Beitragsschuldengesetz

Säumige Beitragszahler nutzen Schuldenerlass kaum

Berlin - 11.11.2013, 10:04 Uhr


Seit August ist das sogenannte Beitragsschuldengesetz in Kraft. Es ermöglicht nicht krankenversicherten Personen, sich bei einer Krankenkasse anzumelden, ohne aufgelaufene Beiträge nachzahlen zu müssen. Bislang lockt das Angebot offenbar nur wenige, berichtet heute die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ).

Die Schätzungen, wie viele Menschen in Deutschland bei keiner Krankenkasse gemeldet sind, schwanken. Mal ist von 100.000 Personen die Rede, mal von 140.000. Dabei gilt in der GKV seit April 2007 eine Versicherungspflicht; seit 2009 müssen auch private Versicherer Rückkehrer wieder aufnehmen. Zudem liegen laut NOZ mehr als 500.000 Versicherte mit ihren Beitragszahlungen im Rückstand. Da ihnen bislang kräftige Säumniszuschläge und Nachzahlungen drohten, wenn sie sich nachträglich versicherten, entschied sich manch einer, auf die Versicherung zu verzichten.

Daraufhin wurde die christliche-liberale Regierungskoalition aktiv. In der GKV freiwillig versicherte Mitglieder sowie solche, die in der GKV versicherungspflichtig sind, weil sie keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben, wird es seit dem Sommer einfacher gemacht. Unter anderem können ihnen die seit Beginn der Versicherungspflicht entstandenen Beitragsschulden ganz erlassen werden. Voraussetzung: Sie müssen sich bis zum Stichtag 31. Dezember 2013 bei der Krankenkasse gemeldet haben. Wer sich nach diesem Stichtag meldet, kann immerhin noch mit einer Ermäßigung der Schuld rechnen.

Doch der Zulauf zu den Kassen ist offenbar überschaubar. Laut NOZ zeichne sich etwa für die AOK Niedersachsen eine „verschwindend geringe Resonanz“ ab: Keine 100 Anträge unter Bezugnahme auf das Beitragsschuldengesetz seien bislang eingegangen. Die mit jeweils mehr als acht Millionen Versicherten größten gesetzlichen Kassen, die Barmer GEK und die Techniker Krankenkasse, zählten  200 (Barmer) und 53 (TK) Anmeldungen. Die DAK spreche von „vereinzelten Rückmeldungen“ und rechnet auch bis Jahresende nicht mit wesentlich stärkerem Rücklauf.

In der privaten Krankenversicherung wurde parallel ein Notlagentarif eingeführt. Bislang nicht versicherte Personen müssen keinen Prämienzuschlag für Vertragsabschlüsse zahlen, die sie bis zum 31. Dezember 2013 beantragen. Zudem wurde das Recht, bei Prämienzuschlägen eine Stundungsvereinbarung mit dem Versicherer zu treffen, gestärkt. Die NOZ fragte beim Privatversicherer DKV nach, wie der Zulauf Nicht-Versicherter sei. Auch hier gab es die Rückmeldung, dass es „keinen Sprung gegeben“ habe.


Kirsten Sucker-Sket


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