Rezeptfreie Pille danach

KKH thematisiert die Kostenfrage

Berlin - 20.01.2014, 15:17 Uhr


Das Bundesgesundheitsministerium prüft derzeit das Votum des Sachverständigenausschuss zur „Pille danach“. Die KKH Kaufmännische Krankenkasse macht sich derweil Gedanken um die finanziellen Folgen einer Freigabe: Auch junge Frauen zwischen 12 und 21 Jahren müssten die „Pille danach“ künftig selbst bezahlen, warnt die Kasse – einen Betrag von rund 20 Euro. Aber stimmt das wirklich?

Die Empfehlung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht hat die Diskussion um die Rezeptfreigabe der „Pille danach“ weiter angefacht. Die KKH thematisiert mit ihrer Mitteilung nun die Kostenfrage. Laut einer Hochrechnung der Kasse erhielten rund 35.000 Frauen zwischen 12 und 21 Jahren im vergangenen Jahr die „Pille danach“ auf Kassenrezept – rein rechnerisch nahm somit jede 100. Frau in dieser Altersgruppe die „Pille danach“ schon einmal ein. KKH berichtet des Weiteren von einem „besonders drastischen Fall“: Eine Versicherte habe sich viermal in vier Monaten die „Pille danach“ von einem Arzt verschreiben lassen.

Der Bundesrats-Beschluss, der den Anstoß dazu gab, dass das BMG dem Sachverständigenausschuss auftrug, erneut über die Rezeptpflicht der „Pille danach“ zu befinden, forderte allerdings etwas anderes. Danach sollen die Kosten für Versicherte bis zum vollendeten 20. Lebensjahr weiterhin von der GKV übernommen werden. Die Bundesregierung solle einen Gesetzentwurf vorlegen, der sicherstellt, dass es durch die Aufhebung der Verschreibungspflicht nicht zu Verschlechterungen bei der Kostenübernahme für Notfallkontrazeption kommt, fordern die Länder darin. Mit der Aufhebung der Verschreibungspflicht solle zugleich dafür Sorge getragen werden, dass ein Versorgungsanspruch im Sinne des § 24a Absatz 2 SGB V weiterbestehe.


Juliane Ziegler