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Politiker sehen kaum Handlungsbedarf wegen Fälschungen

Berlin - 17.08.2017, 11:10 Uhr

Gefälschte Packungen mit weißen statt gelben Tabletten des Hepatitis-C-Mittels Harvoni sorgten in den letzten Monaten für Aufsehen. (Foto: BfArM)

Gefälschte Packungen mit weißen statt gelben Tabletten des Hepatitis-C-Mittels Harvoni sorgten in den letzten Monaten für Aufsehen. (Foto: BfArM)


Trotz mehrerer aktueller Fälle gefälschter Arzneimittel in der legalen Vertriebskette sehen das Bundesgesundheitsministerium sowie Bundestagsabgeordnete kaum Änderungsbedarf. Das erklärten sie gegenüber DAZ.online. Sie verweisen auf das geplante System Securpharm und zeigen sich teils überzeugt, dass Reimporte zu keinem erhöhten Fälschungsrisiko führten. Die Abschaffung derselben fordert Linken-Politikerin Kathrin Vogler.

Harvoni®, Xeplion®, Sovaldi® oder Velcade®: Apotheker sahen sich in den letzten Wochen und Monaten vielfach mit Fällen gefälschter Arzneimittel in der legalen Vertriebskette konfrontiert. Während noch im Mai der Branchenverband Pro Generika verkündete, im vergangenen Jahr sei kein gefälschtes Arzneimittel in deutschen Apotheken gefunden worden, sah die Lage kurz darauf anders aus: Anfang Juni wurde bekannt, dass einige Tage zuvor ein Patient in seiner Harvoni®-Packung weiße statt gelbe Tabletten gefunden hatte. Zwar stellte sich später heraus, dass die gefälschten Hepatitis-C-Mittel die Wirkstoffe Ledipasvir und Sofosbuvir tatsächlich enthielten – doch veranschaulicht der Fall, dass durchaus gefälschte Produkte durch die gesamte Lieferkette gelangen können.

Doch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) sowie Gesundheitspolitiker der im Bundestag vertretenen Parteien sehen – bis auf wenige Ausnahmen – keinen akuten Handlungsbedarf. „Jeder Fall von gefälschten Arzneimitteln ist einer zu viel“, erklärt ein Sprecher von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) zwar – deshalb müssen kriminelle Machenschaften von Arzneimittelfälschern „konsequent verfolgt werden“. Hierzu würden die Arzneimittelbehörden von Bund und Ländern eng mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten.

„Arzneimittel dürfen nur von zur Abgabe von Arzneimitteln berechtigten Betrieben erworben werden“, erklärt das Ministerium weiter und betont, dass über das EU-weit einheitliche „Rapid Alert System“ die Bundesoberbehörden nicht nur mit den europäischen und internationalen Kollegialbehörden zusammenarbeiteten, sondern auch mit den Polizei- und Zolldienststellen.

Ansonsten verweist der BMG-Sprecher nur auf die ab 2019 für die meisten Rx-Mittel einzuführenden Systeme gegen Fälschungen – in Deutschland handelt es sich um das geplante System „Securpharm“. „Diese zusätzlichen Maßnahmen werden dazu beitragen, die Einschleusung von Arzneimittelfälschungen in die legale Vertriebskette zu verhindern“, erklärt er. 



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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