EU-Kartellverfahren wegen „Pay-for-delay"

Teva muss Wettbewerbsabsprachen um Modafinil erklären

Berlin - 18.07.2017, 10:20 Uhr

EU-Kartellverfahren: Der israelische Generikakonzern Teva muss sich wegen seiner Pay-for-Delay-Absprachen erklären. (Foto: dpa)

EU-Kartellverfahren: Der israelische Generikakonzern Teva muss sich wegen seiner Pay-for-Delay-Absprachen erklären. (Foto: dpa)


Streit um Modafinil läuft schon seit 2011

Wie kam es zu diesem Schritt? Modafinil war ein Blockbuster-Arzneimittel gegen Schlafstörungen. Cephalon besaß die Patente für das Arzneimittel und seine Herstellung. Nachdem bestimmte Cephalon-Patente für die Modafinil-Zusammensetzung im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ausliefen, brachte Teva für einen kurzen Zeitraum ein billigeres Generikum auf den britischen Markt.

Nach einer Klage gegen den angeblichen Verstoß von Cephalons Verarbeitungspatenten für Modafinil legten die Unternehmen ihren Streit im Vereinigten Königreich und in den USA mit einer weltweiten Vereinbarung bei. In diesem Zuge verpflichtete sich Teva, seine Modafinil-Generika bis zum Oktober 2012 nicht im EWR zu verkaufen. Dafür erhielt Teva von Cephalon laut EU-Kommission einen „erheblichen Werttransfer“ – dahinter stecken unter anderem Barzahlungen. Im Oktober 2011 wurde Cephalon übrigens eine Teva-Tochtergesellschaft.

Nach dem langen Kartellverfahren ist die Kommission nun zu der vorläufigen Auffassung gekommen, dass der Werttransfer als ein erheblicher „Pay-for-delay“-Anreiz für Teva zu werten ist. Dieser sollte offenbar das Ziel haben, mit Modafinil von Cephalon weltweit, einschließlich im EWR, nicht in Konkurrenz zu treten. Laut den Beschwerdepunkten, die sie Teva vorglegt hat, hat die Vereinbarung zur Patentstreitbeilegung für EU-Patienten und die Budgets der Gesundheitsdienste unter Umständen erheblichen Schaden verursacht.  

Sollte sich dieses Verhalten bestätigen, würde es einen Verstoß gegen Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) darstellen, der wettbewerbswidrige Verhaltensweisen untersagt.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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