Rezepturen und BtM-Abgabe

Bundestag beschließt höheres Apothekenhonorar

Berlin - 09.03.2017, 17:15 Uhr

Beschlossene Sache: Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag das Arzneimittelversorgungs-Stärkungsgesetz beschlossen, zu dem unter anderem ein höheres Apohekenhonorar gehört. (Foto: Külker)

Beschlossene Sache: Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag das Arzneimittelversorgungs-Stärkungsgesetz beschlossen, zu dem unter anderem ein höheres Apohekenhonorar gehört. (Foto: Külker)


Grüne und ABDA begrüßen höheres Apothekenhonorar

Michael Hennrich, Arzneimittelexperte der Unionsfraktion, verteidigte das Gesetz bei seiner heutigen Debatte im Bundestag. Die Kritik am Pharmadialog, dass die Parlamentarier nicht teilnehmen durften, ist aus Hennrichs Sicht nicht wirklich berechtigt. Denn: „Mit der Streichung der Preisvertraulichkeit bei Arzneimitteln haben wir als Parlamentarier gezeigt, dass wir stark genug sind, unsere eigenen Ausrufezeichen zu setzen.“ Das Gesetz sei letztlich nicht nur „Politik für Big Pharma“, sondern auch für den Mittelstand. Hennrich begrüßte ausdrücklich, dass das AMVSG mehr Qualität in die Arzneimittelversorgung bringe. Ein Beispiel dafür sei das Praxis-Informationssystem für neue Arzneimittel.

Karl Lauterbach, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD im Bundestag, hob in seiner Rede hervor, dass die Regierungskoalition dafür gesorgt habe, dass die Preisvertraulichkeit aus dem Gesetz gestrichen wurde. „Geheimpreise gehören nicht in dieses Verfahren“, erklärte Lauterbach. Als einen „unerträglichen Zustand“ bezeichnete der SPD-Politiker die Lieferengpässe in Klinikapotheken. „Während in Apotheken fast alle Arzneimittel erhältlich sind, fehlen in Klinikapotheken gleich mehrere Medikamente regelmäßig.“ Dies sei ein unhaltbarer Zustand, der durch mehrere Neuregelungen im AMVSG aber „abgeschafft“ werde.

Schulz-Asche bezeichnet höheres Honorar als richtig

Die einzige Abgeordnete, die die Anpassung des Apothekenhonorars explizit begrüßte, war Kordula Schulz-Asche von den Grünen. Die Arzneimittelexpertin sagte, die Honorarerhöhung sei eine der wenigen „richtigen“ Maßnahmen im AMVSG. Ansonsten ließ sie kein gutes Haar an dem Gesetz. „Nach zwei Jahren Pharmadialog so ein Gesetz vorzulegen, ist ein schlechter Scherz.“ Unter anderem kritisierte sie die Abschaffung der Zyto-Verträge.  Sie mahnte an, „dass man bei einem Markt mit einem Umsatz von drei Milliarden Euro pro Jahr, darauf achten muss, dass die Korruptionsanfälligkeit wirklich ausgeschlossen ist.“

Die ABDA reagierte erfreut über den Beschluss des AMVSG. Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), erklärte dazu: „Das Herstellen von Rezepturen und die Dokumentation von Betäubungsmitteln gehören zu den wichtigsten Gemeinwohlpflichten der Apotheken. Sie können zwar nicht kostendeckend erbracht werden, aber für die Menschen vor Ort sind sie im Bedarfsfall unverzichtbar. Dass die Vergütung dieser Gemeinwohlaufgaben besser wird, stärkt die Arzneimittelversorgung in der Fläche insgesamt. Auch bei den Zytostatika hat die Politik den hohen Wert der wohnortnahen Versorgung und freien Apothekenwahl erkannt.“ Zum Verzicht auf die Impfstoff-Rabattverträge sagte Becker: „Wenn es gut läuft, dann haben wir zukünftig weniger Lieferengpässe bei Impfstoffen.“



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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3 Kommentare

Jubelperser an Meckertussi

von Karl Friedrich Müller am 10.03.2017 um 9:05 Uhr

der Jubel war ironisch gemeint.
Es wird transportiert, die Apotheken bekämen mehr Geld, dabei ist, wenn es nach dem Willen der SPD geht, das Gegenteil der Fall.
Außerdem haben Sie mit Ihren Ausführungen vollkommen recht. Wir bekommen noch nicht mal einen Ausgleich, geschweige denn eine "Erhöhung". Wir machen nur ein bisschen weniger Miese in bestimmten Bereichen.

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Meckertussi statt Jubelperser

von Christiane Patzelt am 09.03.2017 um 19:31 Uhr

Heruntergebrochen (brechen möchte ich viel in diesen Tagen) bedeutet das pro Monat € 416,- mehr Brutto pro Apotheke für defizitäre Rezepturen und einer Gebühr, die seit 1972 !! (korrigiert mich bitte, wenn es 1976 war..) mit 0,26 Cent festgelegt war! Ich soll mich als Mensch im Jahre 2017 über diese "Farce" und Ohrfeige (hier nimm das und halt das Maul) freuen? Ehrlich? Selbst Aschenbrödel bekam mehr als nur EINE Haselnuss!

Für meinen Betrieb bedeutet das, die Versorgung jedes vierten herzkranken Kindes ist nicht mehr mit Minus verbunden--all die anderen Kinder und ihre Kapseln stelle ich immer noch aus persönlicher Gemeinwohlpflicht kostenlos her.

Kann ich mir für die 416€ bitte eine neue ABDA kaufen?
Dann wäre das Geld wenigstens gut angelegt!

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Jubel

von Karl Friedrich Müller am 09.03.2017 um 17:44 Uhr

toll, davon dürfen wir 600 Mio an "gedeckelten" Boni wieder abgeben....
Der Staat verliert dabei 300 Mio Steuern von den deutschen Apotheken.
sooo doof...
Die Boni muss die KK bezahlen. Werden einfach mit dem Kassenrabatt verrechnet. Also nur noch 77 ct Rabatt pro Packung. Es ist schließlich eine Abgabe, die der Staat will. Also soll er sie auch bezahlen.

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