Gesundheitspolitik

Sozialgericht weist Klage gegen eGK ab

Pilotverfahren eines Versicherten vorerst gescheitert

Düsseldorf (jz). Versicherte können sich nicht von der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) befreien lassen. Das entschied letzte Woche das Sozialgericht Düsseldorf in einem Pilotverfahren und wies die Klage eines 32-jährigen bei der Bergischen Krankenkasse Versicherten aus Wuppertal ab, der datenschutzrechtliche Bedenken gegen die eGK erhoben hatte. Die eGK beeinträchtige nicht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, entschieden die Richter. (Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 28. 06. 2012, Az. S 9 KR 111/09 – nicht rechtskräftig)

Neben den schon heute gespeicherten Daten wie Name, Anschrift und Gültigkeitsdauer sollen auf der künftigen eGK auch vertrauliche personenbezogene, den Gesundheitszustand betreffende Angaben auf der Karte hinterlegt werden können – auf freiwilliger Basis. Zu diesen Daten gehören Angaben zur Versorgung im Notfall, ein elektronischer Arztbrief oder Angaben zur Medikamenteneinnahme. Dagegen wehrte sich der Kläger mit dem Ziel, weiterhin medizinische Leistungen zu erhalten – auch ohne die eGK. Er fürchtet, dass vertrauliche medizinische Daten über ihn auf der Karte gespeichert und an Dritte weitergeleitet werden.

Die Richter des Düsseldorfer Sozialgerichts wiesen die Klage ab. Der Kläger habe gegen die beklagte Krankenkasse keinen Anspruch auf Befreiung von der eGK, führte die Vorsitzende in der mündlichen Urteilsbegründung aus. Eine Befreiung von der Pflicht zur eGK sei gesetzlich nicht vorgesehen. Dies sei auch verfassungsrechtlich unbedenklich, denn der Versicherte bestimme hinsichtlich der neuen Informationen selbst darüber, welche von ihnen auf der eGK gespeichert würden. Im Hinblick auf Pflichtangaben sei der Kläger jedoch nicht beschwert, da diese identisch seien mit den Angaben auf der bisherigen Krankenversicherungskarte. Im Übrigen weise die eGK nur nach, dass der Kläger in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sei.

Keine endgültige Entscheidung

Abschließend verwies die Vorsitzende jedoch ausdrücklich darauf, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, die Rechtmäßigkeit der Einführung der eGK umfassend zu prüfen, sondern lediglich die konkrete Beschwerde des Klägers. Daher gebe es keine Veranlassung, näher auf die allgemeinen datenschutzrechtlichen Bedenken der künftigen Speichermöglichkeiten der eGK einzugehen. Mit dieser Entscheidung wird sich der Kläger wohl kaum zufrieden geben. Er wird vom Bündnis "Stoppt die E-Card" unterstützt, das von Bürgerrechtsorganisationen, Datenschützern, Patienten- und Ärzteverbänden getragen wird. Die Kritiker kündigten bereits an, das Verfahren bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe fortführen zu wollen.

Linke: Politik muss Notbremse ziehen

Die eGK sei "unnötig, unsicher und unglaublich teuer", bestätigt auch Jan Korte von den Linken. Gerade weil die Risiken unkalkulierbar seien, müsse sie gestoppt werden. Jüngste Pannen belegten dies eindrücklich: "Wenn zwei Millionen Karten, die bereits an Versicherte von 55 Krankenkassen geschickt waren, jetzt wieder ausgetauscht werden müssen, weil sie mit einer sogenannten Nullstellen-PIN versehen sind, die auch Nicht-Berechtigten Einblick in alle Daten der Versicherten erlaubt, muss gehandelt werden." Er sieht hier die Politik in der Pflicht – Abwarten, bis das Bundesverfassungsgericht die eGK aus verfassungs- und datenschutzrechtlichen Gründen stoppt, kommt für ihn nicht infrage. Alle gesetzlich Versicherten sollten die eGK daher boykottieren.



AZ 2012, Nr. 27, S. 8

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