Apothekenvergütung

Wie bereitet sich die ABDA auf das Honorar-Gutachten vor?

Berlin - 26.10.2017, 14:10 Uhr

In etwa drei Wochen soll das Gutachten zum Apotheken-Honorar vorgestellt werden? Was hat die ABDA gemacht, um sich auf die anschließende politische Diskussion rund um das Apothekenhonorar vorzubereiten? (Foto: dpa)

In etwa drei Wochen soll das Gutachten zum Apotheken-Honorar vorgestellt werden? Was hat die ABDA gemacht, um sich auf die anschließende politische Diskussion rund um das Apothekenhonorar vorzubereiten? (Foto: dpa)


Nach dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung und dem Skonto-Urteil steht dem Apothekenmarkt eine weitere Weichenstellung bevor: In etwa drei Wochen will das Bundeswirtschaftsministerium das Honorar-Gutachten vorstellen, mit dessen Hilfe das Apothekenhonorar umgestellt werden soll. In den darauffolgenden Monaten wird es wichtig sein, wie und mit welchen Vorschlägen die ABDA auf das Gutachten reagiert. Welche Modelle stehen zur Debatte? Und wie hat sich die ABDA vorbereitet?

Es wird nicht mehr lange dauern, dann wird das stark diskutierte und von vielen Apothekern inzwischen gefürchtete Honorar-Gutachten veröffentlicht. Einen offiziellen Termin gibt es bislang nicht, dem Vernahmen nach soll das Papier aber am 14. November das Licht der Welt erblicken. Zur Erinnerung: Das für das Apothekenhonorar zuständige Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hatte bis Ende 2015 ein Vergabeverfahren für das Gutachten gestartet. Im März 2016 war dann die Unternehmensberatungs-Agentur 2hm & Associates damit beauftragt worden, ein Konzept zur „Ermittlung der Erforderlichkeit und des Ausmaßes von Änderungen der in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) geregelten Preise“ zu entwickeln.

Die ABDA und die beteiligten Ministerien für Wirtschaft und Gesundheit waren über einen Beirat in die Erstellung des Gutachtens eingebunden. Näheres zum Ziel des Gutachtens stand in der damaligen Ausschreibung: „Entwicklung eines allgemein anerkannten theoretischen Konzepts bestehend aus Datengrundlage, Berechnungs-, Simulations- und Analysemethoden zur Prüfung der Erforderlichkeit und des Ausmaßes der Änderung aller in der AMPreisV geregelten Preise und Preiszuschläge für verschreibungspflichtige Arzneimittel und – so weit wie möglich – Abschätzung der wirtschaftlichen Auswirkungen, sowie die praktische Anwendung des Konzepts. Tierarzneimittel sind ausgenommen.“ Erarbeitet werden soll eine „nachvollziehbare Dokumentation der Berechnungs-, Simulations- und Analysemethoden einschließlich der unterstellten Annahmen sowie der Gewinnung und Verarbeitung der zugrunde liegenden Daten“.

Die Vorstellung des Gutachtens fällt in eine Zeit, in der aus gesundheits- und apothekenpolitischer Sicht vieles unklar ist. Erstens ist es noch offen, ob die möglichen Jamaika-Koalitionäre zueinander finden und wenn ja, wann. Damit verbunden ist auch die Frage, wer die Ressorts für Wirtschaft und Gesundheit übernimmt. Das Gutachten war von einem SPD-geführten Ministerium in Auftrag gegeben worden. Ob ein Liberaler, ein Grüner oder ein Christdemokrat das Papier so wertschätzt, wie es von der SPD beabsichtigt war, steht auch noch in den Sternen. Und drittens ist auch im Apothekenmarkt derzeit viel in Bewegung: Nach dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung gibt es noch keine Lösung zur Zukunft des Versandhandels, das Skonto-Urteil hat die Frage nach einer Umstellung des Großhandels-Honorars aufgeworfen, und dass das Apothekenhonorar umstrukturiert werden soll, darüber sind sich eigentlich alle einig.

Arbeitsgruppe Honorierung entwirft neue Honorar-Modelle

Für einen Lobby-Verband wie die ABDA sind das gute Voraussetzungen: Denn je unklarer und unvoreingenommener die politische Lage ist, desto besser lassen sich eigene Modelle unterbringen. Andererseits könnten diese Ungewissheiten in Diskussionen enden, die sich die Apotheker so gar nicht gewünscht hatten. Umso wichtiger ist es, dass die ABDA gut vorbereitet und mit klaren Plänen in die politischen Diskussionen einsteigt. Wie hat sich die Standesvertretung der Apotheker also auf die Wochen und Monate nach dem Gutachten eingestellt? 

Fest steht: Schon seit 2011 gibt es in der ABDA eine sogenannte Arbeitsgruppe (AG) Honorierung. Sie ist eine von mehreren Kommissionen der ABDA und berichtet direkt an den Geschäftsführenden Vorstand. Dieser Honorar-AG gehören an: Dr. Eckart Bauer (Abteilungsleiter Wirtschaft und Soziales bei der ABDA), Fritz Becker (Chef des Deutschen Apothekerverbandes und Präsident des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg), Stefan Fink (Vorsitzender Thüringer Apothekerverband), Dr. Hans-Peter Hubmann (Vorsitzender Bayerischer Apothekerverband), Dr. Andreas Kiefer (Präsident Bundesapothekerkammer und Präsident Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz), Claudia Korf (Geschäftsführerin des Bereiches Wirtschaft, Soziales und Verträge), Dr. Klaus Michels (Vorsitzender Apothekerverband Westfalen-Lippe), Gabriele Regina Overwiening (Präsidentin Apothekerkammer Westfalen-Lippe) und Ronald Schreiber (Präsident Thüringer Apothekerkammer).

ABDA: Dienstleistungen sollen vergütet werden

Wann die AG welche Vergütungsmodelle an den Geschäftsführenden Vorstand weitergibt oder gar der Politik vorstellt, wollte die ABDA nicht verraten. Ein Sprecher teilte allerdings mit: „Auf Basis des Perspektivpapiers ‚Apotheke 2030‘ besteht das Ziel der AG in der zukunftsfähigen Ausgestaltung der Apothekenhonorierung zur Sicherstellung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung, wie z.B. auch mithilfe von gesondert entgoltenen pharmazeutischen Dienstleistungen. Die AG Honorierung arbeitet die wichtigsten Forderungen an eine solche Honorarreform heraus, um sie zu konkreten Reformvorschlägen ausformulieren zu können.“

Hört man in die Mitgliedsorganisationen der ABDA und blickt man auf die Reden der ABDA-Spitze zum Thema Apothekenhonorar aus den vergangenen Monaten, wird aber klar, wo die Reise inhaltlich hingehen soll: Schon seit Jahren fordert DAV-Chef Fritz Becker regelmäßige, automatische Anpassungen, also eine Dynamisierung des Fixhonorars der Apotheker. Dass das auch so kommt, ist nach dem Gutachten gar nicht so unwahrscheinlich. Denn ein erklärtes Ziel des Gutachtens soll es ja gerade sein, eine verlässliche Datengrundlage zu schaffen, auf deren Basis das Honorar angepasst werden kann. Und auch politisch wäre es zu verstehen: Im Moment müssen die Apotheker beim Wirtschaftsminister vorsprechen, um eine Veränderung zu bewirken – das kostet Zeit und ist außerdem immer mit dem politischen Willen des jeweiligen Ministers verbunden. Eine von allen Seiten akzeptierte Berechnungsgrundlage würde diese Situation sicherlich entspannen.

Welche Zugeständnisse muss die ABDA machen?

Neben der Dynamisierung ist es kein Geheimnis, dass sich die ABDA auch die zusätzliche Vergütung von Dienstleistungen wünscht. Vor einigen Monaten hatte die ABDA auf einer Pressekonferenz beispielsweise einige Präventionsleistungen vorgestellt, die die Apotheker vergütet erbringen könnten. In diesem Bereich konnten die Apotheker in den vergangenen Jahren auch schon einige Erfolge feiern: Die Einrichtung der Notdienstpauschale, das neue Fixhonorar bei den Rezepturen sowie die erhöhten BtM-Honorare sind die ersten Schritte hin zu einer „bunteren“ Apothekenvergütung.

Welche Leistungen die ABDA nun zusätzlich vergütet haben will, und welche Modellvorschläge diesbezüglich von der AG Honorierung erarbeitet werden, wollte in der Standesvertretung niemand beantworten. Ein Sprecher erklärte: „Neben dem EuGH-Urteil vom Oktober 2016 stellt das noch kommende BMWi-Gutachten einen wichtigen Bezugspunkt im Rahmen der geltenden Arzneimittelpreisverordnung dar. Mit dem Nacht- und Notdienstfonds sowie mit der neuen Vergütung für die Rezepturabgabe und die Betäubungsmitteldokumentation haben sich allerdings schon einige Ideen durchgesetzt. Auch bei ARMIN als Modellprojekt im Medikationsmanagement wurde ein interessantes Vergütungsmodell implementiert. Arbeitsgruppe und Vorstand werden sich nach weiterer interner Diskussion bei Bedarf dezidiert zu ihren Vorstellungen äußern.“

Dienstleistungs-Honorare nur "on top"?

Eines scheint für die ABDA-Verantwortlichen aber fest zu stehen: Mehrfach betonten die Mitglieder der ABDA-Spitze in der Vergangenheit, dass solche zusätzlichen Dienstleistungshonorare immer nur zusätzlich zum Fixhonorar gezahlt werden sollen, also gewissermaßen „on top“. Auch wenn ihnen das bislang gelungen ist, ist es unklar, ob die Politik diese Forderung mitgehen wird. Sollte das Gutachten beispielsweise zu dem Schluss kommen, dass das Fixum mit derzeit 8,35 Euro zu hoch angesetzt ist, wären die „On top“-Forderungen der ABDA wohl nicht mehr haltbar.

Eine Diskussion, die im Zusammenhang mit dem Honorar-Gutachten ebenfalls entstehen könnte, ist die Debatte um die 3-Prozent-Marge. Immer wieder war die Marge in den vergangenen Jahren ein wunder Angriffspunkt für die Apotheker: Zuletzt hatte es sogar ein Arbeitspapier der Gesundheitsexperten aus der Großen Koalition gegeben, auf dem eine Deckelung der Marge gefordert wurde. Aufgrund der vielen hochpreisigen Arzneimittel im Markt wollten die Politiker die Marge ab einem gewissen Betrag kappen. Hierzu dürfte die Position der ABDA klar sein: Die 3-Prozent-Marge bleibt unangetastet.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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4 Kommentare

ABDA und die Honorarfrage!?

von Heiko Barz am 28.10.2017 um 13:55 Uhr

Wenn sich die ABDA bei der Bewertung der Honorarfrage ähnlich oder gleich verhält, wie sie es schon bei dem mißglückten EU Uteil mit totaler Ignoranz getan hat, dann sehe ich schwarz. Zum EU Urteil hatten Schmidt und Tisch nicht mal einen Plan B!

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Apotheken: Von der Politik vergessen?

von Christian Giese am 27.10.2017 um 13:29 Uhr

Sollte die ABDA mal lesen, Uwe Hüsgen, Apotheken, von der Politik vergessen, insbesondere S. 41 Fazit:
"Die Politik ist gefordert, z.B. mit der Anwendung des Nominallohnindex, endlich eine Dynamisierung der Entlohnung apothekerlicher Tätigkeit zu gestalten."

Aber wir haben ja gelernt, die ABDA fordert nicht, Friedemann Schmidt wartet auf die Politik.
Können wir lange warten...

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3prozent

von Dr.Diefenbach am 26.10.2017 um 18:10 Uhr

Es kann nur Mindeststandard sein,die 3Prozent beizubehalten.Es gab vor einiger Zeit bei einem der letzten Apotage ein Mordstheater,als von Seiten des hessischen Apotthekerverbandes gefordert wurde,3Prozent als Mindestmassstab zu erhalten.Wenigstens ist das offenbar rational in den Köpfen unserer Verhandler angekommen.Und es muss klar sein. Der jetzige Aufschlag darf keinesfalls "zugunsten"anderer Vergütungen gesenkt werden.Genau darauf kann nämlich die Debatte hinauslaufen.Schon Lauterbach stellte derartige Positionen einmal auf.Wir müssen klar machen:Ärzte bekommen neue Zuwendungen,andere Gruppen ebenso(ist ja auch zB im Pflegebereich mehr als angebracht)-nur bei uns hört diese Elendsdebatte um unsere Vergütung nie(!) auf.Also :den heutigen Aufschlag PLUS Extravergütung für Zusatzleistungen.Und 3 Prozentaufschläge für Hochpreiser müssen bleiben.Schon heute schicken viele KollegInnnen doch diese Patienten aus Existenzangstgründen wegen Retaxgefahren weg.Man vergesse nie :Sind die 17 Mrd Überschüsse der GKV nicht längst nach oben überholt ,während dies hier geschrieben wird??

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3%

von kaill am 26.10.2017 um 14:40 Uhr

"Aufgrund der vielen hochpreisigen Arzneimittel im Markt wollten die Politiker die Marge ab einem gewissen Betrag kappen."

Ja ist klar und steigende Benzinpreise werden dadurch gesenkt, dass der Pächter in der Tanke weniger verdient.
Man sollte doch einfach die Regeln der Preisbildung da ändern wo die Preise entstehen, beim Hersteller - Punkt

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