Beitragsschuldengesetz

Bundesregierung erleichtert Weg in Krankenkassen

Berlin - 14.06.2013, 13:49 Uhr


Nicht krankenversicherte Bundesbürger können sich bis zum Jahresende bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse versichern, ohne die Beträge für die zurückliegenden Jahre nachzahlen zu müssen. Außerdem werden Versicherte, die ihre Beiträge nicht zahlen konnten und Schulden angehäuft haben, entlastet. Das entsprechende Gesetz hat der Bundestag heute beschlossen.

„Jeder soll eine Krankenversicherung haben. Zu Recht erwartet die Solidargemeinschaft einer Krankenversicherung, dass jeder auch seine Beiträge zahlt. Einige Menschen sind aber in eine Notlage geraten und häuften in den vergangenen Jahren wegen zu hoher Zinsen horrende Beitragsschulden auf. Das Gesetz ist für die betroffenen Menschen eine Erleichterung. Wir helfen denjenigen, die aus den Beitragsschulden nicht mehr rauskamen“, so Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP).

Darüber hinaus enthält das Gesetz kurzfristig wirksame Maßnahmen, um die teilweise angespannte finanzielle Situation der Krankenhäuser zu verbessern. Bahr: „Durch das Gesetz erhalten die Krankenhäuser in den Jahren 2013 und 2014 unter anderem durch einen gesetzlich festgelegten Versorgungszuschlag und eine anteilige Tariflohnrefinanzierung zusätzliche Finanzmittel in Höhe von rund 1,1 Milliarden Euro. Diese Maßnahmen werden die Versorgung und die Situation in deutschen Kliniken verbessern. Das kommt im Ergebnis den Patientinnen und Patienten und den Beschäftigten zugute.“

Für in der GKV freiwillig versicherte Mitglieder sowie für Mitglieder, die in der GKV versicherungspflichtig sind, weil sie keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben (sogenannte nachrangig Versicherungspflichtige), gilt bei Beitragsschulden anstelle des bisherigen Säumniszuschlags in Höhe von monatlich fünf Prozent künftig nur noch der reguläre Säumniszuschlag in Höhe von monatlich einem Prozent des rückständigen Betrags. Auf ein ganzes Jahr gerechnet beträgt der Zinssatz somit immer noch zwölf Prozent.

Mit weiteren Maßnahmen wird den Versicherten der Abbau entstandener Beitragsschulden erleichtert. Für nachrangig versicherungspflichtige Mitglieder, sollen die Beitrags-schulden vollständig erlassen werden. Durch diese Regelung erhalten nachrangig Versicherungspflichtige, die sich bisher noch nicht bei einer Krankenkasse gemeldet haben, einen Anreiz, sich zu versichern. 

In der privaten Krankenversicherung wird ein Notlagentarif eingeführt. Beitragsschuldner in der PKV werden nach Durchführung eines gesetzlich festgelegten Mahnverfahrens in diesen Notlagentarif überführt; ihr bisheriger Versicherungsvertrag ruht währenddessen. Säumige Beitragszahler gelten – soweit sie dem nicht widersprechen – auch rückwirkend ab dem Zeitpunkt als im Notlagentarif versichert, zu dem ihr Vertrag ruhend gestellt wurde. Zudem wird sichergestellt, dass die gesundheitlichen Belange von im Notlagentarif versicherten Kindern und Jugendlichen besonders berücksichtigt werden. Um für bislang nicht versicherte Personen den Zugang zur privaten Krankenversicherung zu erleichtern, sieht das Gesetz vor, dass der für diesen  Personenkreis geltende Prämienzuschlag für Vertragsabschlüsse, die bis zum 31. Dezember 2013 beantragt werden, nicht verlangt wird.


Lothar Klein


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