DAZ aktuell

Regierung: "Pille danach" bleibt rezeptpflichtig

Linksfraktion im Bundestag setzt auf Freigabe und Apothekenberatung

BERLIN (jz). Notfallkontrazeptiva wird es weiterhin nur auf ärztliche Verordnung geben. In seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion erklärt der Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Thomas Ilka, derzeit fehle es im Bundesrat an der für eine Entlassung aus der Verschreibungspflicht erforderlichen Mehrheit. Welche Bundesländer Vorbehalte gegen den freien Zugang zur "Pille danach" haben, teilte er jedoch nicht mit. Die Fragesteller fordern indes, die "Pille danach" endlich freizugeben.

Regierung: "Pille danach" bleibt rezeptpflichtig

Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht hatte der Bundesregierung im Jahr 2003 empfohlen, den Wirkstoff Levonorgestrel zur Notfallkontrazeption in der Zubereitung 750 mcg/Einheit aus der Verschreibungspflicht zu entlassen. Dennoch ist die "Pille danach" in Deutschland bis heute nur auf Rezept zu bekommen. Laut Ilka wurden 2010 in 341.955 Fällen und 2011 in 367.427 Fällen Notfallkontrazeptiva mit den Wirkstoffen Levonorgestrel oder Ulipristal verschrieben.

Der Staatssekretär berichtet außerdem von Erfahrungen mit der rezeptfreien Abgabe in anderen – auch europäischen – Ländern. "Danach waren keine Veränderungen (insbesondere keine Verminderung) des Gebrauchs regelmäßiger Methoden zu Schwangerschaftsverhütung nach Aufhebung der Rezeptpflicht zu beobachten."

In einer Cochrane Metaanalyse zeigte sich ebenfalls, dass die Vorabbereitstellung von Notfallkontrazeptiva das Verhütungsverhalten nicht veränderte, schreibt Ilka weiter. Ebenso wenig sei hier ein Anstieg der sexuell übertragbaren Erkrankungen oder der ungewollten Schwangerschaften zu beobachten gewesen. "Allerdings konnte auch keine Verminderung der over-all Schwangerschaftsraten gezeigt werden."

Rezeptpflicht im Kontext betrachten

Gefragt nach den Argumenten, die für und gegen eine rezeptfreie Abgabe der "Pille danach" sprechen, antwortet Ilka, dass bei einer isolierten Betrachtung des Risikoprofils des Wirkstoffs Levonorgestrel "keine durchschlagenden Argumente" gegen eine grundsätzliche Entlassung aus der Verschreibungspflicht sprächen. Aber: Die Rezeptpflicht sei im Kontext von Schwangerschaftsverhütung und Sexualaufklärung zu sehen – sie aufzuheben spreche gegen "die Bedeutung der ärztlichen Beratung im Falle einer Verhütungspanne".

Lebensfern

"Reine Klientelpolitik, Lebensferne und Ignoranz", findet Yvonne Ploetz, frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion. Die Bundesregierung sichere so die Einnahmen der Ärzte. Ploetz will ein Ende für den "derzeitigen Hindernislauf", den eine Frau durchlaufen muss, um Notfallkontrazeptiva zu erhalten. Denn gerade in dieser Situation müsse es schnell gehen. "Eine rezeptfreie Abgabe in der Apotheke wie in mehr als 20 anderen Ländern ist lange überfällig. Die notwendige Beratung kann durch die Apothekerinnen und Apotheker erfolgen." Ihre Forderung daher: "Gebt die ‚Pille danach‘ endlich frei!"

DAZ 2012, Nr. 36, S. 32

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