Krankenversicherung

Beitragsschuldner können aufatmen

Berlin - 30.07.2013, 13:48 Uhr


Erleichterung für Krankenversicherte mit Beitragsschulden: Am 1. August tritt ein Gesetz in Kraft, nach dem Versicherten in bestimmten Fällen die Beitragsschulden erlassen werden. Zudem werden in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die Säumniszuschläge von 5 Prozent auf 1 Prozent reduziert. In der privaten Krankenversicherung (PKV) wird ein Notlagentarif für säumige Beitragszahler eingeführt.

Das „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ kommt. Es soll jenen Menschen helfen, die in einen Strudel aus hohen Säumniszuschlägen und Beitragsschulden geraten sind, seit die Pflicht zur Krankenversicherung besteht. Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr: „Jeder in Deutschland soll einen Krankenversicherungsschutz für die notwendigen Leistungen haben, unabhängig von Vorerkrankungen, Alter, Geschlecht und Einkommen. Selbstverständlich müssen dafür auch Beiträge gezahlt werden. Das erwartet die Solidargemeinschaft“. Wer allerdings tief in die Schulden gerutscht ist, soll nicht allein gelassen werden. Betroffenen soll es einfacher gemacht werden, die Beitragszahlung aufzunehmen und in einen Versicherungsschutz zurückkehren.

Das Gesetz richtet sich zum einen an Menschen, die trotz der seit dem 1. April 2007 bestehenden Versicherungspflicht in der GKV bei keiner Kasse gemeldet sind und dadurch Beitragsschulden angehäuft haben, ohne jedoch Leistungen in Anspruch genommen zu haben. Diese Personen sollten sich nun bis zum 31. Dezember 2013 bei der Krankenkasse melden. Dann bekommen sie Beitragsschulden für zurückliegende Zeiträume sowie die Säumniszuschläge erlassen und können ihre Versicherungspflicht erfüllen.

Bislang müssen Betroffene seit der Einführung der Versicherungspflicht Beiträge zahlen – unabhängig davon, ob sie sich bei der Krankenkasse gemeldet haben oder nicht. Das hat dazu geführt, dass diese Personen für zurückliegende Zeiträume Schulden angehäuft haben. Diese wuchsen nicht zuletzt durch den bisherigen Säumniszuschlag von 5 Prozent pro Monat gewaltig an. In Einzelfällen sollten Beiträge und Säumniszuschläge für mehr als sechs Jahre nachgezahlt werden. Mit ihrem Erlass der soll den Betroffenen nun ermöglicht werden, laufende Beitragszahlungen aufzunehmen und so ihren Versicherungsschutz uneingeschränkt in Anspruch nehmen zu können. Auch die erhöhten Säumniszuschläge werden rückwirkend erlassen. Und künftig wird der Säumniszuschlag nur noch 1 Prozent betragen.

Für Nichtversicherte, die der PKV zuzuordnen sind, soll es ebenfalls leichter werden. Wer trotz bestehender Versicherungspflicht in der PKV (seit 1.1.2009) bisher noch keinen Vertragsabschluss verlangt hat, kann dies nun bis zum 31. Dezember 2013 tun, ohne dass dafür der ansonsten erforderliche Prämienzuschlag berechnet wird.

Zudem wird in der PKV ein Notlagentarif für säumige Beitragszahler eingeführt. Die Umstellung in den Notlagentarif erfolgt nach Abschluss eines gesetzlich festgelegten Mahnverfahrens. Der Notlagentarif enthält einen reduzierten Leistungsumfang, in dem vor allem die Akutversorgung sichergestellt ist. Auch die gesundheitlichen Belange von im Notlagentarif versicherten Kindern und Jugendlichen sollen besonders berücksichtigt werden. Der Tarif ist nur für vorübergehende finanzielle Notlagen konzipiert. Ziel ist auch hier die Rückkehr in den ursprünglichen Tarif. Alterungsrückstellungen werden während der Zeit im Notlagentarif nicht aufgebaut.


Kirsten Sucker-Sket


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