DAZ.online Wochenschau

Verdachtsfälle und mehr

Stuttgart - 07.06.2014, 08:00 Uhr


Handschriftlich geänderte oder ergänzte Rezepte werden pauschal verdächtigt, manipuliert zu sein. Nur bei Fälschungsverdacht muss die Übereinstimmung der Betriebsstättennummern auf Rezepten überprüft werden. Leider mehr als nur Verdachtsfälle sind der Einbruch bei einem Logistikdienstleister und die neuerlich bekannt gewordenen Arzneimittelfälschungen. Mehr dazu in unserer Wochenschau.

Gestohlene Arzneimittel. Nach Einbruch bei dem Logistikdienstleister Trans-o-flex sind Präparate mehrerer Originalhersteller und Reimporteure entwendet worden. Da sich die Ware trotz der ergriffenen Maßnahmen im Umlauf befinden könnte, fordern die betroffenen Firmen und die AMK die Apotheken auf, besonders wachsam zu sein und Verdachtsfälle zu melden. 

Gefälschte Arzneimittel. Weitere Fälle von in Italien gestohlenen und manipulierten Arzneimitteln sind bekannt geworden. Neben Herceptin® (Trastuzumab), Alimta® (Pemetrexed), Humatrope® (Somatropin) und Remicade® (Infliximab) sind auch Mabthera® (Rituximab) und Avastin® (Bevacizumab) entwendet worden und möglicherweise unter falschen Angaben wieder in die Vertriebskette gelangt.

BfArM warnt vor Natriumchlorit als Arzneimittel. Bei der Anwendung von Natriumchlorit, das unter dem Namen „Miracle Mineral Supplement“ gemeinsam mit einer verdünnten Säure als Mittel gegen Krebs, Malaria, chronische Infektionen und weitere Krankheiten beworben wird, entsteht Chlordioxid, das je nach Konzentration reizend bis ätzend wirke.

Manipulationsverdacht. Wird eine Angabe auf dem Rezept handschriftlich ergänzt oder im Nachhinein verändert, muss die Echtheit mit Unterschrift des Arztes und der Datumsangabe bestätigt werden. Sonst droht dem Apotheker eine Retaxierung, denn die Angaben könnten auch vom Patienten manipuliert sein.

Prüfpflicht nur bei Fälschungsverdacht. Die AOK Hessen sieht zukünftig von Beanstandungen gegen Apotheken bei abweichenden Betriebsstättennummern auf Rezepten ab. Ausnahme: erkennbare Rezeptfälschungen, die bei Wahrnehmung der Sorgfaltspflicht hätten bemerkt werden müssen.

AVWL-Clearingstelle wieder in Betrieb. Mit Unterstützung des Norddeutschen Apothekenrechenzentrums NARZ kann der Apothekerverband Westfalen-Lippe seinen Mitgliedern wieder kostenfreie Bearbeitung von Hilfsmittelanträgen anbieten.

Cialis®-Hersteller wollen OTC-Switch. Falls die europäische Zulassungsbehörde ein besonderes Interesse der Patienten an der Entlassung von Tadalafil aus der Verschreibungspflicht sieht, wäre der PDE-5-Hemmer dann ohne ärztliche Verschreibung erhältlich.

Resolution gegen Null-Retaxationen. Die Delegierten des Apothekerverbandes Nordrhein fordern die Bundesregierung auf, durch eine Gesetzesänderung die Möglichkeit von Null-Retaxationen einzuschränken.

Kürzung der Konditionen. Sanacorp kündigt an, mit den Kunden „über deren Einkaufskonditionen zu sprechen“: Hintergrund war, dass man dieses Jahr, um seinen Genossen eine angemessene Dividende ausschütten zu können, auf Rücklagen zurückgreifen musste und das aber ein Ausnahmefall bleiben soll.


Julia Borsch


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