Gesundheitspolitik

Parenterale Rezepturen für die AOK Berlin-Brandenburg

Zwölf Apotheken dürfen onkologische Praxen versorgen

BERLIN (diz). Nach einem langen Hickhack und Rechtsstreit ist die Versorgung der Versicherten der AOK Berlin-Brandenburg mit parenteralen Rezepturen angelaufen. Diese AOK hat nach einer europaweiten Ausschreibung für die Belieferung von onkologischen Praxen mit parenteralen Rezepturen exklusive Verträge mit Apotheken geschlossen.

Am 1. Dezember ist die exklusive Versorgung angelaufen. Onkologisch tätige Ärzte bestellen diese Arzneimittel zur Versorgung ihrer Patienten in Berlin bei den Apotheken, die nach der Ausschreibung den Zuschlag erhalten haben. Die Verträge in 12 von 13 Losen werden nun umgesetzt. In einem Los sei der Vertrag von der AOK gekündigt worden, weil ein vertraglich vorgegebener Kündigungsgrund vorgelegen habe, so die AOK. Die betroffenen Arztpraxen im Losgebiet seien darüber informiert worden. Sie nehmen demnach ihre Bestellungen wie zuvor im Rahmen der Regelversorgung vor. Wie es in der Mitteilung der AOK weiter heißt, sei eine automatische Nachbesetzung in der Ausschreibung nicht vorgesehen. Die AOK Berlin-Brandenburg prüft derzeit verschiedene Optionen, auch eine neue Ausschreibung dieses Loses sei denkbar, heißt es.

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