Rezeptpflicht der Pille danach

Sachverständigenausschuss für Entlassung

Berlin - 14.01.2014, 11:41 Uhr


Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht hat sich in seiner heutigen Sitzung erneut dafür ausgesprochen, die Pille danach aus der Rezeptpflicht zu entlassen. Das teilte ein Sprecher des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte soeben mit. Die Bewertung habe keine medizinischen Argumente ergeben, die zwingend gegen eine Entlassung aus der Rezeptpflicht sprächen. Der Ausschuss unterstrich zugleich die Bedeutung der Beratung durch die Apotheken bei der Abgabe der Pille danach.

Konkret bezieht sich der Ausschuss auf ein Notfallkontrazeptivum auf Basis des Wirkstoffes Levonorgestrel. Es kann eine Schwangerschaft verhindern, wenn es bis spätestens 72 Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen wird. Hat sich die Eizelle bereits in die Gebärmutter eingenistet, verhindert das Arzneimittel die Schwangerschaft nicht mehr. Das Votum des Sachverständigenausschusses wird nun als Empfehlung an den Gesetzgeber weitergeleitet. Dieser kann dem Ausschuss folgen oder aber von dessen Einschätzung abweichen.

Wie der neue Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) in dieser Sache denkt, ist bislang unklar. Im Koalitionsvertrag findet sich auch kein Hinweis darauf, wie die schwarz-rote Regierung vorgehen wird. Anders als für die SPD, ist eine freie Verfügbarkeit ohne Verschreibung für die Union unvorstellbar. Für Donnerstag plante die Linksfraktion ursprünglich, im Bundestag einen Antrag auf Sofortabstimmung zur Freigabe der Pille danach zu stellen, um weiteres Zögern der Regierung zu verhindern. Ohne Ausschussüberweisung sollte in der Sache entschieden werden. Der Antrag wurde aber inzwischen wieder von der Tagesordnung abgesetzt.

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Juliane Ziegler


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