Gesundheitspolitik

ABDA darf beim Honorar mitreden

BERLIN (lk) | Beim vom Bundeswirtschaftsministerium geplanten Forschungsprojekt zum Apothekenhonorar wurde die ABDA nun zur Teil­nahme in einem Beirat eingeladen.

Bekanntlich will das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) im Rahmen eines 18-monatigen Forschungsprojekts das Apothekenhonorar neu bemessen. Die ABDA wittert dahinter Verzögerungstaktik. Immerhin darf sie jetzt insofern mitreden, als sie zur Teilnahme in einem begleitenden Beirat eingeladen wurde.

Durch diesen Beirat soll alle drei Monate die Arbeit der Forschungsgruppe gecheckt werden. Das geht aus der aktuellen Projekt-Ausschreibung des BMWi hervor. Im Beirat werden „die betroffenen Ressorts und Verbände eingebunden“, den Vorsitz übernimmt das Bundeswirtschaftsministerium. Aufgabe des Beirates ist es, das Forschungsprojekt beratend zu begleiten.

Angesetzt ist das Forschungsprojekt auf 18 Monate ab Vertragsschluss. Die Ausschreibung läuft bis zum 15. Dezember 2015. Daher wird der Abschlussbericht mit den Empfehlungen der Ökonomen frühestens im Sommer 2017 vorliegen – mitten in der heißen Wahlkampfphase für die Bundestagswahl. Eine Umsetzung der Empfehlungen ist daher erst von der neuen Bundesregierung zu erwarten – frühestens also 2018.

Ziel des Forschungsvorhabens ist laut Ausschreibung die „Entwicklung eines allgemein anerkannten theoretischen Konzepts bestehend aus Datengrundlage, Berechnungs-, Simulations- und Analysemethoden zur Prüfung der Erforderlichkeit und des Ausmaßes der Änderung aller in der AMPreisV geregelten Preise und Preiszuschläge für verschreibungspflichtige Arzneimittel und – so weit wie möglich – Abschätzung der wirtschaftlichen Auswirkungen, sowie die praktische Anwendung des Konzepts. Tierarzneimittel sind ausgenommen.“ Erarbeitet werden soll eine „nachvollziehbare Dokumentation der Berechnungs-, Simulations- und Analysemethoden einschließlich der unterstellten Annahmen sowie der Gewinnung und Verarbeitung der zugrunde liegenden Daten“.

Erstellt werden soll zudem eine aktualisierbaren Datengrundlage. „Sie soll mit vertretbarem Aufwand durch das BMWi (oder von diesem beauftragten Dritten) fortgeschrieben werden können. Diese Datengrundlage soll die Anwendung unterschiedlicher Berechnungswege zur Ableitung von Anpassungsbedarf der Preise und Preiszuschläge ermöglichen“, so die Ausschreibung.

Automatische Dynamisierung geplant?

Offenbar denkt das BMWi dabei an eine Art automatischer Dynamisierung: „Für alle in der AMPreisV geregelten Preise und Preiszuschläge (Ausnahme: Tierarzneimittel) soll eine Datengrundlage erarbeitet werden, die die Prüfung der Erforderlichkeit einer quantitativen Anpassung der einzelnen Preisregelungen sowie des sachgerechten Ausmaßes einer erforderlichen Anpassung (Anpassungsbetrag) unter Anwendung verschiedener Berechnungswege (Ansätze) ermöglicht. Dabei ist von den bestehenden Preisregelungen in der AMPreisV auszugehen. |

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