Pay-for-Delay

EU-Kommission verhängt Millionenstrafe gegen Teva und Cephalon

Berlin - 26.11.2020, 17:15 Uhr

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager will Pharmaunternehmen, die Generika-Einführungen verzögern im Blick behalten. (Foto: imago images / photothek)

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager will Pharmaunternehmen, die Generika-Einführungen verzögern im Blick behalten. (Foto: imago images / photothek)


Den Pharmafirmen Teva und Cephalon ist eine „Pay-for-Delay-Vereinbarung“ auf die Füße gefallen: Knapp zehn Jahre nachdem die EU-Kommission ein Kartellverfahren gegen sie eingeleitet hat, sollen sie nun 60,5 Millionen Euro Strafe zahlen. Teva soll dafür kassiert haben, ein Modafinil-Generikum verspätet auf den Markt gebracht zu haben. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager will ein klares Signal an die Branche senden.

Die Europäische Kommission ist in den vergangenen Jahren immer wieder wegen verbotener Absprachen zwischen Originalhersteller und Generikaunternehmen tätig geworden. Nun bekommen Teva und Cephalon die Konsequenzen zu spüren „Es ist illegal, wenn Pharmaunternehmen vereinbaren, den Wettbewerb gegen Zahlungen auszusetzen und den Markt gegen preisgünstigere Arzneimittel abzuschotten – selbst wenn diese Vereinbarungen im Rahmen eines Patentvergleichs oder anderer scheinbar normaler Geschäftsvorgänge getroffen werden“, erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager anlässlich der jetzt ausgesprochenen Strafen gegen die beiden Unternehmen. Sie haben den Ermittlungen zufolge eine „Pay-for-Delay-Vereinbarung“ geschlossen – zum Schaden von Patienten und Gesundheitssystemen, weil ihnen preiswerte Arzneimittel vorenthalten wurden.

Konkret soll Cephalon den damaligen Konkurrenten Teva mit geschäftlichen Vorteilen davon abgebracht haben, ein günstiges Modafinil-Generikum anzubieten. Das gegen Narkolepsie eingesetzte Modafinil war unter dem Markennamen Provigil für das US-Unternehmen Cephalon ein Blockbuster und brachte teils mehr als 40 Prozent des Umsatzes. Als 2005 die Hauptpatente für das Mittel ausliefen, wollte der israelische Konkurrent Teva in Großbritannien ein Modafinil-Generikum zum halben Preis einführen. Es entspann sich den Angaben zufolge ein Streit um Nebenpatente, die im Vergleich endeten: Teva erhielt ein Paket vorteilhafter Nebenabsprachen und Barzahlungen. Im Gegenzug verpflichtete sich der Generikahersteller, stillzuhalten. Laut Kommission war der einzige Grund dafür, dass Cephalon anbot, die zusätzlichen Gewinne zu teilen, die durch die Verzögerung des Markteintritts erzielt würden. So habe Cephalon bis 2011 Konkurrenz ausgeschaltet – in dem Jahr wurde Cephalon eine Tochtergesellschaft von Teva. Von der Strafe entfallen 30,5 Millionen auf Cephalon und 30 Millionen auf Teva.

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Es handelt sich um die vierte Entscheidung der Kommission dieser Art. Früher, so heißt es in Vestagers Mitteilung, ging es um Verzögerungen durch einfache Barzahlungen. Im vorliegenden Fall sei der Mechanismus viel ausgefeilter gewesen, weil er auch ein Paket scheinbar üblicher Handelsgeschäfte umfasste. „Unsere Entscheidung gibt also ein klares Signal, dass die Form der Zahlung keine Rolle spielt“, so Vestager. Entscheidend sei, dass der Patentinhaber auf einen potenziellen generischen Wettbewerber einen Wert überträgt, mit dem Ziel den Markteintritt zu verzögern. Dies werde nach den EU-Wettbewerbsregeln nicht toleriert. „Und natürlich werden wir wachsam bleiben“, betont Vestager.


Kirsten Sucker-Sket
redaktion@daz.online


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