die gleichen Produkte zwischen 9,7 und 11,8 Gramm Zucker. Auch Tesco und Lidl werden für  sämtliche Eigenmarken keine Zucker-Abgaben zahlen müssen.

Es gibt einen Haken 

Foodwatch kritisiert, dass viele britische Hersteller den Zucker in ihren Getränken durch Süßstoffe ersetzt haben. Rezepturänderungen sollten aber nicht nur den Gehalt von Zucker, sondern insgesamt den süßen Geschmack verringern und so eine Gewöhnung von Kindern und Jugendlichen an den Geschmack vermeiden. Foodwatch ist der Meinung, dass eine Herstellerabgabe in Deutschland, wie in Frankreich, auch süßstoffgesüßte Getränke betreffen sollte.

Mehr zum Thema

Zuckeraustauschstoffe und Süßstoffe in der Diskussion

Süße Alternativen

Foodwatch fordert, in Deutschland ebenfalls eine Herstellerabgabe auf übersüßte Getränke einzuführen und im Gegenzug Obst und Gemüse von der Mehrwertsteuer zu befreien

Gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hielt die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, eine Zucker-Abgabe jedoch „für den falschen Weg“. Bisherige Versuche der Besteuerung hätten „wenig Erfolg“ gezeigt

Die DDG stimmt Foodwatch zu

Anlässlich der KiGGS-Studie (Langzeitstudie des Robert Koch-Instituts zur gesundheitlichen Lage der Kinder und Jugendlichen in Deutschland) stellt die DDG (Deutsche Diabetes Gesellschaft) in einer aktuellen Pressemitteilung ähnliche Forderungen wie Foodwatch. Auch wenn er gesunken sei, der Konsum von Softdrinks liegt in Deutschland auf hohem Niveau: 11- bis 17-Jährige trinken im Durchschnitt täglich über 300 Milliliter Cola, Fanta oder Ähnliches pro Tag. Der überproportional hohe Konsum bei sozial schwachen Kindern und Jugendlichen sei auffällig.

Ein gestuftes Mehrwertsteuersystem für Lebensmittel hält die DDG für längst überfällig: Ungesunde Produkte mit hohem Anteil an Zucker, Fett und Salz sowie süße Softdrinks sollten mit dem vollen Mehrwertsteuersatz belegt werden. Gesunde Lebensmittel wie Obst und Gemüse sollen dagegen von der Mehrwertsteuer befreit werden. Die DDG erachtet eine zusätzliche Besteuerung von Soft Drinks mit 28 Prozent Mehrwertsteuer für sinnvoll.

Übrigens: Die DDG fordert auch ein Verbot für an Kinder gerichtete Werbung für ungesunde Lebensmittel; und Foodwatch verlangt außerdem nach einer Altersbeschränlung für Energy Drinks. 


Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.