Kabinett

Notdienst: Bahr bremst Bundesrat aus

Berlin - 20.03.2013, 08:23 Uhr


Der Bundesrat muss dem heute dem Bundeskabinett zur Zustimmung vorliegenden Apothekennotdienst-Sicherstellungsgesetz (ANSG) nicht zustimmen. „Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates“, heißt es in der von Bahr unterzeichneten Kabinettsvorlage. Damit steigen die Chancen, dass das ANSG zur Jahresmitte in Kraft treten kann.

Damit ist das ANSG ein sogenanntes Einspruchsgesetz. Ein Nein der Länderkammer könnte der Bundestag mit der Kanzlermehrheit überstimmen. Am Tag nach der Verkündung im Bundesanzeiger tritt das ANSG in Kraft. Das dürfte Ende Juli/Anfang August der Fall sein. Damit könnte die neue Notdienstpauschale erstmals für das dritte Quartal 2013 abgerechnet werden.

Heute morgen wird sich das Kabinett mit der Gesetzesvorlage befassen. Es wird erwartet, dass die Ministerrunde das ANSG auf die parlamentarische Reise schicken wird. Ziel der Pauschale ist, in „besonders dünn besiedelten Gebieten“ der „erheblichen Belastungen der Apotheken für die Erbringung und Aufrechterhaltung des Notdienstes“ Rechnung zu tragen, so die Kabinettsvorlage. Die „unterschiedlichen individuellen Belastungen“ der Apotheken seien mit der letzten Honorarerhöhung im Herbst 2012 nicht berücksichtigt worden.


Lothar Klein