Kooperationsvertrag

Jetzt auch Eylea-Rabatte für die Debeka 

Levekusen / Stuttgart - 08.08.2017, 10:35 Uhr

Auch auf Eylea bekommt die Debeka nun Rabatte. (Foto: Bayer)

Auch auf Eylea bekommt die Debeka nun Rabatte. (Foto: Bayer)


Die private Krankversicherung Debeka hat einen weiteren Vertrag über eine Augenarznei geschlossen –  Eylea® von Bayer. Vor kurzen hatte die Versicherung  bekannt gegeben, eine Rabattvereinbarung mit Novartis über Lucentis® abgeschlossen zu haben. Sowohl Eylea® als auch Lucentis® werden unter anderem zur Behandlung der feuchten altersabhängigen Makuladegeneration eingesetzt. 

Eylea® (Aflibercept) ist für die intravitreale operative Medikamenteneingabe (IVOM) verschiedener Augenerkrankungen indiziert. Hierzu zählt die Behandlung der feuchten altersabhängigen Makuladegeneration (wAMD), einer Visusbeeinträchtigung aufgrund eines diabetischen Makulaödems (DMÖ), einer Visusbeeinträchtigung aufgrund eines Makulaödems infolge eines retinalen Venenverschlusses (RVV) sowie die Behandlung einer Visusbeeinträchtigung aufgrund einer myopen choroidalen Neovaskularisation (mCNV).

Die private Krankenversicherung Debeka und die Bayer Vital GmbH haben nun einen Kooperationsvertrag über die Behandlung mit  Eylea® geschlossen. Durch diesen solle eine qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Versorgung der Debeka-Mitglieder mit Eylea® gewährleistet werden, heißt es. Neben der Gewährung von Rabatten soll der Vertrag die Adhärenz der Patienten unterstützen. Was genau das bedeutet, ist nicht bekannt. Der Vertrag läuft seit dem 1.Juli 2017. Er sei auf eine langfristige Kooperation angelegt, heißt es in einer Pressemitteilung von Bayer.

Vertrag mit dem Wettbewerber

Erst vor wenigen Wochen hatte die Debeka einen Vertrag über die Behandlung Konkurrenzpräparat Lucentis abgeschlossen. Der monoklonale Antikörper Lucentis ist ebenfalls indiziert zur Behandlung der wAMD sowie einer Visusbeeinträchtigung infolge einer choriodalen Neovaskularisation, eines diabetischen Makulaödems oder eines retinalen Venenverschlusses (Venenastverschluss oder Zentralvenenverschluss).

Bei beiden Arzneimittel sollen Vertragsmodalitäten weder die Therapie- und Verordnungsfreiheit der Ärzte noch die Wahlfreiheit der Debeka-Versicherten einschränken. 


jb / DAZ.online
redaktion@daz.online


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