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Die vor einer Woche angelaufenen Zyto-Exklusivverträge der AOK Rheinland/Hamburg stehen unter keinem guten Stern. Erst gab es Ärger wegen des Zuschlags für den Hamburger Apotheker Günter Zeifang. Nun haben zwei Apotheken zwei Lose gekündigt, weil die Ärzte ein ganz anderes Verordnungsverhalten an den Tag gelegt haben, als es die Vergabeunterlagen vermuten ließen.
Im vergangenen März hatte der AOK-Bundesverband für drei AOKen Verträge „zur Versorgung mit in Apotheken hergestellten parenteralen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung bei Patienten“ ausgeschrieben. Unter anderem im Namen der AOK Rheinland/Hamburg. Die Adler Apotheke in Moers und die Mühlen Apotheke in Krefeld bewarben sich auf sieben in ihrer Umgebung gelegene Gebietslose – und bekamen für sämtliche den Zuschlag.
Doch nun haben die beiden Apotheken, die von Günter Krivec (Adler Apotheke) und seinem Sohn Simon Krivec (Mühlen Apotheke) geführt werden, zwei Lose außerordentlich gekündigt. Was ist geschehen?
Wie die beiden Apotheker gegenüber DAZ.online erklärten, haben sie ab dem 1. August ausschreibungskonform die Zubereitungen hergestellt und geliefert. Dabei sei es zu keinen Beanstandungen gekommen. Allerdings seien in den beiden Losgebieten Duisburg und Krefeld unterschiedliche Auffassungen über die Häufigkeit der täglichen Belieferung zwischen der AOK Rheinland/Hamburg, den liefernden Apotheken und den verordnenden Arztpraxen aufgetreten. Dabei ging es insbesondere um die ad-hoc-Versorgung auf Abruf.
Wie oft muss ad-hoc beliefert werden?
Günter und Simon Krivec weisen darauf hin, dass die AOK in ihren Vergabeunterlagen unter anderem die Belieferungshäufigkeit beschrieben habe – und zwar als seltenen, medizinisch begründeten Ausnahmefall. Dies sei in den Antworten auf verschiedene Bieterfragen auch mehrfach und ausdrücklich bestätigt worden.
Doch die Realität sieht an manchen Orten offenbar anders aus. So auch in Duisburg und Krefeld. Verschiedene Arztpraxen in diesen Losgebieten hätten die Versorgung ad-hoc auf Abruf regelmäßig mehrmals täglich gefordert. Darüber hinaus sei eine Belieferung an Wochenendtagen und Feiertagen verlangt worden, erklären die beiden Apotheker.
Vater und Sohn meinen, hinter dieser unterschiedlichen Auslegung steckt, dass der 3. Senat des Bundessozialgerichts als auch die streitenden Parteien im Verfahren zu den exklusiven Zyto-Verträgen in Hessen dieser Thematik keine große Bedeutung beigemessen haben.
Und noch ein anderes Problem sei aufgetreten: Bei der praktischen Umsetzung der Vergaberichtlinien habe sich ferner gezeigt, dass strittig sei, welche Partei für die Herstellung einer applikationsfertigen, das heißt konnektierten und mit Trägerlösung vorgefüllten, Zubereitung zuständig ist und wie die Vergütung geregelt ist.
1 Kommentar
Ad Hoc
von Sven Larisch am 10.08.2016 um 14:09 Uhr
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