Erfolg für Kammer

Gericht untersagt 50-Cent „BonusBons“

Lüneburg - 13.04.2017, 09:00 Uhr

Anders als das Landgericht Lüneburg hält das Verwaltungsgericht Lüneburg 50-Cent-Boni für unzulässig. (Foto: icedmocha / Fotolia)

Anders als das Landgericht Lüneburg hält das Verwaltungsgericht Lüneburg 50-Cent-Boni für unzulässig. (Foto: icedmocha / Fotolia)


Anwalt will Signale aus der Politik berücksichtigen

Düvel kann nun innerhalb von zwei Wochen beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen. Über die von ihm zugleich gegen die Untersagungsverfügung erhobene Klage (6 A 83/17) ist bislang noch nicht entschieden. Zuvor hatte das Landgericht Lüneburg nach Klage einer Apothekerin die 50-Cent-Gutscheine für rechtmäßig erklärt: Diese seien nicht anders zu bewerten als Papiertaschentücher oder Hustenbonbons, entschied das Landgericht.

Düvel, der auch stellvertretender Vorsitzender des Landesapothekerverbands-Bezirkes Lüneburg ist und sich im Januar für den Erhalt des Rx-Versands ausgesprochen hatte, war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen. Sein Rechtsanwalt Morton Douglas erklärte gegenüber DAZ.online, bei der Entscheidung, ob sie gegen den Beschluss vorgehen werden, würde auch berücksichtigt, welche Signale in nächster Zeit aus der Politik kommen, der aktuellen Ungleichbehandlung europäischer und deutscher Apotheken ein Ende zu setzen.

Denn der Fall ist derzeit aufgrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, Rx-Boni für ausländische Versandapotheken zu erlauben, besonders interessant. SPD-Gesundheitspolitiker hatten vorgeschlagen, über eine Änderung im Sozialgesetzbuch möglicherweise Boni bis 50 Cent zu erlauben. Derzeit sind Boni inländischen Apotheken bekannterweise nicht erlaubt. „Diese Ungleichbehandlung geht gegen mein Gerechtigkeitsempfinden“, erklärte Douglas. 



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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