Gesundheitsausschuss des Bundestags

Expertenstreit um Zyto-Ausschreibungen

Berlin - 19.10.2016, 17:45 Uhr

(Foto: VZA)

(Foto: VZA)


AOK: Gröhe schützt Versorgungskartell

Vertreter der Krankenkassen und des GKV-Spitzenverbandes widersprachen der Darstellung, die Ärzte würden übergangen und das System ausgehebelt. Der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch, sagte, in die Entscheidungshoheit des Arztes werde nicht eingegriffen. Die Ärzte allein seien für die notwendige medizinische Therapie verantwortlich. „Hierbei hat die AOK nichts mit zu entscheiden und sie will das auch gar nicht.“

Auch habe das immer wieder zitierte Problem mit schnell verfallenden Arzneimitteln mit der Ausschreibung nichts zu tun. Die Patienten bekämen keine vergammelten Medikamente. „Das ist alles sauber.“ Auch mit dem beklagten Wegfall des freien Apothekenwahlrechts der Patienten kann die Kassenseite nichts anfangen:  Für die Patienten ändere sich nichts, weil sie die Arzneimittel ohnehin nicht selbst in der Apotheke abholen müssten. Das laufe alles über den Arzt.

Johannes Thormählen, Vorstand der Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen (GWQ) betonte, bei einer Ausschreibung würden Onkologen von maximal drei statt einer Apotheke beliefert. Das könne ja kein Problem sein, zitiert ihn hib. Die Praxis zeige, dass die Ausschreibungen auch wohnortnah funktionierten. Es gebe sogar erstmals eine klare Definition für sogenannte ad-hoc-Lieferungen der Zytostatika. So seien 30 Minuten Herstellungszeit vorgesehen und 60 Minuten Lieferzeit. Er könne hier keine verschlechterte Versorgung erkennen.

Auch Hersteller-Rabattverträge würden scheitern

Der AOK-Bundesverband schickte dem Fachgespräch noch eine Pressemitteilung hinterher, in der er „das Einknicken des Bundesgesundheitsministers Gröhe vor den Apothekern und Onkologen bei der Zytostatika-Belieferung“ scharf kritisiert. „Mit Streichung der Direktverträge schützt der Bundesgesundheitsminister jetzt ein Versorgungskartell vor ein bisschen Wettbewerb“, betonte Litsch. Die im Gesetzentwurf zum AMVSG vorgesehene Regelung, die bei ihrem Inkrafttreten auch in bestehende Verträge eingreifen würde, lehnt die AOK-Gemeinschaft ab. Die jetzt geplanten herstellerbezogenen Rabattverträge seien keine Alternative, sondern würden ebenfalls am Widerstand der Onkologen scheitern.

Litsch sprach von einer „Scheindebatte über die angeblich gefährdete ortsnahe Versorgung“, die interessierte Apotheker und einige Onkologen angezettelt hätten. Dabei werde gern verschwiegen, dass auch heute die Belieferung mit Zytostatika nicht immer ortsnah erfolge. So würden zum Beispiel Medizinische Versorgungszentren im nordrhein-westfälischen Duisburg vom niedersächsischen Uslar aus beliefert werden, immerhin rund 250 km Anlieferungsweg. „Unsere Verträge sehen dagegen eine Ad Hoc-Belieferung innerhalb von 45 Minuten vor, so schaffen wir Ortsnähe. Außerdem stärken wir mit den Verträgen all jene Apotheken, die selbst produzieren.“   



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

EuGH, EuGH und: EuGH!

Die Woche in Bildern

Positionspapier des AOK-Bundesverbands zur Bundestagswahl

Deregulierung, Deregulierung, Deregulierung

Korruptionsförderung durch Abschaffung der Zyto-Ausschreibungen? VZA hält Vorwürfe für haltlos

Presseschelte für Pharma-Gesetz

Interview mit AOK-Chef Martin Litsch

„Unsere Ausschreibungen werden verteufelt“

Wie Kassen die exklusiven Zyto-Verträge rechtfertigen

Warum macht die AOK das?

Zyto-Ausschreibungen: Änderungen im Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz denkbar

Druck auf Ministerium wächst

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.