Kehrtwende der deutschen Bischöfe

„Pille danach“ nach Vergewaltigung erlaubt

21.02.2013, 15:11 Uhr


Dürfen katholische Einrichtungen die „Pille danach“ verordnen? Auf ihrem Konvent in Trier suchten die deutschen Bischöfe nach einer einheitlichen Linie in dieser strittigen Frage.

Auf ihrem Konvent in Trier suchten die deutschen Bischöfe nach einer einheitlichen Linie in dieser strittigen Frage. Zu Beginn der Woche hatten sich bereits einzelne Bischöfe, unter anderem der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Robert Zollitsch, dafür ausgesprochen, die Verordnung von Notfallkontrazeptiva durch katholische Einrichtungen zuzulassen. Wie Focus online berichtet, hat sich die Frühjahrsvollversammlung der deutschen Bischöfe in Trier nun geeinigt: Vergewaltigten Frauen darf von Ärzten in katholischen Krankenhäusern die „Pille danach“ verschrieben werden, wenn sie die Befruchtung verhindert und nicht abtreibt. Als legitimes Verhütungsmittel oder zur Familienplanung werde die Pille aber weiterhin nicht angesehen.


Julia Borsch