Streit um Rechtmäßigkeit der eGK

BMG und GKV-Spitzenverband kontern KBV

Berlin - 04.02.2014, 15:41 Uhr


Bundesgesundheitsministerium (BMG) und GKV-Spitzenverband haben der Darstellung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) widersprochen, die elektronische Gesundheitskarte verstoße gegen geltendes Recht. „Die eGK verstößt weder gegen geltendes Recht noch ist diese nutzlos“, sagte eine Ministeriumssprecherin. Es gebe keinen Grund, die eGK einzuziehen oder nachzurüsten, betonte ein Sprecher des GKV-Spitzenverbands.

Die KBV hatte kritisiert, dass die Krankenkassen nicht die auf den Karten gespeicherten Fotos der Versicherten überprüft hätten. Ihrer Meinung nach müssten die E-Gesundheitskarten rein rechtlich wieder eingezogen oder nachgerüstet werden. KBV-Sprecher Roland Stahl sagte: „Wir verdammen die e-card nicht in Bausch und Bogen, aber wir fordern die Krankenkassen auf, zu gewährleisten, dass die richtige Zuordnung der Daten zum Karteninhaber erfolgt. Das gilt auch für die vom Versicherten gelieferten Fotos. Geschieht diese Überprüfung nicht, so sehen wir hier rechtliche Probleme, da ja insbesondere in Zukunft sensible Daten auf der Karte gespeichert werden sollen.“

Die Ministeriumssprecherin lehnte dies ab und verwies auf eine schriftliche Vereinbarung zwischen KBV und dem Spitzenverband der Krankenkassen, nach der auch die Ärzte verpflichtet seien, die Identität des Karteninhabers zu prüfen. Daten auf der eGK seien nicht gefährdet. Der GKV-Spitzenverband ergänzte, die E-Gesundheitskarte sei immer als eingeschränkter Identitätsausweis konzipiert gewesen, nicht vergleichbar mit Personalausweis oder Reisepass. „Deshalb gibt es keinen Grund, die e-card einzuziehen oder nachzurüsten“, sagte ein Sprecher. Es handele sich außerdem um „eine alte Diskussion, die wir schon mal hatten“. Die KBV räumte indes ein, dass ihre Expertise „ein halbes Jahr alt“ sei.

„Erneut ist der Bürger der Dumme als Zahler und Befehlsempfänger der gesetzlichen Krankenkassen“, konstatiert Wolfram-Arnim Candidus, Präsident der Bürger Initiative Gesundheit. Trotz der seit Jahren anhaltenden Kritik am eGK-Projekt sei die Einführung zu Beginn dieses Jahres umgesetzt worden – was mit Kosten von mindestens einer Milliarde Euro verbunden sei. Grund für die Umsetzung war seiner Meinung nach die „Sturheit in den Köpfen der Administration (sogenannten Experten) im Bundesministerium Gesundheit, der auf die Politik und das Ministerium ausgeübte Druck des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen und nicht zuletzt der Lobbyismus der beteiligten Unternehmen der Informationstechnologie“.

Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin, und Dr. Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen, halten die Akzeptanz des Projekts für gefährdet: „Angesichts  der Tatsache, dass bereits zwischen 55 und 60 Millionen Karten ausgegeben wurden, muss die Bundesregierung erklären, wann und auf welche Weise die erforderliche Verifizierung erfolgen soll“, betonen sie. Zur Klärung der Frage, inwieweit die nachträgliche Identifizierung möglicherweise deutlich höhere Kosten nach sich ziehen wird, beantragte die Fraktion nach eigenen Angaben, die Bundesregierung im Gesundheitsausschuss zu befragen.

Doch es gibt auch Verteidiger: „Seit es die Idee der elektronischen Gesundheitskarte gibt, melden sich in schöner Regelmäßigkeit die Kritiker zu Wort“, meint der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jens Spahn. Seiner Meinung nach gilt grundsätzlich: „Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ist der richtige Weg, um die Patienten noch besser behandeln zu können.“ Mithilfe der gespeicherten Daten könnten Mehrfachuntersuchungen und falsche Diagnosen besser verhindert werden. Klar sei aber auch, dass der Datenschutz Priorität habe. „Die Gesundheitskarte ist jetzt endlich auf einem guten Weg, den sollten wir nicht noch steiniger machen.“

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Juliane Ziegler/dpa