DAZ aktuell

Presseschelte für Pharma-Gesetz

Korruptionsförderung durch Abschaffung der Zyto-Ausschreibungen? VZA hält Vorwürfe für haltlos

BERLIN (ks) | Der Bundestag hat vergangene Woche das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) beschlossen – und damit das baldige Ende der Zyto-Verträge auf Apothekenebene. Im April könnte das Gesetz in Kraft treten. In diesem Fall würden die laufenden Zyto-Verträge zwischen Kassen und Apotheken Ende Juli 2017 auslaufen. Während Apotheker die gesetzgeberische Entscheidung begrüßen, sehen einige Medien darin eine „Förderung der Korruption“.

Die exklusiven Zyto-Ausschreibungen, die zunächst einzelne AOKen, dann immer mehr Krankenkassen vorangetrieben haben, waren den meisten Onkologen und Apothekern von Anfang an ein Dorn im Auge. Spätestens jedoch seit das Bundessozialgericht im November 2015 bestätigt hat, dass Wirtschaftlichkeitserwägungen das Recht des Patienten auf freie Apothekenwahl aushebeln können. Die Folge: Apotheken ohne Vertrag, die trotz ­bestehender Exklusiv-Zyto-Verträge einer Kasse Krebspatienten versorgten, blieben auf ihren Kosten hierfür sitzen. Die Kritiker der Ausschreibungen erklärten, mit diesen werde die vertrauensvolle Zusammenarbeit der Professionen behindert und die freie Apothekenwahl der Patienten aufgegeben. Mittelfristig würden so nicht zuletzt gewachsene Strukturen zerstört – die Sterillabore nicht bezuschlagter Apotheken stünden auf dem Spiel.

Beim Gesetzgeber kam die Kritik an – auch wenn die Krankenkassen sich ins Zeug legten, die Einsparungen und Qualitätsverbesserungen durch die Verträge zu betonen. Mit dem AMVSG wurde nun ein Satz in § 129 Sozialgesetzbuch, 5. Buch, gestrichen, die Rechtsgrundlage für die Versorgungsverträge zwischen Kassen und Apotheken.

Foto: imago/IPON
Zu viel Nähe? In den Medien kommt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe derzeit nicht immer gut weg. Der „Stern“ hat ihn im ­Zusammenhang mit dem AMVSG ­unter anderem zu viel Nähe zu den Apothekern vorgeworfen. In einem Kommentar wird er sogar als „Apothekenminister“ tituliert …

Stern: Gröhes Kniefall vor den Apothekern

Kurz vor der Verabschiedung des AMVSG im Bundestag schrieb Andreas Hoffmann vom „Stern“, die Bundestagsabgeordneten begingen durch die Streichung dieses Satzes einen „Sündenfall“. „Sie wagen mehr Korruption“, ist auf Stern.de zu lesen. Von „Gröhes Kniefall vor den Apothekern“ ist die Rede. Der Redakteur erklärt, dass die Zyto-Apotheker bislang ein gutes Leben mit Gewinnspannen von geschätzten Margen von 50 Prozent und mehr hätten – und das bei den besonders hochpreisigen onkologischen Arzneimitteln. Auch die Ärzte verdienten an den lukrativen Geschäften, während der Patient wenig von all dem mitbekomme. Kurzum: Es sei eine Branche, in der viel Geld fließt und kräftig geschmiert wird – zwischen Pharmaherstellern, Apotheken und Ärzten. Den bestehenden Sumpf, so Hoffmann, versuchten einzelne Krankenkassen seit 2010 trockenzulegen, indem sie den Markt für Zytostatika ausgeschrieben haben. Doch nun drehe Gröhe das Rad zurück. Zitiert wird zudem der Vorsitzende der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, Wolf-Dieter Ludwig. „Die Preise für Krebsmedikamente sind deutlich überhöht, da lassen sich möglicherweise noch mehrere hundert Millionen Euro im Jahr einsparen.“

Ins gleiche Horn stieß Timot Szent-Ivanyi, der für die Frankfurter Rundschau und die Berliner Zeitung über Gesundheitspolitik schreibt. Die Politik fördere mit der beabsichtigten Regelung die Korruption, erklärt er und verweist auf die Leiterin der Betrugsabteilung der KKH: Die Praxis, dass Apotheker Onkologen an ihren Umsätzen beteiligen, sei „gang und gäbe“ versichert diese. Und KKH-Chef Ingo Kailuweit ist sicher: „Die Gefahr einer unlauteren Praxis hätte man mit dem Ausschreibungsverfahren beenden können.“

Barmer, TK und KKH setzen auf Kurzzeit-Verträge

Tatsächlich dürfte die KKH sich dieser Tage besonders ärgern, steckt sie zusammen mit der – federführenden – Barmer und der Techniker Krankenkasse doch selbst noch mitten in einer Zyto-Ausschreibung. Diese soll trotz AMVSG noch zum 1. Mai in Kraft ­treten. An den Ausschreibungen festzuhalten sei der richtige Weg, betonte ein Barmer-Sprecher gegenüber der DAZ. „Wir sind überzeugt, dass sie eine hohe Qualität und Transparenz in der Zytostatika-Versorgung schaffen.“ Zugleich seien sie auch noch wirtschaftlicher: „Allein in zwei Monaten können zehn Millionen Euro über drei Kassen hinweg an Ausgaben eingespart werden, wohlgemerkt bei einer besseren Qualität“, sagt der Sprecher.

Peterseim vermisst Verantwortungsbewusstsein der Kassen

Dr. Klaus Peterseim, Präsident des Verbands der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA) hat weder für die Kritik in den Medien noch für die Entscheidung der Ersatzkassen Verständnis. Was die zum Mai startenden Verträge betrifft, erwarte die Onkologen nun noch mehr Unruhe in den Praxen, weil sie nun abermals mit neuen, zusätzlichen Vertrags-Apotheken zusammenarbeiten müssen. Zudem mit vielen Unzulänglichkeiten und Zeitverzögerungen, aber auch dem hohem Gefährdungspotenzial. Und das alles für eine sehr begrenzte Zeit. Dieses Verhalten, so Peterseim gegenüber der DAZ, werfe auf das Verantwortungsbewusstsein der beteiligten Kassen ein sehr schlechtes Licht.

Die Beiträge im Stern und der Frankfurter Rundschau hält Peterseim für „Propaganda der Vergangenheit“. Die Zeiten für solche korrupten Szenarien seien längst vorbei: Es gebe mittlerweile einen Korruptions-Straftatbestand, der die angeprangerten Taten mit scharfen Strafen bedroht, betont er. Zudem sei das AMVSG gerade darauf angelegt, das Geld für derlei Bestechungen, so es sie jemals wirklich gegeben hat, dem System zu entziehen. Der Gesetzgeber habe ganz bewusst von allen Beteiligten Transparenz gefordert, dies müsse jetzt um­gesetzt werden.

Unerwähnte Spar-Maßnahmen des Gesetzgebers

Was Stern und Frankfurter Rundschau nicht erwähnen: Der Gesetzgeber hat keineswegs die Ausschreibungen einfach abgeschafft, er hat sich andere, vermutlich nicht weniger wirksame Wege zum Sparen im Zyto-Segment überlegt: Zum einen sollen die Kassen Rabattverträge mit den Herstellern der von den Apotheken verwendeten onkologischen Arzneimitteln ausschreiben. Zum anderen müssen Deutscher Apothekerverband und GKV-Spitzenverband innerhalb von drei Monaten die Hilfstaxe neu vereinbaren. Wenn das nicht klappt, kommt die Schiedsstelle zum Zug – „um zu verhindern, dass das wichtige Ausgabenregulierungsinstrument der Hilfstaxe blockiert wird“, wie es in der Gesetzesbegründung heißt. Auch für mehr Transparenz will der Gesetzgeber sorgen: Krankenkassen können auch von Apotheken, die einen Herstellerbetrieb mit den Zubereitungen beauftragen, einen Nachweis über den tatsächlichen Einkaufspreis dieses Betriebs verlangen – samt Auskunft über die Rabatte. Entsprechende Auskunftsrechte gegenüber der Industrie und den Apotheken gab es bisher schon, neu ist hier, dass Klagen da­gegen keine aufschiebende Wirkung mehr haben.

Nächste Station Hilfstaxe

Für Peterseim geht es nun mit der Arbeit los: Es gilt sich vorzubereiten für die Verhandlungen über die Hilfstaxe. Zudem hat sich das Bündnis aus Ärzten, Apothekern und Fachgesellschaften, die für den Stopp der Zyto-Ausschreibungen gekämpft haben, vor­genommen, die Qualität der eigenen Arbeit in Zukunft stärker öffentlich zu machen. „Durch genaue Dokumentation der vielfältigen, zum Wohl der schwerkranken Patienten erbrachten Leistungen wollen wir diese Qualität dauerhaft unter Beweis stellen“, sagt Peterseim. |

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