Elektronische Gesundheitskarte: Krankenkassen fürchten Mehrkosten

SIEGBURG (ks). Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen und der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) sind verstimmt: Nachdem Anfang November eine Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMGS) zur Durchführung der Testphase der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in Kraft getreten ist, bleiben die Kassen bei vielen wichtigen Entscheidungen auch weiterhin außen vor. Dadurch fürchten sie erhebliche Mehrkosten auf sich zukommen.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hatte im September beschlossen, die Arbeit der Telematik-Gesellschaft der Selbstverwaltung "gematik" durch eine Rechtsverordnung zu beschleunigen. In dieser werden insbesondere die notwendigen Festlegungen für die Durchführung der Testvorhaben sowie die Kriterien, nach denen sich Länder für Testvorhaben bewerben können, getroffen.

Die Krankenversicherungen monieren nun, dass sie nach wie vor keinen Einfluss auf die inhaltliche Ausgestaltung der Testmaßnahmen haben sollen. Das betreffe den Inhalt und die Struktur der Datensätze sowie der Testfälle, die Spezifikationen der Komponenten und Dienste, die Stufen der Testung und den Migrationsplan. Auch auf die Festlegung der Testkriterien und die Auswahl der Testregionen hätten die Kostenträger faktisch keinen Einfluss.

Kaum Einfluss auf Finanzierungsaufwand

GKV und PKV weisen in einer gemeinsamen Erklärung vom 16. November darauf hin, dass sämtliche Entscheidungen, die jetzt auf der Basis der Rechtsverordnung durch das BMGS getroffen werden, erheblichen Einfluss auf die gesamte Telematikinfrastruktur und damit auf den Finanzierungsaufwand haben. Sie akzeptieren nicht, dass alle Architekturentscheidungen allein durch das BMGS getroffen wurden. So gebe das BMGS beispielsweise vor, dass die Telematik-Infrastruktur ein kostenintensives Konzept der Kassenärzte berücksichtigen soll, nach dem diese nur über einen von den Kassenärztlichen Vereinigungen verwalteten Konnektor Zugang zu den Diensten der Telematik erhalten. Die Kostenträger präferieren dagegen eine "schlanke Infrastruktur mit bestimmten zentralen Diensten".

Kritik an card-to-card Authentifikation

Zudem bemängeln die Krankenversicherungen, dass das Ministerium offenbar auf die von den Leistungserbringern favorisierte card-to-card Authentifikation setze. Nach dieser erkennen sich die eGK und der Heilberufeausweis über ein Lesegerät gegenseitig, ohne dass eine Abprüfung z. B. der Gültigkeit der Karten über einen Server erfolge. So könne der Datenschutz nicht sichergestellt werden und der Missbrauch von Chipkarten nicht entscheidend verhindert werden, heißt es in der gemeinsamen Erklärung.

Zudem ist diese Technologie nach Auffassung der Kostenträger nicht für den Masseneinsatz erprobt. Beklagt wird auch, dass die Lesegeräte, mit denen dann alle Leistungserbringer ausgestattet werden müssten, erhebliche Mehrkosten verursachen.

Kassen bestehen weiter auf Server-Lösung

Nicht zuletzt fürchten die Kassen, dass sich bei der Frage, wo die entscheidenden Patientendaten sowie das elektronische Rezept gespeichert werden, die Leistungserbringer durchsetzen werden. Sie fordern größtenteils - so auch die Apotheker - dass die Daten auf der Karte gespeichert werden.

Die Krankenkassen halten dies "für nicht zukunftsweisend und auch aus Sicherheitsgründen für problematisch". International sei es üblich, dass die Karte lediglich als Schlüssel zum System diene, so GKV und PKV. Sie favorisieren daher eine Server-Lösung. Die zusätzliche Speicherung der Daten auf der Karte verteuere diese zudem unnötig.

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