DAZ.online Wochenschau

Gefährdete Arzneimittelversorgung, verunsicherte Patienten

Stuttgart - 14.06.2014, 08:00 Uhr


Überprüfen, ob sich Präparate aus Chargen gestohlener oder manipulierter Arzneimittel in den Schüben befinden, entwickelt sich zum Dauerbrenner in deutschen Apotheken. Die Liste der gestohlenen Arzneimittel wird immer länger, die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Patienten immer schwieriger. Und das nicht nur aufgrund von Fälschungen, wie unsere Wochenschau zeigt.

Diebstähle in Deutschland. Nach und nach wird erst das Ausmaß des Diebstahls aus einem Depot des Logistikdienstleisters Transoflex/Thermomed deutlich. Chargen von über 100 Arzneimitteln sind betroffen, Allergenpräparate zur Diagnose und Therapie ebenso wie Blasenpflaster, Schmerzmittel, Krebsmedikamente, Nicotinpräparate, Nasensprays, Insuline etc.

Diebstähle in Italien. Auch die Liste der Präparate, die in Italien gestohlen, teils manipuliert und wieder in den Markt geschleust wurden und werden, wächst und beschäftigt jetzt auch deutsche Ermittlungsbehörden. Offiziell bekannt gegeben sind bislang nur Chargen von Herceptin®, Alimta®, Humatrope®, Remicade®, Mabthera® und Avastin®, mit weiteren ist zu rechnen. Dahinter scheinen gut organisierte Banden zu stehen, die schon seit geraumer Zeit aktiv sind. Ein wichtiges Einfallstor für gestohlene und gefälschte Ware sind Parallel- und Reimporte.

Versorgungssicherheit in Gefahr. Die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, wird immer schwieriger. Die Qualität der Arzneimittelversorgung in Deutschland bekommt Risse, und das nicht nur aufgrund der Diebstähle und Fälschungen. Das ist auch das Fazit einer Analyse zur ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung in Deutschlang von Dr. Klaus G. Brauer und Uwe Hüsgen in DAZ 24/2014. Weil das Wirtschaftlichkeitsgebot die Arzneimittelsicherheit, die Versorgungssicherheit und die Versorgungsqualität dominiere, drohe die Arzneimittelversorgung in Deutschland aus dem Ruder zu laufen. Die (Gesundheits-)Politik wird aufgefordert, gegenzusteuern.

Perspektivpapier Apotheke 2030. Aus der Systemfrage Arzneimittelversorgung ergibt sich unmittelbar die Frage, wie Apotheker in Zukunft eine wirksame und patientenorientierte Arzneimittelversorgung sicherstellen können, also ihre zentrale Aufgabe erfüllen können. Sie ist selbstverständlich so auch in dem jetzt zum „Perspektivpapier Apotheke 2030“ gewandelten Leitbildentwurf der ABDA verankert. Die aktuelle Fassung dient als Beschlussvorlage für die ABDA-Mitgliederversammlung am 25. Juni 2014.

Vernetzung. Grundsätzlich ist in dieser Beschlussvorlage viel Wichtiges und Richtiges festgehalten, das auf Ausgestaltung wartet. So sehen sich Apotheker als Teil eines Versorgungsnetzwerkes. Solche Netzwerke werden immer wichtiger, vor allem für chronisch kranke Patienten. Ganz aktuell wurde dem Bundesrat ein Antrag zur Umsetzung eines Nationalen Diabetesplans vorgelegt. Hier geht es unter anderem um Prävention und Stärkung der Selbsthilfe. Hier müssen Apotheker mit ins Boot! Aber: Neue Leistungen müssen auch bezahlt werden.

Dauerbrenner Honorierung, Dauerbrenner Retax. Schon jetzt wird immer wieder beklagt, dass die Vergütung der aktuellen Leistungen nicht kostendeckend ist. Doch bei Honorarforderungen und sei es nur, wenn es um die Dynamisierung der bisherigen Honorierung geht, beißen Apotheker immer wieder auf Granit. Die Apothekerkammer Nordrhein versucht mit einer Resolution, den Gesetzgeber zum Handeln zu bewegen. Auf Verständnis ist kaum zu hoffen. Das zeigt auch die Haltung der Bundesregierung in Sachen Null-Retaxationen: Man sieht derzeit keinen gesetzlichen Änderungsbedarf. So kann sich das Retaxations-Karussel munter weiter drehen. In Hessen hat man sich zwar mit der AOK im Arztnummernstreit geeinigt, als Reimport verordnete kurzwirksame Insulinanaloga werden jedoch wieder retaxiert.

Impfstoffversorgung. Ungeachtet der Forderung, dass  Rabattverträge nicht nur mit einem Anbieter abgeschlossen werden sollen, hat die AOK Baden-Württemberg mit Abbott einen Exklusivvertrag für Grippe-Impfstoffe abgeschlossen. Der Vertrag startet zum 1. Juli 2015 und läuft zwei Jahre. Und auch erst 2025 will die Große Koalition gesetzlich festschreiben, dass Verträge zu Schutzimpfungen mit mindestens zwei Anbietern pro Versorgungsregion abzuschließen sind. Es wird also noch eine Weile dauern, bis alle die Lehren aus dem Versorgungsdesaster mit Impfstoffen gezogen haben bzw. ziehen mussten.


Dr. Doris Uhl


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