Arzneimittel und Therapie

Ranibizumab: Therapie und Sicherheit überwachen

Neben der feuchten altersbedingten Makuladegeneration ist der Wirkstoff Ranibizumab derzeit in zwei weiteren Indikationen, die mit einem Verlust an Sehschärfe verbunden sein können, zugelassen. Das vom Hersteller aufgelegte Pharmakovigilanzprogramm sorgt für eine systematische Überwachung und Erfassung von Nebenwirkungen.

Ranibizumab ist das Fragment eines humanisierten rekombinanten monoklonalen Antikörpers gegen den humanen vaskulären endothelialen Wachstumsfaktor A (VEGF-A). Bindet VEGF-A an seinen Rezeptor, führt dies zu Endothelzellproliferation, Neovaskularisation und vaskulärer Leckage. Diese Prozesse können zur Progression der neovaskulären Form der altersabhängigen Makuladegeneration (AMD) oder zu einer Visusbeeinträchtigung entweder infolge eines diabetischen Makulaödems (DMÖ) oder eines Makulaödems aufgrund eines retinalen Venenverschlusses beitragen.


Diabetisches Makulaödem


Eine diabetische Retinopathie führt nicht in jedem Fall zu einer Sehstörung. Visusverschlechterungen treten nur dann auf, wenn die im Zentrum des sogenannten Gelben Flecks (Makula lutea) gelegene Fovea centralis ("Sehgrube"), die als Bereich des schärfsten Sehens gilt, betroffen ist. Zu den Warnzeichen zählen vor allem Verschwommensehen, Leseschwierigkeiten und Farbsinnstörungen. Leitlinien empfehlen deshalb regelmäßige Kontrolluntersuchungen beim Augenarzt, im Falle der Neudiagnose des Typ-2-Diabetes eine sofortige Vorstellung beim Ophthalmologen.

Nach Zulassungserweiterung drei Indikationen

Nach einer im Juni dieses Jahres erfolgten Zulassungserweiterung ist Ranibizumab (Lucentis®) zurzeit bei Erwachsenen indiziert zur:

  • Behandlung der neovaskulären (feuchten) AMD

  • Behandlung einer Visusbeeinträchtigung infolge eines DMÖ

  • Behandlung einer Visusbeeinträchtigung infolge eines Makulaödems aufgrund eines RVV (Venenastverschluss oder Zentralvenenverschluss)

Ranibizumab wird unter aseptischen Bedingungen intravitreal (in den Glaskörper des Auges) injiziert. Die Behandlung erfolgt monatlich und wird solange fortgesetzt, bis der maximale Visus (definiert als stabiler Visus bei drei aufeinanderfolgenden monatlichen Kontrollen) erreicht ist, so die Referenten auf einem von der Novartis Pharma GmbH veranstalteten Symposium im Rahmen des Kongresses der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) in Berlin. Anschließend sollte die Sehschärfe des Patienten monatlich kontrolliert werden. Bei Anzeichen eines Visusverlusts wird die Behandlung wieder aufgenommen. Der zeitliche Abstand zwischen zwei Injektionen sollte einen Monat nicht unterschreiten. Die einmal monatliche Injektion von 0,5 mg Ranibizumab beruht auf den Zulassungsstudien. Darauffolgende Studien prüften alternative Dosierungsschemata, so eine bedarfsorientierte Behandlung (PRN-Therapie, lat.: pro re nata). Hierbei erhielten die Patienten drei Injektionen im Abstand von drei Monaten. Die Weiterbehandlung erfolgte beim Auftreten zuvor definierter Kriterien wie z. B. einem Sehschärfe-Verlust von ≥ 5 Buchstaben auf der Sehtafel, einer neuen Makulablutung oder Flüssigkeitsansammlungen in der Makula. In einer Studie zeigte sich dabei, dass sich mit einer bedarfsorientierten Therapie mit 0,5 mg Ranibizumab vergleichbar gute Visusverbesserungen erzielen lassen wie durch monatliche Injektionen, bei insgesamt nur rund zehn Injektionen über zwei Jahre.

Sicherheitsdaten aus noch laufender Studie erwartet

Die Sicherheit von Ranibizumab ist durch große kontrollierte Studien belegt. Neue Sicherheitsdaten werden aus der noch laufenden, prospektiven Studie CATT (Comparison of AMD Treatment Trials) erwartet. Dabei handelt es sich um den ersten Direktvergleich zwischen Ranibizumab und Bevacizumab (das für die Indikation altersabhängige Makuladegeneration nicht zugelassen ist). Im ersten Behandlungsjahr war die Rate an Todesfällen, Myokardinfarkten und Schlaganfällen bei den Ranibizumab- und Bevacizumab-Patienten vergleichbar. Das Risiko für schwere unerwünschte Wirkungen wie z. B. Pneumonie, Harnwegsinfektionen oder Übelkeit und Erbrechen waren unter Bevacizumab signifikant höher als unter Ranibizumab (24% vs. 19%). Bei den ophthalmologischen Nebenwirkungen kam es am häufigsten zu Endophthalmitis (bei 0,04% der Ranibizumab- und 0,07% der Bevacizumab-Injektionen). Experten erwarten nun mit Spannung die Zwei-Jahres-Daten der Studie. Neben den Sicherheitsdaten, die aus Studien wie CATT gewonnen werden können, ist jeder Hersteller eines Arzneimittels verpflichtet, ein Pharmakovigilanzprogramm für den Einsatz in den zugelassenen Indikationen aufzulegen. Wie die Novartis Pharma GmbH in einer kürzlich veröffentlichten Pressemitteilung betont, gelten die dabei erhobenen Sicherheitsdaten ausschließlich für das zugelassene Medikament und sind nicht auf andere Arzneimittel übertragbar. Bei Präparaten, die off label angewendet werden – wie zum Beispiel Bevacizumab bei der AMD – werden schwere Nebenwirkungen dagegen nicht systematisch erfasst. Stattdessen ziehe man oftmals Analogien zu dem zugelassenen Präparat Lucentis® und übernehme dessen Sicherheitsdaten für Bevacizumab, so Novartis.

Ein Muss: Interdisziplinarität

Prof. Dr. med. Focke Ziemssen, Oberarzt an der Universitäts-Augenklinik in Tübingen, wies darauf hin, dass bei Patienten mit diabetischem Makulaödem eine interdisziplinäre Betreuung von großer Bedeutung ist. Wenn Diabetologen und Augenärzte zielgerichtet und klar miteinander kommunizieren, Therapie- und Diagnoseziele miteinander abstimmen, könne dies den Therapieerfolg erhöhen. Durch Vermeidung von Hypoglykämien bei Diabetikern, eine akzeptable Blutdruckeinstellung bei Hypertonikern sowie die Motivation der Patienten zu körperlicher Aktivität sei selbst die Prognose einer schon bestehenden Makulopathie und anderer mikrovaskulärer Komplikationen günstig beeinflussbar, so der Ophthalmologe.


Quelle

Fachinformation Lucentis® , Stand September 2011.

The CATT (Comparison of age-related macular degeneration treatments trials) research group: Ranibizumab and Bevacizumab for neovascular age-related macular degeneration. NEJM 364: 1897 – 1908 (2011).


Apothekerin Dr. Claudia Bruhn



DAZ 2011, Nr. 42, S. 49

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