BfArM verliert Homöopathie-Prozess

Erneute Zulassung auch ohne Nutzen-Nachweis

Stuttgart - 02.12.2016, 12:10 Uhr

Verlängerung der Zulassung selbst ohne Belege für den Nutzen: Das BfArM musste vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Niederlage einstecken. (Foto: M. Tröger)

Verlängerung der Zulassung selbst ohne Belege für den Nutzen: Das BfArM musste vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Niederlage einstecken. (Foto: M. Tröger)


Verfassungsschutz für den Pharmahersteller

Insgesamt dürfe die „zweifelhafte Wirksamkeit“ nicht automatisch zur Ablehnung der Zulassungsverlängerung führen. „Hierfür spricht auch die grundrechtlich geschützte Position, die der pharmazeutische Unternehmer aus der Marktteilnahme seines Produkts bereits erlangt hat“, urteilten die Richter in Münster. Und auch für den Widerruf der Zulassung hatten sie keinen hinreichenden Anlass gesehen: Hierzu hätte das BfArM Belege vorbringen müssen, dass sich mit dem Präparat keine therapeutischen Ergebnisse erzielen lassen. Doch die Behörde hatte die „Unwirksamkeit“ selbst als nicht beweisbar bezeichnet.

„Das ist erfreulich für uns, das war ein achtjähriger Kampf“, erklärte der geschäftsführende Gesellschafter von Cefak, Hans Brand, angesichts der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gegenüber DAZ.online. Laut Brand vertreibt Cefak das millionenhaft umgesetzte Produkt auch in Asien und Südamerika, es sei in mehr als 20 Ländern zugelassen. Angaben zum Umsatz wollte er nicht machen.

Nutzen ist nicht auszuschließen

Ein Verlust der Zulassung wäre für den Pharmahersteller sicher auch wirtschaftlich schwierig gewesen. „Auf Biegen und Brechen wollte die Behörde das Produkt eliminieren – mit einer sehr fragwürdigen Argumentation“, kritisierte Brand das Vorgehen des BfArM. Es habe seiner Einschätzung nach „mit Klimmzügen“ versucht, anhand toxikologischer Gutachten Risiken nachzuweisen. „Beide Vorinstanzen haben entschieden, dass ein Nutzen nicht auszuschließen sei – das waren wirklich sehr ausgewogene Urteile“, erklärte er.

Es gebe zwar alle möglichen Grauprodukte im Diätmarkt, doch wenig zugelassene „natürliche“ Arzneimittel. Viele „chemische Produkte“ hätten seiner Einschätzung nach „erhebliche Nebenwirkungen“, so dass ihre Verwendung „aus ganzheitlicher Sicht fragwürdig erscheint.“ Doch auf Nachfrage kann Brand nicht erklären, wie Cefamadar denn wirken soll – von einem allgemeinen Verweis auf mögliche Veränderungen im Sättigungszentrum und in der Großhirnrinde abgesehen. 



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


3 Kommentare

Zulassung ohne Nachweis eines Nutzens

von Frank Bünder am 03.12.2016 um 13:21 Uhr

Der Kommentar von Dr. E. Berndt ist tendenziös und somit völlig irrelevant.

Nachgewiesene zehntausende Geschädigte jedes Jahr durch den teilweise schulmedizinischen Unsinn und massenhafter Fehlbehandlungen inkl. tausender durch ärztliche Fehldiognostik - und Behandlung ums Leben gekommener Patienten strafen Sie Lügen! Dies trotz besseren Wissens! Da nützt auch die durch die Presse praktizierte pro ärztlicher Schulmedizin tendenziöse Berichterstattung nichts. Die Tatsachen sprechen für sich, wer von wem wo geschädigt wird.

Frank Bünder, Heilpraktiker

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Zulassung ohne Nachweis eines Nutzens

von Dr. E. Berndt am 05.12.2016 um 16:26 Uhr

Was ist tendenziös?
Ist fachliche Aufkärung tendenziös?

Erneute Zulassung auch ohne Nutzen-Nachweis

von Dr. E. Berndt am 02.12.2016 um 13:41 Uhr

Klassische Formaljuristerei.
Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es vor Gericht immer weniger um reale Tat- u. Sachbestände geht sondern immer mehr um Formalismen in der Urteilsfindung.
Dies, so scheint es, ist in der Medizin besonders ausgeprägt. Aber nicht nur die Homöopathie profitiert davon. Das Heilpraktikerwesen in Deutschland lebt davon.
Die Erkrankten und ihr Geldbeutel profitieren davon nicht.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.