Gesundheitspolitik

Bündnis gegen Zyto-Ausschreibungen

BERLIN (bro/ks) | Der Widerstand wächst: Apotheker wehren sich jetzt gemeinsam mit Onkologen und Fachgesellschaften gegen ­Exklusivverträge in der Zyto-­Versorgung.

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat für seine Zyto-Revolte gegen die Krankenkassen namhafte Mitstreiter gefunden. Am 7. September präsentierte DAV-Chef Fritz Becker gemeinsam mit Dr. Klaus Peterseim vom Verband Zytostatika-herstellender Apothekerinnen und Apotheker (VZA) sowie Prof. Dr. Stephan Schmitz vom Berufsverband Niedergelassener Hämatologen und Onkologen (BNHO) die Liste der Fachverbände der Anti-Ausschreibungskoalition. Neben den genannten Verbänden gehören dazu: die Deutsche Krebsgesellschaft, die Deutsche Gesellschaft für Onkologische Pharmazie, die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin, der Berufsverband Niedergelassener gynäkologischer Onkologen sowie der Bundesverband deutscher Krankenhausapotheker. Weitere Verbände können sich jederzeit anschließen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat sich den Forderungen bereits angeschlossen. Und auch die Bürger Initiative Gesundheit stimmt in der Kritik mit dem Bündnis überein.

Foto: ABDA/Wagenzik
Gemeinsam gegen Zyto-Ausschreibungen Dr. Klaus Peterseim, VZA, DAV-Chef Fritz Becker und Prof. Dr. Stephan Schmitz, BNHO, (v. l.) bei der Präsentation der Liste am Protest beteiligter Fachverbände.

Warum die Versorgung der Vor-Ausschreibungszeiten effizient und daher zu erhalten ist, haben die Verbände in einem gemeinsamen Papier aufgelistet, das sie nun der Politik vorstellen wollen. Unter anderem weisen sie darauf hin, dass die Krebsbehandlung ein komplexer und gut abgestimmter Versorgungsprozess zwischen Kliniken, niedergelassenen Ärzten sowie Apothekern ist. Durch die Ausschreibungen hätten die Kassen die Entscheidungskompetenz in dieser Sache auf sich selbst gelegt. Der etablierte Kommunikationsprozess werde damit zerstört. Zudem schränkten die Exklusivverträge den Patientenwillen ein. Hierfür gebe es „entgegen der Ansicht“ des Bundessozialgerichtes keine rechtliche Grundlage, heißt es im Papier.

Becker: Gesetzgeber muss bald handeln

DAV-Chef Fritz Becker betonte: Bleibe es bei den Exklusiv-Ausschreibungen, werde sich dies auch auf die Ausfallsicherheit des gesamten Versorgungssystems auswirken. Schließlich müssten Zytostatika-Apotheken kostspielige Reinraumlabore unterhalten. Doch wer könne das über längere Zeit, wenn er von der Versorgung ausgeschlossen ist? Die Folgen wären klar, so Becker: „Von Ausschreibungsrunde zu Ausschreibungsrunde wird es immer weniger Apotheken geben, die sich an der Versorgung beteiligen können.“ Doch ohne die Labore könnte beispielsweise auch die Versorgung mit Schmerzpumpen nicht aufrechterhalten werden. Mit dem Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) sieht Becker nun die Chance, die Ausschreibungspraxis zu korrigieren. „Der Gesetzgeber muss bald handeln“, forderte Becker.

Schmitz, Chef des Onkologen-Verbandes, wies mehrmals darauf hin, dass es ihm nicht um Geld ginge. „Wir wollen weder den Apotheker noch uns einen höheren Profit verschaffen. Wir sehen nur, dass die Versorgung unserer Patienten derzeit deutlich leidet.“ Schmitz überraschte mit einem ausgedruckten Schreiben der AOK Rheinland/Hamburg, in dem die Kasse sich bei ihren Versicherten erkundigte, wie sie mit der Zytostatika-Versorgung zufrieden seien. Die AOK wollte beispielsweise auch wissen, ob die Patienten mit der ärztlichen Behandlung zufrieden waren. Schmitz reagierte empört: „Das ist eine klare Grenzüberschreitung. Die Kasse hat sich nicht in das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient einzumischen.“

Peterseim: Kassen sparen mit Hilfstaxe

VZA-Präsident Peterseim verwies darauf, dass die Kassen bereits durch die Hilfstaxe sparten. Die Einkaufspreise für generische Ausgangsstoffe seien in den letzten Jahren kontinuierlich gefallen und die Hilfstaxe in mehreren Schritten nach unten verändert worden. Dieses Instrument sei „ein systemimmanent wirkendes kontinuierliches Sparprogramm“.

Auch derzeit verhandelt der DAV mit dem GKV-Spitzenverband über eine Anpassung der Hilfstaxe, bestätigte Becker. Das „Handelsblatt“ hatte am Tag der Pressekonferenz berichtet, der DAV habe dem GKV-Spitzenverband angeboten, bei der Hilfstaxe um 150 Millionen Euro nachzugeben, wenn die Kassen im Gegenzug auf die Ausschreibungen verzichteten. Becker erklärte, auf eine solche Summe könnte es bei den derzeitigen Verhandlungen tatsächlich hinauslaufen. Er betonte aber auch, dass es im Moment noch kein konkretes Verhandlungsergebnis gebe. Der DAV-Chef unterstrich zudem, dass es für die Apotheker das Wichtigste sei, für ihre pharmazeutischen Leistungen ordentlich bezahlt zu werden. Aus den Arzneimittelpreisen würden sie sich gerne raushalten. Es wäre dem DAV daher „gar nicht so unrecht“, wenn Krankenkassen und Hersteller direkt miteinander redeten. So kann sich Becker auch Rabattverträge über die Wirkstoffe vorstellen.

AOK: Falsche Behauptungen und Desinformation

Der AOK-Bundesverband, der die AOK-Ausschreibungen im Auftrag einiger seiner Mitgliedskassen durchgeführt hatte, reagierte prompt auf das neue Bündnis. Vorstandschef Martin Litsch sprach von einer „Kampagne“ der Apotheker gegen die Verträge. „Mit falschen Behauptungen und geschickter Desinformation versuchen einzelne Apotheker und Onkologen sowie ihre Verbände derzeit, die vom Gesetzgeber gewünschten Ausschreibungen im Bereich der Zytostatika-Versorgung zu Fall zu bringen. Wie schon zur Einführung der Arzneimittelrabattverträge werden auf dem Rücken der Patienten gezielt Ängste geschürt“, erklärte Litsch.

Es sei kompletter Unsinn, dass durch die Verträge Chaos entstehe oder die Versorgungsqualität sinke. „Das Gegenteil ist der Fall. Die qualitativ hochwertige Versorgung der Krebs-Patienten ist auch im Rahmen der Ausschreibungen gewährleistet. Denn durch sie gibt es endlich mehr Transparenz und Ordnung in einem bislang weit­gehend undurchsichtigen Markt. Zudem verkürzen wir damit die Lieferwege, heben die Qualitätsstandards gegenüber der Regelversorgung und kappen die Riesen-Gewinnspannen der Apotheker, auch der Krankenhausapotheken, für die Versichertengemeinschaft.“ |

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