- DAZ.online
- News
- ABDA: Apotheken sind ...
Substitutionsbehandlung
ABDA: Apotheken sind unverzichtbar
Apotheken leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherheit des Betäubungsmittelverkehrs und zur Vermeidung des Betäubungsmittelmissbrauchs. Das hat die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) in ihrer Stellungnahme zu einer Anhörung des Gesundheitsausschusses klargestellt. Gegenstand der Anhörung am Mittwoch waren drei Anträge der Oppositionsfraktionen zur Substitutionstherapie.
Apotheken gewährleisteten die Versorgung und trügen im Rahmen der Rezepturherstellung, des Sichtbezuges und der Abgabe wesentlich zur Sicherheit des Betäubungsmittelverkehrs bei, heißt es in der Stellungnahme – und dies durch entsprechende Dokumentation auch nachvollziehbar. „Auf diese Art und Weise tragen Apotheken ganz wesentlich dazu bei, einen rechtswidrigen Bezug der Betäubungsmittel zu verhindern.“ Und auch für den Fall, dass außerhalb oder trotz geplanter Behandlungsabläufe ein Bedarf für den Einsatz von Substitutionsmitteln entstünde, könne dieser von den dienstbereiten Apotheken flächendeckend und rund um die Uhr gedeckt werden.
Ein Bedarf für eine unmittelbare Abgabe durch einen Arzt besteht daher aus Sicht der ABDA nicht. Die von Betäubungsmitteln ausgehenden Missbrauchsrisiken und die Gefahren für Dritte hätten den Gesetzgeber „zu Recht dazu veranlasst, die Substitutionstherapie als einen genau definierten Ausnahmetatbestand von genau festgelegten Voraussetzungen abhängig zu machen“. Wesentliche Voraussetzung dafür sei auch deren Apothekenpflicht. „Einen Verzicht hierauf bei gleichzeitiger Forderung nach weiteren Liberalisierungen zum Beispiel durch Verzicht auf das Therapieziel der Abstinenz und/oder eine Abschwächung der Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen die eng auszulegenden Ausnahmetatbestände halten wir für unverantwortlich.“
Wie aus einer Mitteilung des Bundestages hervorgeht, plädierten andere Sachverständige im Rahmen der gestrigen Anhörung insbesondere dafür, die Ziele der BtMVV neu zu formulieren. Insbesondere solle vom „Abstinenzparadigma“ abgewichen werden – das Ziel der Abstinenz sei in den meisten Fällen nicht zu erreichen. So unterstrich Heino Stöver von der Fachhochschule Frankfurt, dass die Behandlung auch dazu beitragen könne, Patienten psychisch und sozial zu stabilisieren. Es sei „kontraproduktiv“, wenn Ärzte wegen Beikonsums mit einem Behandlungsabbruch drohen müssten, um sich nicht strafbar zu machen. Auch Wilfried Kunstmann von der Bundesärztekammer verwies auf Beispiele aus Bayern, die zeigten, dass die Strafverfolgungsbehörden die Abstinenz als Primärziel begriffen – daher müsse ein Konzept her, dass „Klarheit für alle Beteiligten“ bieten könne.
Berlin - 06.06.2013, 09:08 Uhr