Apothekenberatung bei „Pille danach“

SPD-Antrag: Levonorgestrel rezeptfrei!

Berlin - 22.10.2012, 09:18 Uhr


Seit Langem wird in Deutschland über die Rezeptpflicht der „Pille danach“ diskutiert – jetzt hat die SPD-Fraktion einen Antrag gestellt, in dem sie die Rezeptfreiheit von Notfallkontrazeptiva fordert. Für die Beratung setzen die Abgeordneten ganz auf Apotheker.

„Es ist an der Zeit, dass auch in Deutschland eine Befreiung der ‚Pille danach’ aus der Verschreibungspflicht erfolgt und diese wie in mindestens 79 anderen Staaten weltweit rezeptfrei in der Apotheke verfügbar ist“, schreiben Karl Lauterbach, Carola Reimann, Marlies Volkmer und weitere Sozialdemokraten in ihrem Antrag. Schließlich habe das Europäische Parlament schon im Jahr 2002 dazu aufgerufen, die Integration der Notfallverhütung in die Regelversorgung voranzutreiben – insbesondere die Abgabe der „Pille danach“ zu erschwinglichen Preisen und deren rezeptfreie Verfügbarkeit.

Ein Jahr später empfahl auch der zuständige Sachverständigen-Ausschuss des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Aufhebung der Verschreibungspflicht. Und selbst die Bundesregierung habe im Jahr 2004 festgestellt, dass weder besondere gesundheitliche Risiken für die jungen bzw. erwachsenen Frauen vorliegen noch besonders leichtfertige Verhütungspraktiken zu erwarten seien, wenn Notfallkontrazeptiva aus der Verschreibungspflicht herausgenommen würden.

Nach Auffassung der Abgeordneten hinkt Deutschland vielen anderen Ländern hinterher: Die „Pille danach“ auf Levonorgestrelbasis sei in zahlreichen Ländern bereits rezeptfrei in Apotheken zu erhalten – in einigen Ländern erst ab dem 17. Lebensjahr. In all diesen Ländern habe man mit der jeweiligen Praxis gute Erfahrungen gemacht. Jetzt stehe auch Deutschland vor der Aufgabe, die Integration der Notfallverhütung in die Regelversorgung voranzutreiben. Die Bundesregierung solle daher „noch in dieser Legislaturperiode gemäß der Empfehlung des BfArM eine Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung“ vornehmen, um Notfallkontrazeptiva auf Levonorgestrelbasis aus der Verschreibungspflicht zu entlassen.

Anders als noch vor einigen Jahren dürfte ein entsprechendes Vorhaben heute außerdem nicht an einer Mehrheit im Bundesrat scheitern. „Mehrere Bundesländer streben aktuell eine Befürwortung der Aufhebung der Verschreibungspflicht für den Wirkstoff Levonorgestrel zur Notfallkontrazeption an, wenn vor der Abgabe des Arzneimittels eine Beratung in der Apotheke erfolgt.“ Und ähnlich wie die Linksfraktion, die in einer Kleinen Anfrage jüngst betonte, dass die Beratung der Frauen „durch das bestehende System von Apotheken gesichert werden“ könne, setzt auch die SPD-Fraktion für die Beratung auf die Apotheker: „Vor der Abgabe der ‚Pille danach‘ auf Levonorgestrelbasis hat eine Beratung in der Apotheke zu erfolgen“, heißt es dazu im Antrag.

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Juliane Ziegler