Pille danach

Warum BAK und ABDA keine schriftliche Stellungnahme abgeben

24.04.2013, 11:00 Uhr


Heute findet im Gesundheitsausschuss eine öffentliche Anhörung zur Entlassung der Pille danach aus der Rezeptpflicht statt. Einige Stellungnahmen lagen im Vorfeld schon vor, doch weder die BAK noch die ABDA werden eine schriftliche Stellungnahme abgeben.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat schon vor einigen Tagen in ihrer Stellungnahme die Befürchtung geäußert, dass sich bei Einführung der Rezeptfreiheit für die Pille danach die Versorgungsqualität verschlechtern wird. Auch der Deutsche Pharmazeutinnen Verband (DPV) hat die Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen der Anhörung genutzt. Er stellt fest, dass weder medizinisch-pharmazeutisch fachliche noch ethisch moralische Gründe ein weiteres Verbleiben der Pille danach (Levonorgestrel, LNG) in der Verschreibungspflicht rechtfertigen. Der DPV empfiehlt dem Gesetzgeber, die Rechtsverordnung der Pille danach auch in Deutschland zeitnah entsprechend zu ändern. Warum weder die Bundesapothekerkammer (BAK) noch die ABDA eine schriftliche Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss abgeben werden, das erklärt BAK-Präsident Dr. Andreas Kiefer im Gespräch mit DAZ.online.

DAZ.online: Herr Dr. Kiefer, Sie sind als neuer BAK-Präsident angetreten mit dem Ziel, die Apotheker besser zu vernetzen und in den offenen Dialog zu treten. Verbunden war damit die Hoffnung, dass sich die ABDA auch in gesellschaftlich wichtigen Fragestellungen deutlich positioniert. Eine Gelegenheit ist sicher die Diskussion um die Entlassung der Pille danach aus der Rezeptpflicht. Warum haben weder die BAK noch die ABDA bislang eine schriftliche Stellungnahme abgegeben?

Kiefer: Wir werden selbstverständlich der Einladung des Gesundheitsausschusses folgen und bei der Anhörung durch Herrn Prof. Schulz, den Leiter unserer Arzneimittelkommission, Fragen an die Apothekerschaft beantworten. Eine schriftliche Stellungnahme der BAK und der ABDA zu diesem Thema im Vorfeld macht jedoch keinen Sinn. Wir Apotheker erfüllen einen gesetzlichen Versorgungsauftrag, den die Bundesapothekerordnung und das Apothekengesetz vorgeben. Sollte entschieden werden, dass die Pille danach rezeptfrei abgegeben werden darf, dann werden die Apotheker ihren Job genauso machen wie jetzt, wo sie verschreibungspflichtig ist. Das können wir, und das ist eine Selbstverständlichkeit, zu der es keiner Stellungnahme bedarf.

DAZ.online: Nun stellt aber gerade die KBV in ihrer Stellungnahme infrage, dass Apotheker dies können. Wortwörtlich heißt es dort: „Wer diese Mittel zur Anwendung bringt, sollte in der Lage sein, die Notwendigkeit ihres Einsatzes zu klären, Fragen zu Wirksamkeit, Kontraindikationen, Neben- und Wechselwirkungen zu beantworten und im Einzelfall bei entsprechender Anamnese auch eine bereits bestehende Schwangerschaft auszuschließen“ – daran hat man Zweifel. Das rüttelt doch massiv an unserem Selbstverständnis.

Kiefer: Ich lese diese Stellungnahme anders. Niemand zweifelt an unserer Kompetenz, Fragen zur Wirksamkeit, zu Kontraindikationen und Wechselwirkungen zu beantworten, das machen wir tagtäglich. Die KBV hat an dieser Stelle Recht, auf die große Bedeutung der qualifizierten Beratung hinzuweisen – sie beschreibt damit die Kernaufgabe der Apotheke. Und deshalb sehe ich keinen Anlass, auf diese Stellungnahme widersprechend zu reagieren.

DAZ.online: Nun verweist die KBV ja auch auf die Erhebung der Anamnese...

Kiefer: Die gynäkologische Anamnese reklamieren die Ärzte zu Recht für sich. Wir stellen lediglich die Fragen, die wir auch bei einer ärztlichen Verordnung stellen. Wie zum Beispiel: Was nehmen Sie sonst noch ein, wann passierte die Verhütungspanne, wann war die letzte Regelblutung? Das ist keine Erhebung im ärztlichen Sinne, die KBV schätzt das falsch ein. Eine Angst vor Grenzüberschreitungen ist unbegründet.

DAZ.online: Ein weiteres Argument der KBV gegen die Entlassung aus der Rezeptpflicht ist, dass alles viel teurer werden wird, die Beratung beim Frauenarzt sei dagegen eine GKV-Leistung.

Kiefer: Wenn aus einem verschreibungspflichtigen Arzneimittel ein OTC-Arzneimittel wird, dann gehört selbstverständlich auch die Beratung dazu, für die Beratungsleistung fallen keine zusätzlichen Kosten an. Erst wenn den Apothekern über den gesetzlichen Auftrag hinaus mehr Aufgaben aufgebürdet werden, dann muss das auch zusätzlich honoriert werden. So zum Beispiel bei einer Dokumentation mit Aufbewahrungspflicht über 5 Jahre. Aber das ist alles Spekulation, dafür sehe ich keine Notwendigkeit.

DAZ.online: Noch einmal zurück zur Ausgangsfrage: Warum weigern Sie sich, warum weigert die ABDA sich so hartnäckig, Position zu einer gesellschaftlich wichtigen Frage zu beziehen?

Kiefer: Wir weigern uns ja nicht. Wir wissen, dass gerade im Notfall die schnelle, sichere und niederschwellige Erreichbarkeit von großer Bedeutung für die betroffenen Frauen ist. Diese stellen wir jederzeit sicher. Egal, ob die Pille danach nun rezeptpflichtig oder -frei ist. Was wir der Gesellschaft sagen können und wollen ist, egal wie der Gesetzgeber entscheidet, wir sind für Euch da.

DAZ.online: Herr Dr. Kiefer, wir danken Ihnen für das Gespräch!


Dr. Doris Uhl


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