DAZ aktuell

Letzter Feinschliff am AMVSG

Höheres Rezeptur-Honorar rückt näher – schnelleres Aus für bestehende Zyto-Verträge

BERLIN (ks) | Nach derzeitigem Stand ist in der kommenden Woche – am 9. März – die abschließende Beratung des GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetzes (AMVSG) im Bundestag geplant. Zuvor müssen die Koalitionäre allerdings noch verbleibende Unstimmigkeiten überwinden und der Gesundheitsausschuss letzte Änderungsanträge beschließen. An den Regelungen, die Apotheken direkt betreffen, wird nicht mehr grundsätzlich gerüttelt. Bei den Zyto-Verträgen wird jedoch im Hinblick auf das Schicksal bereits bestehender Vereinbarungen mit Apotheken nachjustiert.
Foto: Philipp Külker
Das AMVSG soll nächste Woche verabschiedet werden. Die 2. und 3. Lesung im Bundestag sind für den 9. März vorgesehen – wenn nichts dazwischen kommt ...

Ziel des AMVSG war in erster Linie, die Ergebnisse des Pharmadialogs umzusetzen, den Politik, Wissenschaft, Behörden und Pharmabranche in der zu Ende gehenden Legislaturperiode geführt haben. Doch der Gesetzentwurf hat noch weitere Vorhaben aufgegriffen, die nicht unmittelbar mit diesem Dialog zusammenhängen. Für Apotheker von besonderer Bedeutung sind die Erhöhungen der Rezeptur­vergütung und der BtM-Gebühr. Künftig soll es auch für Rezepturen den Fixzuschlag von 8,35 Euro geben – abzüglich des Kassenabschlags von 1,77 Euro. Und die BtM-Gebühr steigt auf 2,91 Euro.

Zyto-Verträge sollen innerhalb von drei Monaten auslaufen

Ebenfalls relevant – wenn auch nicht für jede Apotheke – ist die geplante Abschaffung der exklusiven Zyto-Verträge zwischen Krankenkassen und Apotheken. Die Gesundheitsexperten der Großen Koalition haben allerdings an der geplanten Neuregelung nochmals Hand angelegt: Nach einem der DAZ vorliegenden Änderungsantrag sollen bestehende Verträge nun nach einer dreimonatigen Übergangsfrist unwirksam werden – und nicht lediglich ihre Exklusivität verlieren, wie zuvor vorgesehen.

In der Begründung des Antrages erinnern Union und SPD daran, warum sie die Zyto-Verträge mit den Apothekern loswerden wollen: „Eine möglichst friktionsfreie Versorgung der Arztpraxis mit in einer Apotheke hergestellten parenteralen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie zur unmittelbaren Anwendung beim Patienten hat eine hohe Bedeutung für die Versorgung der Versicherten, deren Gesundheit als hohes Gut zu schützen ist.“

Damit trotzdem in der Zyto-Versorgung gespart werden kann, sollen die Kassen in Zukunft Rabattverträge mit den Herstellern der für die Zubereitungen verwendeten Arzneimittel abschließen. Aber auch die Rahmenvertragspartner Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband werden stärker in die Pflicht genommen. Sie müssen die Hilfstaxe neu vereinbaren – und zwar innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des AMVSG. Funktioniert das nicht, entscheidet die Schiedsstelle. Man wolle verhindern, dass das „wichtige Ausgabenregulierungsinstrument der Hilfstaxe“ blockiert werde, so die Begründung.

Und auch ein weiterer Änderungsantrag konnte sich bei den Koalitionären durchsetzen: In der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) soll nun klargestellt werden, dass diese auch für die Abgabe von Zytostatika durch Krankenhausapotheken bei ambulanten Behandlungen zulasten einer Privaten Krankenversicherung gilt. Anlass für die Änderung gab der Fall eines Klinikbetreibers, der für die Chemotherapie von Privatpatienten weitaus höhere Rechnungen stellte als für gesetzlich Versicherte – vor Gericht kam er damit unter Hinweis auf den Wortlaut der AMPreisV durch.

Wo es noch hakt

An anderen Stellen gibt es aber noch Gesprächsbedarf zum AMVSG. Dem Vernehmen nach konnten sich SPD und Union immer noch nicht auf eine konkrete Höhe der sogenannten Umsatzschwelle einigen. Diese Schwelle war ein Ergebnis des Pharmadialogs. Sie soll eine Antwort auf „Mondpreise“ von Arzneimitteln im ersten Marktjahr geben: Wenn ein Pharmaunternehmen mit einem neuen Arzneimittel bereits in diesem ersten Jahr, in dem es den Preis noch selbst frei festlegen kann, einen bestimmten Umsatz übersteigt, soll der Erstattungsbetrag rückwirkend zu diesem Zeitpunkt greifen.

Abstimmungsbedarf gibt es offenbar auch nach wie vor bei der Vertraulichkeit von zwischen Herstellern und GKV-Spitzenverband vereinbarten Erstattungsbeträgen. Zur Debatte steht dabei insbesondere, welche an der Lieferkette beteiligten Akteure die Preise sehen dürfen und wer nicht.

Trotzige Kassen

Die Krankenkassen haben vergangene Woche in einem Brandbrief an Gesundheitspolitiker nochmals den Erhalt der Zyto-Verträge gefordert. Doch ihre Hoffnung, dass sich das Blatt wendet, dürfte begraben sein. Die AOK Plus hat jetzt dennoch eine weitere Zyto-Ausschreibung im Open-House-Modell gestartet. Darin spricht sie bereits an, dass die Rechtsgrundlage der Verträge fallen könnte – dann sollen die Verträge beendet werden. Unklar ist auch, was mit der laufenden Ausschreibung von Barmer, TK und KKH geschieht.

Absage an Mehrfachvergabe und PKV-aut-idem

Nicht zuletzt gibt es verworfene Ideen. So hatten SPD und Union einige Prüfbitten formuliert – die nun in weiten Teilen negativ beantwortet wurden. So soll es etwa keine gesetzliche Pflicht zur Mehrfachvergabe von Rabattverträgen geben, wie sie der Branchenverband Pro Generika und auch die ABDA gefordert hatten – nicht zuletzt zur Vermeidung von Lieferengpässen. In einem „Erklärpapier“ der Koalition, das der DAZ vorliegt, heißt es dazu, es sei jeweils im Einzelfall zu entscheiden, ob eine Mehrfachvergabe sinnvoll ist. Lieferengpässe könnten auch bei Mehrfachvergaben auf allen Produk­tionsstufen auftreten – insbesondere bei Bestehen eines Monopols hinsichtlich der Ausgangsstoffe.

Ebenso wenig wollen die Koalitionäre bei den Impfstoff-Rabattverträgen unternehmen. Im Erklärpapier heißt es: „An der Möglichkeit von Ausschreibungen für Impfstoffe sollte auch festgehalten werden. Die Ansicht, es herrsche ein Automatismus zwischen Ausschreibungen und Lieferschwierigkeiten, wird nicht geteilt.“

Eine Absage erteilen sie zudem der Idee, eine regelhafte Substitution verordneter Arzneimittel zu ermöglichen – so wie in der GKV. Eine entsprechende Prüfbitte hatte Michael Hennrich (CDU) ins Spiel gebracht. Mit einer eigenen Aut-idem-Regelung möchten die privaten Versicherer Wirtschaftlichkeitsreserven erschließen. Das finden die Koalitionäre zwar grundsätzlich nachvollziehbar – dennoch: „Ob hinsichtlich der regelhaften Substitution auch im PKV-Bereich ein politischer Konsens erreicht werden kann, bleibt allerdings abzuwarten“, heißt es. Ob und wie das Anliegen durch eine Änderung des Arzneimittelgesetzes umgesetzt werden könne, bedürfe jedoch einer weiteren Prüfung. Ziel des Arzneimittelgesetzes sei nämlich die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung – nicht aber Wirtschaftlichkeitserwägungen.

Nun heißt es abwarten, ob sich SPD und Union tatsächlich bis nächste Woche in den letzten umstrittenen Punkten einigen und damit den Weg für das Gesetz freigeben. |

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