Österreich

e-Medikation startet in Vorarlberg

Remagen - 05.12.2017, 13:10 Uhr

Im österreichischen Bundesland Vorarlberg startet in den kommenden Wochen das Projekt e-Medikation. (Foto: dpa)

Im österreichischen Bundesland Vorarlberg startet in den kommenden Wochen das Projekt e-Medikation. (Foto: dpa)


In Sachen Digitalisierung im Gesundheitswesen sind unsere österreichischen Nachbarn schon um einiges weiter als wir. Als erstes österreichisches Bundesland startet Vorarlberg im Januar 2018 mit der e-Medikation. Apotheker und Ärzte können sich dann digital über die Arzneimittelversorgung ihrer Patienten austauschen.

Nach einer Mitteilung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger soll die Funktion e-Medikation der elektronischen Patientenakte ELGA ab dem nächsten Jahr im Bundesland Vorarlberg umgesetzt werden. Danach soll sie schrittweise in allen Bundesländern bei Apotheken, niedergelassenen Kassenordinationen und öffentlichen Krankenhäusern eingeführt werden.

Was bedeutet e-Medikation?

Die e-Medikation ist eine Datenbank, in der die vom Arzt verordneten bzw. von Apotheken abgegebenen Arzneimittel und wechselwirkungsrelevante, nicht-rezeptpflichtige Präparate gespeichert werden. Die e-Medikationsliste besteht aus zwei Blöcken: „Abgeholte Arzneimittel“ und „Verschriebene Arzneimittel/offene Rezepte“. Die einzelnen Spalten beinhalten Informationen über den Namen des Medikaments, die Dosierung und etwaige Zusatzinformationen zur Anwendung. Darüber hinaus wird angezeigt, zu welchem Zeitpunkt und von welchem Arzt ein Medikament verordnet bzw. wann es in der Apotheke abgeholt wurde.

Wer darf auf die Daten zugreifen?

Wer Zugriff auf die e-Medikationsdaten hat, ist im österreichischen Gesundheitstelematikgesetz 2012 genau definiert. Die behandelnden Ärzte dürfen auf die e-Medikationsliste ihrer Patienten zugreifen und sehen dann sofort, was andere Ärzte bereits verordnet und welche Medikamente sich die Patienten in der Apotheke abgeholt haben. So werden Mehrfachverordnungen und unerwünschte Wechselwirkungen vermieden. Zugriff haben auch die Apotheken, sofern sie mithilfe der elektronischen Gesundheitskarte (e-card) des Patienten dazu berechtigt werden. Weiterhin können Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen Zugangsrechte eingeräumt werden. Die Patienten können ihre Medikation über das ELGA-Portal ebenfalls selbst einsehen. Wie die e-Medikation funktioniert, sehen Sie hier: Was bedeutet e-Medikation und wie funktioniert sie?

Wie funktioniert e-Medikation in der Apotheke?

Die Patienten bekommen nach wie vor ein Papierrezept von ihrem Arzt. Beim Ausdruck des Rezepts wird künftig ein Code mit ausgedruckt. Durch Scannen des Codes auf dem Rezept kann die Apotheke die Abgabe der verordneten Medikamente in e-Medikation auch ohne dessen e-card speichern. Die gesamte Medikation des Patienten kann eingesehen werden, wenn die e-card des Patienten in der Apotheke in das hierfür vorgesehene Kartenlesegerät gesteckt wird. So kann das Apothekenpersonal zusätzlich auch rezeptfreie Medikamente eintragen und die gesamte e-Medikationsliste für eine Wechselwirkungsprüfung oder Beratung abrufen.

Können Einträge in e-Medikation verhindert oder gelöscht werden?

Das österreichische Gesundheitstelematikgesetz 2012 regelt, dass alle Bürger ohne weitere Voraussetzungen an ELGA teilnehmen können. Wer dies nicht möchte, kann sich abmelden („Opt-out-Regelung“). Die Abmeldung von ELGA kann komplett oder auch nur für einzelne ELGA-Funktionen wie z.B. e-Medikation oder e-Befunde erfolgen. Die Patienten können sich aber jederzeit wieder anmelden. Innerhalb der Funktion e-Medikation können sie den Eintrag einzelner Medikamente bei der Verordnung durch den behandelnden Arzt ablehnen („situatives Opt-out“). Das Arzneimittel erscheint dann zwar auf dem Papierrezept und in der Dokumentation beim Arzt, aber nicht auf der e-Medikationsliste des Patienten.

Die Liste beinhaltet ausschließlich Einträge des jeweils letzten Jahres. Vorherige Daten werden automatisch gelöscht. Die Patienten können ihre e-Medikationsliste auch selbst löschen, aber nur komplett und nicht einzelne Einträge. Diese Aktion kann nicht rückgängig gemacht werden.

Pilotprojekt in der Steiermark vorzeitig beendet

Nun soll es in Österreich also doch richtig losgehen mit der e-Medikation. Im letzten Jahr hatte man mit einem Piloten im Bezirk Deutschlandsberg in der Steiermark hiermit noch eine ziemliche Bauchlandung erlebt. Seit Ende Mai 2016 war dort ein Probebetrieb zur e-Medikation gelaufen. Die steirische Ärzteschaft soll von dem Projekt von Anfang an nicht so angetan gewesen sein. Unter anderem soll der Hausärzteverband massiv Stimmung dagegen gemacht haben. Vier Monate später kam dann das dicke Ende: Die Ärzte brachen die Teilnahme an dem Pilotversuch ab. Als Grund wurden vor allem technische Probleme angegeben, die nun erst mal gelöst werden sollten. 



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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