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AOK widerspricht Kündigung
Die beiden Apotheker erklären, sie hätten, um die ordnungsgemäße Versorgung der Patienten sicherzustellen, „in den ersten Belieferungstagen die Versorgung auf Abruf unter größten Mühen, unter Mithilfe weiterer Mitarbeiter aus den Apotheken, die teilweise bis zu 14 Stunden am Tag tätig waren, durchgeführt“. Die AOK Rheinland/Hamburg wie auch die onkologischen Arztpraxen seien von ihnen mehrfach aufgefordert worden, „das Problem der Belieferung auf Abruf dahingehend zu lösen, dass eine ausschreibungskonforme Belieferung möglich ist“.
Da in der Kürze der Zeit die Probleme trotz allseitiger Bemühungen nicht gelöst werden konnten, sei ihnen keine andere Wahl geblieben, als die Belieferung für die betreffenden Losgebiete außerordentlich zu kündigen. Die weiteren fünf von der Adler Apotheke (Linker Niederrhein, Oberhausen und Bergisch Gladbach/Leverkusen) und Mühlen Apotheke (rechter Niederrhein und Neuss) belieferten Losgebiete wurden indessen nicht aufgekündigt. Hier habe sich die Versorgung auf Abruf nicht im gleichen Maße dramatisch gezeigt.
Die Kasse will die Kündigung allerdings nicht akzeptieren. Eine Sprecherin der AOK Rheinland/Hamburg sagte DAZ.online, die AOK habe der Kündigung schriftlich widersprochen. „Die Hintergründe werden derzeit aufgeklärt“. Zur Sicherstellung der Versorgung ihrer Versicherten habe sich die AOK Rheinland/Hamburg entschlossen, dass die onkologischen Praxen in den beiden Losgebieten die erforderlichen onkologischen Zubereitungen für ihre Patienten ab sofort über eine Apotheke ihrer Wahl beziehen können. Auch die onkologischen Praxen seien bereits entsprechend unterrichtet worden.
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Ad Hoc
von Sven Larisch am 10.08.2016 um 14:09 Uhr
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