Notdienstpauschale

Bundesrat: NRW will sich enthalten

Berlin - 18.06.2013, 12:23 Uhr


Für die Zustimmung der Länderkammer zum Apothekennotdienst-Sicherstellungsgesetz (ANSG) in der Sitzung des Bundesrates am 5. Juli ist eine breite Mehrheit in Sicht. Gegenüber DAZ.online kündigte NRW zwar eine Stimmenthaltung an. Dafür wollen aber die grün-rote Landesregierung von Baden-Württemberg und die rot-grüne Landesregierung von Rheinland-Pfalz zustimmen.

„NRW wird sich am 05. Juli im Bunderatsplenum zum ANSG voraussichtlich enthalten. Grundsätzlich befürworten wir einen pauschalen finanziellen Zuschuss für den Apothekennotdienst. Die vorgeschlagene Lösung ist aus NRW-Sicht jedoch mit erheblichen und unnötigen Bürokratiekosten verbunden. Unserer Bitte um Prüfung von Alternativen wurde leider nicht entsprochen“, teilte das Landesgesundheitsministerium in Düsseldorf mit.

„Wir begrüßen, dass durch den Gesetzentwurf Apotheken, die einer höheren Notdienstbelastung unterliegen, insbesondere im ländlichen Raum, entsprechend honoriert werden sollen. Wir werden dem GE deshalb voraussichtlich zustimmen“, so ein Sprecher des Gesundheitsministeriums Baden-Württembergs.

Eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums von Rheinland-Pfalz erklärte, dass die Mainzer Landesregierung „tendenziell“ zustimmen werde. Alle Aussagen stehen unter dem Vorbehalt der dortigen Kabinettentscheidungen. In der Regel enthalten die Koalitionsverträge auf Landesebene Klauseln über das Abstimmungsverhalten im Bundesrat. Kann ein Koalitionspartner nicht zustimmen, so führt dies meist zur Stimmenthaltung dieses Landes. Das Stimmverhalten wird in Sitzungen der Landeskabinette festgelegt.  

Angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat ist daher ein Nein der Länderkammer zum ANSG so gut wie ausgeschlossen. Damit kann das zustimmungspflichtige ANSG am 5. Juli die letzte Hürde passieren und am 1. August nach der Unterschrift des Bundespräsidenten in Kraft treten. Auf seiner morgigen außerordentlichen Mitgliederversammlung will der Deutsche Apothekerverband die notwendigen Satzungsänderungen zur Umsetzung des Notdienstfonds beschließen. 

Die SPD-geführte Landesregierung von Rheinland-Pfalz hatte zudem zur ANSG-Beratung im Gesundheitsausschuss einen Antrag für die Zustimmung der Länderkammer zur neuen Notdienstpauschale eingebracht: „Der Bundesrat begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln insbesondere im Apothekennotdienst zu verbessern. Es ist dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen, dass die mit diesem Gesetzesvorhaben zur Verfügung gestellten zusätzlichen Mittel für den Apothekennotdienst auch zeitnah die Apotheken vor Ort erreichen.“

Sollten bei der Umsetzung Probleme zutage treten, könnten diese später ausgeräumt werden. „Deshalb bittet der Bundesrat die Bundesregierung, 12 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken über die Erfahrungen mit der Umsetzung dieses Gesetzes zu berichten“, so der Antrag des Mainzer Gesundheitsministeriums.


Lothar Klein